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Gesetzesänderung · RÜCKBLICK / EINORDNUNG

Mitarbeiterprämie 2026: Bis zu 500 Euro unter Bedingungen steuerfrei

Quellenmeldung: 30.06.2026

Illustration: Mitarbeiterprämie

Die Befreiung ist an eine qualifizierte Vereinbarung und zusätzliche Zahlungen gebunden.

Wirksamkeit: Gewährung in den Kalendermonaten Juli bis Dezember 2026

Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 ermöglicht für Juli bis Dezember eine lohnsteuerfreie Mitarbeiterprämie bis 500 Euro. Erforderlich ist die gesetzlich vorgesehene lohngestaltende Grundlage; fehlt ein Betriebsrat, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Vereinbarung für alle Arbeitnehmer maßgeblich sein.

Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln. Die Prämie verändert das Jahressechstel nicht. Zusammen mit einer steuerfreien Gewinnbeteiligung ist die gemeinsame Grenze von 3.000 Euro zu beachten.

Praxis: Vereinbarung und Voraussetzungen vor Auszahlung prüfen. Die Lohnsteuerbefreiung beantwortet nicht automatisch alle Fragen zu Beiträgen und Lohnnebenkosten. Eine individuelle Prüfung durch das Lohnbüro ist hier sinnvoll.

Quellen- & Beitragsdatum

Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026. Quellenmeldung: 30.06.2026.

Quelle & weitere Hilfe

RIS · EStG § 124b Z 478 lit. f

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