Metallindustrie
Metallindustrie ab November 2026: 1,9 % IST, 2,1 % KV – so rechnest du richtig
Beitrag: 25.10.2026
Die November-Etappe steht bereits fest. Warum Grundstufe und IST-Bezug unterschiedliche Erhöhungen bekommen, Vorrückungswerte unverändert bleiben und Nachtzulagen einen eigenen Blick brauchen.
Im November steigt das Entgelt in der Metallindustrie – und die Abrechnung braucht zwei verschiedene Prozentsätze. Die Sozialpartner haben die zweite Etappe des bereits 2025 vereinbarten Zweijahresabschlusses im September 2026 nochmals bestätigt. Es handelt sich daher um eine festgelegte Erhöhung ab 1. November, nicht um einen erst jetzt abgeschlossenen Herbst-KV.
Welcher Metall-KV ist gemeint?
Dieser Beitrag behandelt die metalltechnische Industrie für Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte. Die verlinkten Lohn- und Gehaltstabellen nehmen die Gießereiindustrie und die Münze Österreich AG ausdrücklich aus. Andere Metall-Fachverbände und das Metallgewerbe haben eigene Vertragsfassungen. Der Beruf „Metalltechniker“ allein entscheidet deshalb noch nicht, welche Regel für einen Betrieb gilt.
IST-Bezug und KV-Grundstufe getrennt erhöhen
Die IST-Löhne und IST-Gehälter steigen um 1,9 Prozent. Die Grundstufen der kollektivvertraglichen Mindestentgelte werden um 2,1 Prozent angehoben. Die Vorrückungswerte bleiben unverändert. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer pauschalen Erhöhung der gesamten Tabelle.
Bei Angestellten erfasst die IST-Regel die tatsächlichen Monatsgehälter der am 31. Oktober 2026 Beschäftigten; kaufmännische Lehrlinge sind davon ausgenommen. Nach dem 31. Oktober eingetretene Angestellte haben laut dieser Regel keinen Anspruch auf die IST-Erhöhung. Das jeweils gültige KV-Minimum ist trotzdem einzuhalten. Andere Bezugsformen wie Provisionen und Sachbezüge werden dadurch nicht automatisch mitangehoben. Überstundenpauschalien sind nach dem tatsächlich wirksamen Erhöhungsprozentsatz des Monatsgehalts anzupassen.
Bei Arbeiterinnen und Arbeitern regelt Anhang II ab November 2026 neben dem Zeitlohn auch Akkord- und Prämienentlohnung gesondert. Der 1,9-Prozent-Schritt ist deshalb nicht als undifferenzierter Zuschlag auf jede Lohnart zu verstehen.
Zwei Beispiele, die den Unterschied zeigen
Frei gewähltes IST-Beispiel: Aus einem von der Regel erfassten Monatsbezug von 3.500,00 Euro werden rechnerisch 3.566,50 Euro brutto. Das Plus beträgt 66,50 Euro. Anschließend ist zu prüfen, ob der Bezug das neue Mindestentgelt der richtigen Gruppe und Stufe erreicht; nötigenfalls ist weiter aufzustocken. Die 3.500 Euro sind ein Rechenbeispiel, kein veröffentlichter KV-Tabellenwert.
Die offiziellen Tabellen liefern ein zweites Beispiel: In Beschäftigungsgruppe A steigt die Grundstufe von 2.568,80 auf 2.622,74 Euro. Nach zwei Jahren stehen ab November 2.662,38 Euro in der Tabelle. Der Vorrückungsbetrag von 39,64 Euro bleibt erhalten. Wer stattdessen den bisherigen Zwei-Jahres-Wert von 2.608,44 Euro mit 1,021 multipliziert, landet bei 2.663,22 Euro. Genau deshalb übernehmen wir die Originaltabelle und rechnen nicht jede Zelle blind hoch.
Die Beträge sind Monatsbruttowerte der genannten Tabelle. Bei Teilzeit ist das passende Beschäftigungsausmaß zusätzlich zu berücksichtigen. Individuelle Vorrückungen und Umreihungen bleiben eigene Prüfschritte.
Nachtzulagen: hier reicht der allgemeine Prozentsatz nicht
Laut gemeinsamer Information der Sozialpartner steigen die kollektivvertraglichen Zulagen und Aufwandsentschädigungen grundsätzlich um 2,1 Prozent. Für Nachtarbeit und die dritte Schicht ist dagegen ein Satz von 3,754 Euro je Stunde vorgesehen. Dieser Schritt entspricht rund 7,01 Prozent. Ein Abrechnungssystem, das überall nur 2,1 Prozent aufschlägt, würde diese Sonderregel verfehlen.
Davon zu unterscheiden sind tatsächlich bezahlte innerbetriebliche Zulagen, die der KV namentlich nennt: Dafür sehen die Vertragsbestimmungen eine IST-Anpassung von 1,9 Prozent vor. Bei den Arbeitern ist anschließend ausdrücklich auf die neuen KV-Mindestbeträge zu prüfen. Anspruchsvoraussetzungen und etwaige günstigere Regelungen bleiben zu beachten. Auch die Lehrlingseinkommen werden gesondert um 2,1 Prozent angepasst.
Alte Prämie und neue Erhöhung nicht vermischen
Die Kaufkraftsicherungsprämien aus der ersten Abschluss-Etappe hatten eigene Auszahlungstermine, Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Umwandlung in Freizeit. Daraus sollte in der November-Abrechnung keine automatisch wiederkehrende zusätzliche Prämie entstehen. Wer frühere Zahlungen kontrolliert, prüft sie anhand der damaligen Vereinbarung getrennt von der laufenden Entgelterhöhung.
Der praktische Abrechnungscheck
Ordne zuerst Fachverband, Beschäftigungsart, Gruppe und Stufe zu. Übernimm die Tabelle mit Gültigkeit ab 1. November 2026 und dokumentiere die bisherige IST-Basis. Rechne die IST-Erhöhung, prüfe das neue Minimum und kontrolliere anschließend Pauschalien, Zulagen sowie Sonderfälle. Für Oktober bleiben die bis dahin geltenden Werte maßgeblich.
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Quellen- & Beitragsdatum
Auf KVInfo verfasst: 25.10.2026.
Quelle & weitere Hilfe
WKO · Angestellten-KV: eigene Vereinbarung ab 01.11.2026
WKO · Arbeiter-KV 2025/2026, insbesondere Anhang II ab November 2026 (PDF)
WKO · Original-Lohntabellen für Arbeiter 2025 und 2026
WKO · Original-Gehalts- und Reisekostentabellen 2025 und 2026
FMTI · Gesonderte Information zur Kaufkraftsicherungsprämie
FMTI und Gewerkschaften · Gemeinsame Information zur November-Etappe vom 24.09.2026
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