Abgaben & Beiträge · RÜCKBLICK / EINORDNUNG
Wien: Höherer Wohnbauförderungsbeitrag seit Jänner
Gültig ab: 01.01.2026
Je 0,75 Prozent für Beschäftigte und Arbeitgeber: Der Wiener Beitrag muss in der Abrechnung richtig zugeordnet sein.
Seit 1. Jänner 2026 beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien insgesamt 1,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Davon entfallen jeweils 0,75 Prozent auf Dienstgeber und Beschäftigte. Die Stadt Wien erläutert die Berechnung und Einhebung auf ihrer offiziellen Informationsseite.
Diese Landesregel ist kein allgemeiner österreichweiter Beitragssatz. Bei mehreren Betriebsstätten sollte deshalb geprüft werden, welches Bundesland für den Beitrag maßgeblich ist. Auch die gesetzliche Beitragspflicht und mögliche Ausnahmen bleiben zu beachten.
Praxis: Zuständigkeit, Bemessungsgrundlage und beide Beitragsanteile gemeinsam kontrollieren. Ein alter Lohnarten- oder Standortparameter kann trotz unverändertem Bruttogehalt einen falschen Nettobezug beziehungsweise falsche Dienstgeberkosten verursachen. Das Lohnbüro unterstützt bei der Prüfung der Einstellungen.
Quellen- & Beitragsdatum
Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026.
Quelle & weitere Hilfe
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Originalquelle, Geltungsbereich und aktuelle Rechtslage vor Anwendung prüfen. Haftungsausschluss
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