KV-Praxis · RÜCKBLICK / EINORDNUNG
Bauarbeiter-KV ab Mai: 39 Stunden und die richtige Lohnbasis
Gültig ab: 01.05.2026
Die normale Wochenarbeitszeit und alternative Arbeitszeitmodelle dürfen beim Tabellenvergleich nicht vermischt werden.
Für Arbeiter in Bauindustrie und Baugewerbe nennt § 2 des Kollektivvertrags eine normale Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Daneben enthält der Vertrag eigene Regeln für andere Verteilungen, darunter kurze und lange Wochen sowie Durchrechnungsmodelle. Einzelne Wochen eines solchen Modells sind deshalb kein Ersatz für die reguläre Wochenarbeitszeit.
Die Fassung ab Mai 2026 enthält neben der Lohntafel weitere Anhänge, etwa zu Zuschlägen und zum Monatslohn. Für einen Vergleich ist entscheidend, ob eine Zahl einen Stunden-, Wochen- oder Monatswert beschreibt.
Praxis: Beschäftigungsgruppe, Einheit und Gültigkeitsdatum gemeinsam prüfen. KVInfo zeigt vorhandene Originaleinheiten und bietet eine zusätzliche Umrechnung. Für Sondermodelle und Zuschläge bleibt die konkrete Vertragsregel maßgeblich.
Quellen- & Beitragsdatum
Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026.
Quelle & weitere Hilfe
WKO · Bauindustrie und Baugewerbe, Arbeiter-KV 2026
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Originalquelle, Geltungsbereich und aktuelle Rechtslage vor Anwendung prüfen. Haftungsausschluss
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