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KV-Abschluss · RÜCKBLICK / EINORDNUNG

Handel 2026: Neue Gehälter, volle Euro und erhaltene Überzahlungen

Gültig ab: 01.01.2026

Illustration: Handel

2,55 Prozent Tabellenplus: Warum Mindestgehalt und tatsächliche Gehaltserhöhung getrennt betrachtet werden müssen.

Wirksamkeit: Ab 1. Jänner 2026

Die Gehaltstafel für Handelsangestellte steigt mit 1. Jänner 2026 um 2,55 Prozent. Die neuen Mindestgehälter werden auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Bestehende Überzahlungen vom 31. Dezember 2025 bleiben centgenau in ihrer bisherigen Eurohöhe erhalten.

Für die Abrechnung bedeutet das: Zuerst Gruppe und Stufe bestimmen, dann den neuen Tabellenwert übernehmen und die bestehende Überzahlung dazurechnen. Ein pauschales Plus von 2,55 Prozent auf jedes IST-Gehalt bildet diese Regel nicht richtig ab.

Die WKO veröffentlicht neben den Gehaltstabellen auch die Erhöhungsbeträge je Gruppe und Stufe. Lehrlingseinkommen haben eigene Werte: 1.026, 1.200, 1.518 und 1.580 Euro im ersten bis vierten Lehrjahr. Die Tabellenumrechnung in KVInfo hilft beim Vergleich unterschiedlicher Wochenstunden.

Quellen- & Beitragsdatum

Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026.

Quelle & weitere Hilfe

WKO · Handelsangestellte, Erhöhungsbeträge 2026

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Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Originalquelle, Geltungsbereich und aktuelle Rechtslage vor Anwendung prüfen. Haftungsausschluss

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