KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Bäuerliche Betriebe OÖ
Oberösterreich · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
für die Landarbeiter/innen in bäuerlichen Betrieben und in Betrieben mit landwirtschaftlichen Dienstleistungen im Bundesland Oberösterreich
Gültig ab 01.09.2026
| Kategorie | Bruttolohnsätze | |
|---|---|---|
| 1. | Wirtschafter, Betriebsführer, Meister | € 2.858,00 |
| 2. | alle Facharbeiter, Traktor- und Maschinenfahrer (hauptberuflich) | € 2.394,00 |
| 3. | angelernter Arbeiter, Aushilfsfahrer bis 6 Monate | € 2.047,00 |
| 4. | Landarbeiter, Viehwartungsarbeiter | € 1.971,00 |
| 5. | Anbau- und Erntehelfer bis maximal 9 Monate, | € 1.770,00 |
| ab 1.1.2027 Erschwerniszulage | + € 141,00 |
Taglohn in €:
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| ohne Verpflegung | mit Verpflegung |
|---|---|
| € 133,50 | € 127,30 |
Lehrlingseinkommen
Gültig ab 01.09.2026
| 1. Lehrjahr monatlich | € 940,00 |
|---|---|
| 2. Lehrjahr monatlich | € 1.070,00 |
| 3. Lehrjahr monatlich | € 1.190,00 |
| 4. Lehrjahr monatlich (Anschlusslehre) | € 1.655,00 |
Derzeitige Bewertung der freien Station nach dem Sozialversicherungsbewertungssatz
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | Wohnung (ohne Heizung und Beleuchtung) | mit 1/10 |
|---|---|---|
| b) | Beheizung und Beleuchtung | mit 1/10 |
| c) | 1. und 2. Frühstück | mit je 1/10 |
| d) | Mittagessen | mit 3/10 |
| e) | Jause | mit 1/10 |
| f) | Abendessen | mit 2/10 |
Sonstige Dienstverhinderungen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | bei eigener Eheschließung | 2 Tage |
|---|---|---|
| b) | bei Tod des Ehegatten oder Tod des Lebenspartners | 2 Tage |
| c) | bei Teilnahme an der Eheschließung von eigenen Kindern | 1 Tag |
| d) | bei Niederkunft der Gattin oder Lebensgefährtin | 1 Tag |
| e) | bei Tod der Eltern, Schwiegereltern oder eigener Kinder | 1 Tag |
| f) | bei Wohnungswechsel innerhalb eines Kalenderjahres | 1 Tag |
| g) | Teilnahme an Sitzungen und Tagungen öffentlich rechtlicher Körperschaften, falls nicht diese den Lohnausfall ersetzen. | |
| h) | Vorladung vor Behörden und Gerichte sowie sonstiger Ämter, sofern der Dienstnehmer keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstentgangs hat. | |
| i) | bei schwerer Erkrankung von nahen Familienmitgliedern oder des/der Lebensgefährten/in‚ | |
| j) | bei notwendiger Betreuung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr infolge Ausfalls der Betreuungsperson. | |
| k) | bei Einsätzen im Katastrophenfall (Freiwillige Feuerwehr und Rettung) | 1 Tag |
| l) | für die Dauer der Lehrabschlussprüfung | 1 Tag |
| m) | für den ersten Antritt der Führerscheinprüfung d. Kl. B | 1 Tag |
für die Landarbeiter/innen in bäuerlichen Betrieben und in Betrieben mit landwirtschaftlichen Dienstleistungen im Bundesland Oberösterreich
Gültig ab 01.09.2025
| Kategorie | Bruttolohnsätze | |
|---|---|---|
| 1. | Wirtschafter, Betriebsführer, Meister | € 2.769,00 |
| 2. | alle Facharbeiter, Traktor- und Maschinenfahrer (hauptberuflich) | € 2.319,00 |
| 3. | angelernter Arbeiter, Aushilfsfahrer bis 6 Monate | € 1.983,00 |
| 4. | Landarbeiter, Viehwartungsarbeiter | € 1.911,00 |
| 5. | Anbau- und Erntehelfer bis maximal 9 Monate, | € 1.712,00 |
| ab 1.1.2026 Erschwerniszulage | + € 141,00 |
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