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KV-Verhandlungen · RÜCKBLICK / EINORDNUNG

IT-KV: Einigung nach sieben Runden – die Tätigkeitsfamilie entscheidet

Quellenmeldung: 10.03.2026

Illustration: IT-Kollektivvertrag

Zwischen 2,7 und 3,1 Prozent bei Mindestgehältern. Die IST-Gehaltssumme folgt einer eigenen Regel.

Wirksamkeit: KV-Geltungsbeginn rückwirkend 1. Jänner 2026; Einzeltermine laut Original-KV

Am 10. März wurde die Einigung für die IT-Branche bekanntgegeben. Die Mindestgehälter steigen gestaffelt: ZT um 3,1 Prozent, AT um 3,0 Prozent, ST1 um 2,9 Prozent, ST2 um 2,8 Prozent und LT um 2,7 Prozent. Für Zulagen und die IST-Gehaltssumme nennt der Abschluss 2,75 Prozent.

Eine Erhöhung der IST-Gehaltssumme ist nicht gleichbedeutend mit einer identischen individuellen Gehaltserhöhung für jede Person. Verteilungsregeln, Ausnahmen und Umsetzungsfristen im Original-KV müssen zusätzlich beachtet werden.

Der allgemeine Geltungsbeginn ist rückwirkend der 1. Jänner. Bei Reiseaufwandsentschädigung und Kilometergeld ist eine Anpassung ab April vorgesehen. Praxis: Tätigkeitsfamilie, Erfahrungsstufe und Entgeltart zuerst zuordnen; danach den passenden Tabellenstand und die jeweilige Änderungsregel anwenden.

Quellen- & Beitragsdatum

Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026. Quellenmeldung: 10.03.2026.

Quelle & weitere Hilfe

GPA · IT-Abschluss vom 10. März 2026

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Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Originalquelle, Geltungsbereich und aktuelle Rechtslage vor Anwendung prüfen. Haftungsausschluss

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