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Gesetzesänderung · RÜCKBLICK / EINORDNUNG

Überstunden 2026: 15 Zuschläge, höchstens 170 Euro steuerfrei

Gültig ab: 01.01.2026

Illustration: Überstunden

Die Begünstigung betrifft Zuschläge. Der Grundlohn wird dadurch nicht automatisch steuerfrei.

Wirksamkeit: Kalenderjahr 2026; BGBl. I Nr. 4/2026

Für 2026 bleibt die erhöhte steuerliche Begünstigung für die ersten 15 Überstunden pro Monat bestehen: Insgesamt sind höchstens 170 Euro an begünstigten Zuschlägen steuerfrei. Das Finanzministerium führt die Regel in seinen Rechtsnews zur Änderung des Einkommensteuergesetzes an.

Für die Lohnverrechnung sind Anzahl und Art der tatsächlich geleisteten Stunden sowie die gesetzlichen Voraussetzungen entscheidend. Die Begünstigung ist vom Grundlohn und vom arbeitsrechtlich geschuldeten Zuschlag zu unterscheiden. Ein höherer KV-Zuschlag bedeutet nicht automatisch eine entsprechend höhere Steuerfreiheit.

Praxis: Arbeitszeitaufzeichnungen und Lohnarten kontrollieren. Ältere Jahreswechselinformationen können noch frühere Grenzwerte nennen; maßgeblich ist die verabschiedete Regel für 2026. Die korrekte Behandlung von Pauschalen und All-in-Vereinbarungen muss gesondert geprüft werden.

Quellen- & Beitragsdatum

Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026.

Quelle & weitere Hilfe

BMF · EStG-Änderung 2026

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