Steuern & Arbeitsweg · RÜCKBLICK / EINORDNUNG
Pendlereuro 2026: Sechs Euro je Kilometer und Jahr
Quellenmeldung: 01.03.2026
Der erhöhte Absetzbetrag und das Pendlerpauschale wirken unterschiedlich auf die Lohnsteuer.
Ab 2026 beträgt der Pendlereuro sechs statt bisher zwei Euro je Kilometer der einfachen Wegstrecke pro Jahr. Voraussetzung ist ein Anspruch auf Pendlerpauschale. Die WKO erklärt in ihrer mit 1. März datierten FAQ außerdem die Bedeutung der Fahrtage und der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel.
Der Pendlereuro vermindert als Absetzbetrag die Steuer. Das Pendlerpauschale vermindert hingegen die Bemessungsgrundlage. Die Beträge dürfen deshalb nicht wie zwei gleichartige monatliche Zulagen behandelt werden. Bei weniger Fahrtagen gelten anteilige Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln.
Praxis: Die Erklärung aus dem offiziellen Pendlerrechner und Änderungen bei Arbeitsweg oder Arbeitsmodell berücksichtigen. Die Lohnmeister-Rechner helfen bei der ergänzenden Netto-Orientierung; den Anspruch selbst anhand der amtlichen Grundlagen feststellen.
Quellen- & Beitragsdatum
Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026. Quellenmeldung: 01.03.2026.
Quelle & weitere Hilfe
WKO · Pendlerpauschale-FAQ, Stand 1. März 2026
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Originalquelle, Geltungsbereich und aktuelle Rechtslage vor Anwendung prüfen. Haftungsausschluss
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