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Abgaben & Beiträge · RÜCKBLICK / EINORDNUNG

Wien: Höherer Wohnbauförderungsbeitrag seit Jänner

Gültig ab: 01.01.2026

Illustration: Wiener Wohnbau

Je 0,75 Prozent für Beschäftigte und Arbeitgeber: Der Wiener Beitrag muss in der Abrechnung richtig zugeordnet sein.

Wirksamkeit: Bemessungszeiträume ab Jänner 2026; Wien

Seit 1. Jänner 2026 beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien insgesamt 1,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Davon entfallen jeweils 0,75 Prozent auf Dienstgeber und Beschäftigte. Die Stadt Wien erläutert die Berechnung und Einhebung auf ihrer offiziellen Informationsseite.

Diese Landesregel ist kein allgemeiner österreichweiter Beitragssatz. Bei mehreren Betriebsstätten sollte deshalb geprüft werden, welches Bundesland für den Beitrag maßgeblich ist. Auch die gesetzliche Beitragspflicht und mögliche Ausnahmen bleiben zu beachten.

Praxis: Zuständigkeit, Bemessungsgrundlage und beide Beitragsanteile gemeinsam kontrollieren. Ein alter Lohnarten- oder Standortparameter kann trotz unverändertem Bruttogehalt einen falschen Nettobezug beziehungsweise falsche Dienstgeberkosten verursachen. Das Lohnbüro unterstützt bei der Prüfung der Einstellungen.

Quellen- & Beitragsdatum

Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026.

Quelle & weitere Hilfe

Stadt Wien · Wohnbauförderungsbeitrag

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