KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Brotindustrie / Großbäcker
Österreichweit · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Löhne
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Verwendungsgruppe | Monatslohn |
|---|---|
| Verwendungsgruppe I : | |
| FacharbeiterInnen mit umfangreichen Kenntnissen, die selbständig mit personeller (diese umfasst auch die disziplinäre Verantwortung) und fachlicher Verantwortung eine oder mehrere Produktionsgruppen oder andere Personengruppen führen (z. B. SchichtführerInnen in Produktion, Expedit, Werkstätten bzw. Warenwirtschaft, GruppenleiterInnen im Fahrverkauf). | € 3.051,08 |
| Verwendungsgruppe II : | |
| FacharbeiterInnen mit speziellen Kenntnissen und Eignung für die selbständige Führung einer Mitarbeitergruppe mit personeller (diese umfasst auch die disziplinäre Verantwortung) und fachlicher Verantwortung (z. B. Stellvertretende SchichtführerInnen, LinienführerInnen, AnlagenführerInnen in Produktion, Expedit, Werkstätten bzw. Warenwirtschaft). | € 2.875,72 |
| Verwendungsgruppe III : | |
| FacharbeiterInnen mit besonderer Qualifikation (z. B. TeigmacherInnen, stellvertretende Funktion für die Verwendungsgruppe II, technische HandwerkerInnen, VerkaufsfahrerInnen mit universeller Einsatzmöglichkeit). | € 2.720,16 |
| Verwendungsgruppe IV : | |
| FacharbeiterInnen in Produktion und Technik; VerkaufsfahrerInnen nach 5-jähriger Firmenzugehörigkeit. | € 2.640,58 |
| Verwendungsgruppe V : | |
| FacharbeiterInnen nach Abschluss der Berufsausbildung im ersten Praxisjahr, neu eintretende FacharbeiterInnen im ersten Jahr der Firmenzugehörigkeit und SaisonfacharbeiterInnen; VerkaufsfahrerInnen in den ersten 5 Jahren Firmenzugehörigkeit; ProduktionsmitarbeiterInnen mit universeller Einsatzmöglichkeit. | € 2.586,06 |
| Verwendungsgruppe VI : | |
| Angelernte MitarbeiterInnen mit entsprechenden Fachkenntnissen auf Teilgebieten der Produktion oder Instandhaltung mit qualifizierter Einsatzmöglichkeit an verschiedenen Arbeitsplätzen; ZustellfahrerInnen ohne Kundenbetreuung. | € 2.439,26 |
| Verwendungsgruppe VII : | |
| Angelernte MitarbeiterInnen mit entsprechenden Einsatzmöglichkeiten an anlagen- oder maschinengebundenen Tätigkeiten (z. B. qualifizierte ProduktionshelferInnen). | € 2.235,28 |
| Verwendungsgruppe VIII : | |
| Ungelernte MitarbeiterInnen, die nach entsprechender Einarbeitung Fertigkeiten für spezielle Einsatzmöglichkeiten erworben haben (z. B. ProduktionshelferInnen). | € 2.114,30 |
| Verwendungsgruppe IX : | |
| Ungelernte MitarbeiterInnen für einfache Tätigkeiten. | € 2.072,48 |
Zulagen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Für die Beschäftigungsdauer | |
|---|---|
| bis zu 2 ½ Stunden pro Schicht | € 10,43 |
| über 2 ½ Stunden pro Schicht | € 20,83 |
Lehrlinge
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| monatlich | |
|---|---|
| 1. Lehrjahr | € 921,86 |
| 2. Lehrjahr | € 1.185,25 |
| 3. Lehrjahr | € 1.712,04 |
| 4. Lehrjahr | € 1.843,73 |
Lehrlinge
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| pro Arbeitsstunde | |
|---|---|
| 1. Lehrjahr | € 2,74 |
| 2. Lehrjahr | € 3,53 |
| 3. Lehrjahr | € 5,10 |
| 4. Lehrjahr | € 5,49 |
Dienstalterszulage
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Nach dem vollendeten 5. Dienstjahr | 1 % |
|---|---|
| Nach dem vollendeten 10. Dienstjahr | 2 % |
| Nach dem vollendeten 15. Dienstjahr | 3 % |
| Nach dem vollendeten 20. Dienstjahr | 5 % |
| Nach dem vollendeten 25. Dienstjahr | 8 % |
Löhne
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Verwendungsgruppe | Monatslohn |
|---|---|
| Verwendungsgruppe I : | |
| FacharbeiterInnen mit umfangreichen Kenntnissen, die selbständig mit personeller (diese umfasst auch die disziplinäre Verantwortung) und fachlicher Verantwortung eine oder mehrere Produktionsgruppen oder andere Personengruppen führen (z. B. SchichtführerInnen in Produktion, Expedit, Werkstätten bzw. Warenwirtschaft, GruppenleiterInnen im Fahrverkauf). | € 3.051,08 |
| Verwendungsgruppe II : | |
| FacharbeiterInnen mit speziellen Kenntnissen und Eignung für die selbständige Führung einer Mitarbeitergruppe mit personeller (diese umfasst auch die disziplinäre Verantwortung) und fachlicher Verantwortung (z. B. Stellvertretende SchichtführerInnen, LinienführerInnen, AnlagenführerInnen in Produktion, Expedit, Werkstätten bzw. Warenwirtschaft). | € 2.875,72 |
| Verwendungsgruppe III : | |
| FacharbeiterInnen mit besonderer Qualifikation (z. B. TeigmacherInnen, stellvertretende Funktion für die Verwendungsgruppe II, technische HandwerkerInnen, VerkaufsfahrerInnen mit universeller Einsatzmöglichkeit). | € 2.720,16 |
| Verwendungsgruppe IV : | |
| FacharbeiterInnen in Produktion und Technik; VerkaufsfahrerInnen nach 5-jähriger Firmenzugehörigkeit. | € 2.640,58 |
| Verwendungsgruppe V : | |
| FacharbeiterInnen nach Abschluss der Berufsausbildung im ersten Praxisjahr, neu eintretende FacharbeiterInnen im ersten Jahr der Firmenzugehörigkeit und SaisonfacharbeiterInnen; VerkaufsfahrerInnen in den ersten 5 Jahren Firmenzugehörigkeit; ProduktionsmitarbeiterInnen mit universeller Einsatzmöglichkeit. | € 2.586,06 |
| Verwendungsgruppe VI : | |
| Angelernte MitarbeiterInnen mit entsprechenden Fachkenntnissen auf Teilgebieten der Produktion oder Instandhaltung mit qualifizierter Einsatzmöglichkeit an verschiedenen Arbeitsplätzen; ZustellfahrerInnen ohne Kundenbetreuung. | € 2.439,26 |
| Verwendungsgruppe VII : | |
| Angelernte MitarbeiterInnen mit entsprechenden Einsatzmöglichkeiten an anlagen- oder maschinengebundenen Tätigkeiten (z. B. qualifizierte ProduktionshelferInnen). | € 2.235,28 |
| Verwendungsgruppe VIII : | |
| Ungelernte MitarbeiterInnen, die nach entsprechender Einarbeitung Fertigkeiten für spezielle Einsatzmöglichkeiten erworben haben (z. B. ProduktionshelferInnen). | € 2.114,30 |
| Verwendungsgruppe IX : | |
| Ungelernte MitarbeiterInnen für einfache Tätigkeiten. | € 2.072,48 |
Lehrlinge
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| monatlich | |
|---|---|
| 1. Lehrjahr | € 921,86 |
| 2. Lehrjahr | € 1.185,25 |
| 3. Lehrjahr | € 1.712,04 |
| 4. Lehrjahr | € 1.843,73 |
Lehrlinge
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| pro Arbeitsstunde | |
|---|---|
| 1. Lehrjahr | € 2,74 |
| 2. Lehrjahr | € 3,53 |
| 3. Lehrjahr | € 5,10 |
| 4. Lehrjahr | € 5,49 |
Dienstalterszulage
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Nach dem vollendeten 5. Dienstjahr | 1 % |
|---|---|
| Nach dem vollendeten 10. Dienstjahr | 2 % |
| Nach dem vollendeten 15. Dienstjahr | 3 % |
| Nach dem vollendeten 20. Dienstjahr | 5 % |
| Nach dem vollendeten 25. Dienstjahr | 8 % |
Zulagen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Für die Beschäftigungsdauer | |
|---|---|
| bis zu 2 ½ Stunden pro Schicht | € 10,43 |
| über 2 ½ Stunden pro Schicht | € 20,83 |
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