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Erhöhungsart

Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Mindestgehälter in Euro

Gültig ab 01.10.2026

VerwendungsgruppenIIIIIIVVVI
Im 1. u. 2. VGJ2.004,972.165,142.819,403.612,175.674,20
nach 2 VGJ2.011,652.298,492.994,933.835,576.317,80
nach 4 VGJ2.011,652.439,103.185,484.077,81—
nach 5 VGJ————7.031,66
nach 6 VGJ2.093,782.596,663.384,614.337,92—
nach 8 VGJ2.220,372.757,003.596,864.609,877.817,57
nach 10 VGJ2.353,672.925,403.824,204.895,17—
nach 12 VGJ2.499,303.104,524.049,435.189,22—
nach 14 VGJ2.612,493.293,334.302,785.510,76—
nach 16 VGJ2.776,213.492,424.563,365.846,05—
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

VERWENDUNGSGRUPPE II

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die einfache, nicht schematische oder mechanische Arbeiten nach gegebenen Richtlinien und genauer Arbeitsanweisung verrichten, für die in der Regel eine kurze Einarbeitungszeit erforderlich ist. Auch während der Einarbeitungszeit ist die Einreihung in die vorstehende Gruppe durchzuführen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

VERWENDUNGSGRUPPE III

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen technische oder kaufmännische Arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages selbstständig erledigen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

VERWENDUNGSGRUPPE IV

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die schwierige Arbeiten verantwortlich, selbstständig ausführen, wozu besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen erforderlich sind. Ferner Angestellte, die regelmäßig und dauernd mit der Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von Angestelltengruppen (zwei bis fünf Angestellte, worunter sich Angestellte der Verwendungsgruppe III befinden müssen) beauftragt sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

VERWENDUNGSGRUPPE V

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die Arbeiten erledigen, die besonders verantwortungsvoll sind, selbstständig ausgeführt werden müssen, wozu umfangreiche überdurchschnittliche Berufskenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrungen erforderlich sind. Ferner Angestellte, die regelmäßig und dauernd mit der verantwortlichen Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von größeren Angestelltengruppen (über fünf Angestellte, von denen entweder einer der Verwendungsgruppe IV oder mehrere der Verwendungsgruppe III angehören müssen) beauftragt sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

VERWENDUNGSGRUPPE VI

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte mit umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen in leitenden, das Unternehmen in ihrem Wirkungsbereich entscheidend beeinflussenden Stellungen. Ferner Angestellte mit verantwortungsreicher und schöpferischer Arbeit.

Beispiele aus dem KV

  • : Prokuristen, soweit sie eingestuft werden

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Gruppe Meister

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppenM IM IIM III
Im 1. u. 2. VGJ2.025,452.629,773.151,17
nach  2 VGJ2.141,072.793,973.352,51
nach  4 VGJ2.275,632.969,673.563,19
nach  6 VGJ2.417,003.157,533.787,25
nach  8 VGJ2.568,343.353,984.026,13
nach 10 VGJ2.728,803.563,804.276,88
nach 12 VGJ2.891,423.781,064.540,69
nach 14 VGJ3.068,864.009,664.816,96
nach 16 VGJ3.254,624.257,265.114,29
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Lehrlingseinkommen in Euro

Gültig ab 01.10.2026

Im 1. Lehrjahr€ 708,85
im 2. Lehrjahr€ 945,52
im 3. Lehrjahr€ 1.192,48
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Verwendungsgruppen und Mindestgrundgehälter

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

für dreijährige Handelsschulen1965/1966
für vierjährige technische Fachschulen1966/1967
für Handelsakademien1967/1968
für allgemeinbildende höhere Schulen1971/1972
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Hochschulen:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Aufseher um15 %,
Meister und Montageleiter um20 %,
Obermeister um25 %.
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Mindestgehälter in Euro

Gültig ab 01.10.2025

VerwendungsgruppenIIIIIIVVVI
Im 1. u. 2. VGJ1.956,072.112,332.750,633.524,075.535,80
nach 2 VGJ1.962,592.242,432.921,883.742,026.163,71
nach 4 VGJ1.962,592.379,613.107,793.978,35—
nach 5 VGJ————6.860,16
nach 6 VGJ2.042,712.533,333.302,064.232,12—
nach 8 VGJ2.166,212.689,763.509,134.497,437.626,90
nach 10 VGJ2.296,262.854,053.730,934.775,78—
nach 12 VGJ2.438,343.028,803.950,665.062,65—
nach 14 VGJ2.548,773.213,004.197,835.376,35—
nach 16 VGJ2.708,503.407,244.452,065.703,46—
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

VERWENDUNGSGRUPPE II

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die einfache, nicht schematische oder mechanische Arbeiten nach gegebenen Richtlinien und genauer Arbeitsanweisung verrichten, für die in der Regel eine kurze Einarbeitungszeit erforderlich ist. Auch während der Einarbeitungszeit ist die Einreihung in die vorstehende Gruppe durchzuführen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

VERWENDUNGSGRUPPE III

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen technische oder kaufmännische Arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages selbstständig erledigen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

VERWENDUNGSGRUPPE IV

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die schwierige Arbeiten verantwortlich, selbstständig ausführen, wozu besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen erforderlich sind. Ferner Angestellte, die regelmäßig und dauernd mit der Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von Angestelltengruppen (zwei bis fünf Angestellte, worunter sich Angestellte der Verwendungsgruppe III befinden müssen) beauftragt sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

VERWENDUNGSGRUPPE V

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die Arbeiten erledigen, die besonders verantwortungsvoll sind, selbstständig ausgeführt werden müssen, wozu umfangreiche überdurchschnittliche Berufskenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrungen erforderlich sind. Ferner Angestellte, die regelmäßig und dauernd mit der verantwortlichen Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von größeren Angestelltengruppen (über fünf Angestellte, von denen entweder einer der Verwendungsgruppe IV oder mehrere der Verwendungsgruppe III angehören müssen) beauftragt sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

VERWENDUNGSGRUPPE VI

Tätigkeitsmerkmale: Angestellte mit umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen in leitenden, das Unternehmen in ihrem Wirkungsbereich entscheidend beeinflussenden Stellungen. Ferner Angestellte mit verantwortungsreicher und schöpferischer Arbeit.

Beispiele aus dem KV

  • : Prokuristen, soweit sie eingestuft werden

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Mindestgehälter in Euro

Gültig ab 01.10.2025

VerwendungsgruppenM IM IIM III
Im 1. u. 2. VGJ1.976,052.565,633.074,31
nach  2 VGJ2.088,852.725,823.270,74
nach  4 VGJ2.220,132.897,243.476,28
nach  6 VGJ2.358,053.080,523.694,88
nach  8 VGJ2.505,703.272,183.927,93
nach 10 VGJ2.662,243.476,884.172,57
nach 12 VGJ2.820,903.688,844.429,94
nach 14 VGJ2.994,013.911,864.699,47
nach 16 VGJ3.175,244.153,424.989,55
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Lehrlingseinkommen in Euro

Gültig ab 01.10.2025

Im 1. Lehrjahr€ 658,85
im 2. Lehrjahr€ 905,52
im 3. Lehrjahr€ 1.152,48
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Verwendungsgruppen und Mindesgrundgehälter

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

für dreijährige Handelsschulen1965/1966
für vierjährige technische Fachschulen1966/1967
für Handelsakademien1967/1968
für allgemeinbildende höhere Schulen1971/1972
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Hochschulen:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Aufseher um15 %,
Meister und Montageleiter um20 %,
Obermeister um25 %.
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