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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Fleischergewerbe T

Tirol · Arbeiter

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Erhöhungsart

Überzahlung bleibt erhalten · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Die bisherige Überzahlung bleibt nach der Abschlussregel erhalten. Maßgeblich sind deren Berechnungsweise, Stichtage und Ausnahmen.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Lohnsätze

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Monatslöhne €
1.Facharbeiter * : Vorarbeiter, Wurster (m + w)3.375,35
2.Facharbeiter/in * : Stocker, Selcher, Salzer, Tafelbursch (m+w)3.102,16
3.Facharbeiter/in * nach 3-jähriger Lehrzeit2.759,11
4.Gehilfe nach 3-jähriger Lehrzeit2.429,64
5.Kraftfahrer/in2.838,07
6.Sonstige gelernte Professionisten, Maschinisten, Kesselheizer mit Prüfung, Kraftfahrer, die gelernte Mechaniker sind (m+w), sind je nach Leistung in die Lohngruppe 1 - 3 einzureihen.
7.Qualifizierte/r Arbeitnehmer/in2.385,61
8.Arbeitnehmer/in2.291,78
9.Arbeitnehmer/in in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 8; Reinigungspersonal2.061,54
10.Ladner/in
a)nach dem 3. Dienstjahr2.291,78
b)nach dem 3. Monat bis Ende 3. Dienstjahr2.074,98
c)in den ersten 3 Monaten2.061,54
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Monatslohn in Euro
1. Lehrjahr974,96
2. Lehrjahr1.243,22
3. Lehrjahr1.656,67
4. Lehrjahr1.758,58
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Lohnsätze

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Monatslöhne €
1.Facharbeiter * : Vorarbeiter, Wurster (m + w)3.287,98
2.Facharbeiter/in * : Stocker, Selcher, Salzer, Tafelbursch (m+w)3.021,14
3.Facharbeiter/in * nach 3-jähriger Lehrzeit2.686,06
4.Gehilfe nach 3-jähriger Lehrzeit2.363,43
5.Kraftfahrer/in2.761,41
6.Sonstige gelernte Professionisten, Maschinisten, Kesselheizer mit Prüfung, Kraftfahrer, die gelernte Mechaniker sind (m+w), sind je nach Leistung in die Lohngruppe 1 - 3 einzureihen.
7.Qualifizierte/r Arbeitnehmer/in2.321,26
8.Arbeitnehmer/in2.229,62
9.Arbeitnehmer/in in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 8; Reinigungspersonal2.004,43
10.Ladner/in
a)nach dem 3. Dienstjahr2.229,62
b)nach dem 3. Monat bis Ende 3. Dienstjahr2.017,79
c)in den ersten 3 Monaten2.004,43
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Lohnsätze

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Monatslohn in Euro
1. Lehrjahr942,90
2. Lehrjahr1.202,34
3. Lehrjahr1.602,20
4. Lehrjahr1.700,75
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

nach dem vollendeten 10. Dienstjahr€ 39,25 Zulage zum Monatslohn
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr€ 58,92 Zulage zum Monatslohn
nach dem vollendeten 20. Dienstjahr€ 78,59 Zulage zum Monatslohn
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr€ 101,51 Zulage zum Monatslohn
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Lohnsätze

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Monatslöhne €
1.Facharbeiter * : Vorarbeiter, Wurster (m + w)3.375,35
2.Facharbeiter/in * : Stocker, Selcher, Salzer, Tafelbursch (m+w)3.102,16
3.Facharbeiter/in * nach 3-jähriger Lehrzeit2.759,11
4.Gehilfe nach 3-jähriger Lehrzeit2.429,64
5.Kraftfahrer/in2.838,07
6.Sonstige gelernte Professionisten, Maschinisten, Kesselheizer mit Prüfung, Kraftfahrer, die gelernte Mechaniker sind (m+w), sind je nach Leistung in die Lohngruppe 1 - 3 einzureihen.
7.Qualifizierte/r Arbeitnehmer/in2.385,61
8.Arbeitnehmer/in2.291,78
9.Arbeitnehmer/in in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 8; Reinigungspersonal2.061,54
10.Ladner/in
a)nach dem 3. Dienstjahr2.291,78
b)nach dem 3. Monat bis Ende 3. Dienstjahr2.074,98
c)in den ersten 3 Monaten2.061,54
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Monatslohn in Euro
1. Lehrjahr974,96
2. Lehrjahr1.243,22
3. Lehrjahr1.656,67
4. Lehrjahr1.758,58
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

nach dem vollendeten 10. Dienstjahr€ 40,19 Zulage zum Monatslohn
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr€ 60,33 Zulage zum Monatslohn
nach dem vollendeten 20. Dienstjahr€ 80,48 Zulage zum Monatslohn
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr€ 103,95 Zulage zum Monatslohn
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Zehrgelder

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb von mehr als 6 Stunden€ 13,38
Bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb von mehr als 9 Stunden€ 23,66
Arbeitnehmer(innen), die außerhalb des Betriebes beschäftigt werden und keine Möglichkeit zur Einnahme des Mittagessens im Betrieb oder in einer Filiale des Betriebes während der betrieblichen Mittagszeit haben, erhalten eine Vergütung von€ 9,05
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