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KV-Praxis · RÜCKBLICK / EINORDNUNG

Bauarbeiter-KV ab Mai: 39 Stunden und die richtige Lohnbasis

Gültig ab: 01.05.2026

Illustration: Bauindustrie & Baugewerbe

Die normale Wochenarbeitszeit und alternative Arbeitszeitmodelle dürfen beim Tabellenvergleich nicht vermischt werden.

Wirksamkeit: KV-Fassung ab 1. Mai 2026

Für Arbeiter in Bauindustrie und Baugewerbe nennt § 2 des Kollektivvertrags eine normale Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Daneben enthält der Vertrag eigene Regeln für andere Verteilungen, darunter kurze und lange Wochen sowie Durchrechnungsmodelle. Einzelne Wochen eines solchen Modells sind deshalb kein Ersatz für die reguläre Wochenarbeitszeit.

Die Fassung ab Mai 2026 enthält neben der Lohntafel weitere Anhänge, etwa zu Zuschlägen und zum Monatslohn. Für einen Vergleich ist entscheidend, ob eine Zahl einen Stunden-, Wochen- oder Monatswert beschreibt.

Praxis: Beschäftigungsgruppe, Einheit und Gültigkeitsdatum gemeinsam prüfen. KVInfo zeigt vorhandene Originaleinheiten und bietet eine zusätzliche Umrechnung. Für Sondermodelle und Zuschläge bleibt die konkrete Vertragsregel maßgeblich.

Quellen- & Beitragsdatum

Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026.

Quelle & weitere Hilfe

WKO · Bauindustrie und Baugewerbe, Arbeiter-KV 2026

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Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Originalquelle, Geltungsbereich und aktuelle Rechtslage vor Anwendung prüfen. Haftungsausschluss

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