KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Forstgartenbetriebe T
Tirol · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Noch nicht belegt · Offen
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Entlohnung –
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Gruppe | Betriebszugehörigkeit | Stundenlohn Euro |
|---|---|---|
| 1. | Pflichtpraktikanten und Ferialarbeiter, die ausschließlich während der Sommerferien auf die Dauer von höchstens 2 Monaten beschäftigt werden | 9,86 |
| 2. | Hilfsarbeiter | 12,82 |
| 3. | Qualifizierte bzw. angelernte Hilfsarbeiter mit mindestens einjähriger einschlägiger Berufserfahrung | 13,95 |
| a) | nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit | 14,57 |
| b) | nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit | 15,13 |
| c) | nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit | 15,70 |
| d) | nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit | 16,03 |
| 4. | Forstgartenfacharbeiter/Lastkraftwagenfahrer | 15,07 |
| a) | nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit | 15,70 |
| b) | nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit | 16,25 |
| c) | nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit | 16,82 |
| d) | nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit | 17,15 |
Fahrtkostenvergütung, Taggeld
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Euro | ||
|---|---|---|
| a) | von mehr als 2 bis einschließlich 10 km | 15,00 |
| b) | von mehr als 10 bis einschließlich 15 km | 22,50 |
| c) | von mehr als 15 bis einschließlich 20 km | 28,75 |
| d) | von mehr als 20 bis einschließlich 25 km | 36,25 |
| e) | von mehr als 25 km | 41,25 |
Entlohnung –
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Gruppe | Betriebszugehörigkeit | Stundenlohn Euro |
|---|---|---|
| 1. | Pflichtpraktikanten und Ferialarbeiter, die ausschließlich während der Sommerferien auf die Dauer von höchstens 2 Monaten beschäftigt werden | 10,19 |
| 2. | Hilfsarbeiter | 13,25 |
| 3. | Qualifizierte bzw. angelernte Hilfsarbeiter mit mindestens einjähriger einschlägiger Berufserfahrung | 14,42 |
| a) | nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit | 15,06 |
| b) | nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit | 15,63 |
| c) | nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit | 16,22 |
| d) | nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit | 16,56 |
| 4. | Forstgartenfacharbeiter/Lastkraftwagenfahrer | 15,57 |
| a) | nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit | 16,22 |
| b) | nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit | 16,79 |
| c) | nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit | 17,38 |
| d) | nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit | 17,72 |
Entgelt bei weiteren Gründen der Dienstverhinderung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | eigene Hochzeit oder Eintragung der Partnerschaft | 3 Tage; |
|---|---|---|
| b) | Hochzeit oder Eintragung der Partnerschaft der Kinder | 1 Tag; |
| c) | schwere Erkrankung des Ehegatten, des eingetragenen Partners, des Lebensgefährten, sofern der gemeinsame Haushalt seit mindestens sechs Monaten besteht | 3 Tage; |
| d) | schwere Erkrankung der Kinder, Eltern oder Schwiegereltern | 1 Tag; |
| e) | notwendige Betreuung eines Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) bis zum 12. Lebensjahr infolge Ausfalls der ständigen Betreuungsperson durch Erkrankung, Tod, Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt, Verbüßen einer Freiheitsstrafe - die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung; | |
| f) | Ableben des Ehegatten, des eingetragenen Partners, des Lebensgefährten, sofern der gemeinsame Haushalt seit mindestens sechs Monaten besteht | 4 Tage; |
| g) | Ableben eines Kindes oder der Eltern | 3 Tage; |
| h) | Ableben von Geschwistern, Schwiegereltern oder Großeltern | 1 Tag; |
| i) | Niederkunft der Ehegattin oder der Lebensgefährtin, sofern der gemeinsame Haushalt seit mindestens sechs Monaten besteht | 2 Tage; |
| j) | Wohnungswechsel | 2 Tage; |
| k) | Aufsuchen des Arztes oder des Zahnarztes (Dentisten) - die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung; | |
| l) | Teilnahme an Sitzungen und Tagungen als Mitglied öffentlich-rechtlicher Körperschaften - die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung; | |
| m) | Vorladung vor Gerichte, sonstige Behörden und öffentliche Ämter, sofern der Dienstnehmer keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstentganges hat - die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung; | |
| n) | Ausübung des Wahlrechtes - die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung. |
Entlohnung –
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Gruppe | Betriebszugehörigkeit | Stundenlohn Euro |
|---|---|---|
| 1. | Pflichtpraktikanten und Ferialarbeiter, die ausschließlich während der Sommerferien auf die Dauer von höchstens 2 Monaten beschäftigt werden | 10,19 |
| 2. | Hilfsarbeiter | 13,25 |
| 3. | Qualifizierte bzw. angelernte Hilfsarbeiter mit mindestens einjähriger einschlägiger Berufserfahrung | 14,42 |
| a) | nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit | 15,06 |
| b) | nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit | 15,63 |
| c) | nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit | 16,22 |
| d) | nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit | 16,56 |
| 4. | Forstgartenfacharbeiter/Lastkraftwagenfahrer | 15,57 |
| a) | nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit | 16,22 |
| b) | nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit | 16,79 |
| c) | nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit | 17,38 |
| d) | nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit | 17,72 |
Fahrtkostenvergütung, Taggeld
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Euro | ||
|---|---|---|
| a) | von mehr als 2 bis einschließlich 10 km | 15,00 |
| b) | von mehr als 10 bis einschließlich 15 km | 22,50 |
| c) | von mehr als 15 bis einschließlich 20 km | 28,75 |
| d) | von mehr als 20 bis einschließlich 25 km | 36,25 |
| e) | von mehr als 25 km | 41,25 |
Jubiläumszuwendung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | Bei Vollendung von 15 Dienstjahren | 1 Monatsbruttolohn; |
|---|---|---|
| b) | Bei Vollendung von 25 Dienstjahren | 2 Monatsbruttolöhne; |
| c) | Bei Vollendung von 35 Dienstjahren | 2 Monatsbruttolöhne. |
Jubiläumszuwendung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | Bei Vollendung von 15 Dienstjahren | 1 Monatsbruttolohn; |
|---|---|---|
| b) | Bei Vollendung von 25 Dienstjahren | 2 Monatsbruttolöhne; |
| c) | Bei Vollendung von 35 Dienstjahren | 2 Monatsbruttolöhne. |
Fahrtkostenvergütung, Taggeld
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Euro | ||
|---|---|---|
| a) | von mehr als 2 bis einschließlich 10 km | 15,00 |
| b) | von mehr als 10 bis einschließlich 15 km | 22,50 |
| c) | von mehr als 15 bis einschließlich 20 km | 28,75 |
| d) | von mehr als 20 bis einschließlich 25 km | 36,25 |
| e) | von mehr als 25 km | 41,25 |
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