KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Gewerbliche Forstunternehmen
Österreichweit · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Lohntafel (Anlage A)
Gültig ab 01.03.2026
| Kat. | Zeitlohn in Euro | Akkordlohn in Euro | |
|---|---|---|---|
| 1. | Hilfsarbeiter (Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie zum Beispiel: Beseitigung von Schlagabraum auf Forstwegen, Brennholzerzeugung ohne Motorsäge, Freischneidearbeiten ohne Motorsage, händische Holzlieferung, händische Schlagräumung, Pflanzarbeiten, Pflanzenschutzarbeiten, Reinigungstätigkeiten) | 11,92 | 14,90 |
| 2. | Waldarbeiter (Arbeitnehmer mit Zweckausbildung) | 12,22 | 15,28 |
| 3. | Waldarbeiter mit Forstfacharbeiterprüfung | 14,08 | 17,60 |
| 4. | Professionisten (Mechaniker, Schlosser, Schmiede) | 14,36 | 17,95 |
| 5. | Maschinisten für voll- und teilmechanisierte Holzerntesysteme (Harvester, Forwarder, Seilkräne) | 17,55 | 21,94 |
| Gerätefahrerzulage (z. B. Schlepper, Traktor, Seilwinde) für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter | 1,85 | 2,32 | |
| Partieführerzulage für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter | 1,85 | 2,32 | |
| Motorsägenpauschale § 9 Abs. 2 | 2,15 | — | |
| Motorsägenpauschale für Instandhaltung § 9 Abs. 2 und 5 | 0,72 | — |
ab 1.3.2026 monatlich in Euro
Gültig ab 01.03.2026
| Lehrling im 1. Lehrjahr | € 1.507,52 |
|---|---|
| Lehrling im 2. Lehrjahr | € 1.832,22 |
| Lehrling im 3. Lehrjahr | € 2.156,93 |
| Forsttechniker Zeitlohn | € 2.487,15 |
Fortzahlung des Entgeltes bei sonstigen Dienstverhinderungen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | Todesfall von nahen Familienmitgliedern im gemeinsamen Haushalt | 3 Tage |
|---|---|---|
| b) | Eigene Hochzeit | 3 Tage |
| c) | Entbindung der Gattin | 3 Tage |
| d) | Begräbnis der Eltern oder Geschwister | 1 Tage |
Lohntafel
Gültig ab 01.03.2026
| Kat. | Zeitlohn in Euro | Akkordlohn in Euro | |
|---|---|---|---|
| 1. | Hilfsarbeiter (Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie zum Beispiel: Beseitigung von Schlagabraum auf Forstwegen, Brennholzerzeugung ohne Motorsäge, Freischneidearbeiten ohne Motorsage, händische Holzlieferung, händische Schlagräumung, Pflanzarbeiten, Pflanzenschutzarbeiten, Reinigungstätigkeiten) | 11,92 | 14,90 |
| 2. | Waldarbeiter (Arbeitnehmer mit Zweckausbildung) | 12,22 | 15,28 |
| 3. | Waldarbeiter mit Forstfacharbeiterprüfung | 14,08 | 17,60 |
| 4. | Professionisten (Mechaniker, Schlosser, Schmiede) | 14,36 | 17,95 |
| 5. | Maschinisten für voll- und teilmechanisierte Holzerntesysteme (Harvester, Forwarder, Seilkräne) | 17,55 | 21,94 |
| Gerätefahrerzulage (z. B. Schlepper, Traktor, Seilwinde) für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter | 1,85 | 2,32 | |
| Partieführerzulage für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter | 1,85 | 2,32 | |
| Motorsägenpauschale § 9 Abs. 2 | 2,15 | ||
| Motorsägenpauschale für Instandhaltung § 9 Abs. 2 und 5 | 0,72 |
ab 1.3.2026 monatlich in Euro (Anlage B):
Gültig ab 01.03.2026
| Lehrling im 1. Lehrjahr | 1.507,52 |
|---|---|
| Lehrling im 2. Lehrjahr | 1.832,22 |
| Lehrling im 3. Lehrjahr | 2.156,93 |
| Forsttechniker Zeitlohn | 2.487,15 |
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