KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Handelsarbeiter
Österreichweit · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Überzahlung bleibt erhalten · Quellengeprüft
Die Differenz zwischen IST-Lohn und bisherigem KV-Mindestlohn bleibt bei der Anpassung des KV-Minimums als Geldbetrag erhalten.
Abschluss 2026
Anrechnung bereits vorweggenommener Zahlungen und Sonderbestimmungen der Lohntafeln sind im Abschluss gesondert geregelt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Lohntafel A – Lohngruppe 1
Gültig ab 01.01.2026
| mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro pro Monat | Euro pro Stunde |
|---|---|---|
| a) bis zu 1 Jahr | 2.146,00 | 12,85 |
| b) bis zu 10 Jahren | 2.151,00 | 12,88 |
| c) bis zu 17 Jahren | 2.173,00 | 13,01 |
| d) über 17 Jahre | 2.194,00 | 13,14 |
1) Arbeitnehmer:innen, die einfache Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten ausüben und nicht mit spezifischen Lagertätigkeiten betraut sind, z.B.: Serviertätigkeit, Botendienste, Reinigungsarbeiten, Küchenhilfsdienste, Wächter:innen; Original-Monatslohn und Original-Stundenlohn bleiben getrennt erhalten.
Originalquelle zur Tabelle ↗Lohntafel A – Lohngruppe 2
Gültig ab 01.01.2026
| mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro pro Monat | Euro pro Stunde |
|---|---|---|
| a) bis zu 1 Jahr | 2.178,00 | 13,04 |
| b) bis zu 10 Jahren | 2.211,00 | 13,24 |
| c) bis zu 17 Jahren | 2.246,00 | 13,45 |
| d) über 17 Jahre | 2.271,00 | 13,60 |
2) Arbeiten zur Lagerung und Bereitstellung für Kommissioniertätigkeiten, sowie Arbeiten bei der Warenübernahme und Warenausgabe oder der Regalbetreuung; Verkaufsvorbereitung und Verpackungsarbeiten; Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Einrichtungen und Maschinen, soweit keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne einer Professionist:in erforderlich ist; Beifahrer:innen in der Zustellung; Möbelmonteur:innen die keine ihrer Verwendung entsprechenden Lehrabschluss haben; Ferialarbeitnehmer:innen während der schulischen Ausbildung (Sekundarstufe 2), außerhalb der Schulzeit unter Anweisung, höchstens 2 Monate im Kalenderjahr: 50 % des Monatslohns der Stufe a. Original-Monatslohn und Original-Stundenlohn bleiben getrennt erhalten.
Originalquelle zur Tabelle ↗Lohntafel A – Lohngruppe 3
Gültig ab 01.01.2026
| mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro pro Monat | Euro pro Stunde |
|---|---|---|
| a) bis zu 1 Jahr | 2.258,00 | 13,52 |
| b) bis zu 10 Jahren | 2.278,00 | 13,64 |
| c) bis zu 17 Jahren | 2.348,00 | 14,06 |
| d) über 17 Jahre | 2.380,00 | 14,25 |
Ferialarbeitnehmer:innen die während der schulischen Ausbildung (Sekundarstufe 2) außerhalb der Schulzeit Tätigkeiten unter Anweisung im Ausmaß von max. 2 Monaten im Kalenderjahr verrichten, erhalten einen Monatslohn von 50 % der Stufe a; 3) Arbeiter:innen mit Kommissioniertätigkeiten; Arbeiter:innen die einen Staplerschein haben und durch diesen betrieblich zum Einsatz kommen, Metallsortierer:innen im Handel mit Alt- und Abfallstoffen, Schrott und Altmetall; Möbelmonteur:innen mit Elektro und Wasserausbildungszertifikat sofern diese betrieblich zum Einsatz kommen und die keine ihrer Verwendung entsprechenden Lehrabschluss haben; Kraftwagenlenker:innen von ein und zwei Spurigen Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t sowie Kranführer:innen; Original-Monatslohn und Original-Stundenlohn bleiben getrennt erhalten.
Originalquelle zur Tabelle ↗Lohntafel A – Lohngruppe 4
Gültig ab 01.01.2026
| mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro pro Monat | Euro pro Stunde |
|---|---|---|
| a) bis zu 1 Jahr | 2.321,00 | 13,90 |
| b) bis zu 10 Jahren | 2.331,00 | 13,96 |
| c) bis zu 17 Jahren | 2.422,00 | 14,50 |
| d) über 17 Jahre | 2.464,00 | 14,75 |
4) Kraftwagenlenker:innen für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen, Lenker:innen von Sattelkraftfahrzeugen, Mobilkranführer:innen; Original-Monatslohn und Original-Stundenlohn bleiben getrennt erhalten.
Originalquelle zur Tabelle ↗Lohntafel A – Lohngruppe 5
Gültig ab 01.01.2026
| mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro pro Monat | Euro pro Stunde |
|---|---|---|
| a) bis zu 1 Jahr | 2.358,00 | 14,12 |
| b) bis zu 10 Jahren | 2.374,00 | 14,22 |
| c) bis zu 17 Jahren | 2.464,00 | 14,75 |
| d) über 17 Jahre | 2.507,00 | 15,01 |
5) Berufskraftfahrer:innen, welche die Lehrabschlussprüfung positiv absolviert haben; Professionist:innen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die für die Ausübung der Tätigkeit(en) im Betrieb Relevanz hat; Autogenschneider:innen im Handel mit Alt- und Abfallstoffen, Schrott und Altmetall; Original-Monatslohn und Original-Stundenlohn bleiben getrennt erhalten.
Originalquelle zur Tabelle ↗Lohntafel B – Wein- und Spirituosengroßhandel
Gültig ab 01.01.2026
| Jahre der Betriebszugehörigkeit | I. | II. | III. | IV. |
|---|---|---|---|---|
| im 3. – 5. | 2.595,00 | 2.417,00 | 2.214,00 | 2.149,00 |
| im 6. – 10. | 2.627,00 | 2.430,00 | 2.232,00 | 2.156,00 |
| im 11. – 15. | 2.672,00 | 2.483,00 | 2.270,00 | 2.192,00 |
| im 16. - 20. | 2.736,00 | 2.532,00 | 2.307,00 | 2.232,00 |
| im 21. - 25. | 2.770,00 | 2.575,00 | 2.344,00 | 2.271,00 |
| ab dem 26. | 2.821,00 | 2.626,00 | 2.386,00 | 2.308,00 |
Nur für Arbeitnehmer:innen in Betrieben des Bundesgremiums Agrarhandel, die den Wein- und Spirituosengroßhandel ausüben und bis 31.12.2021 eingetreten sind. Für Eintritte ab 01.01.2022 gilt Lohntafel A. I: bestellte Vorarbeiter:innen. II: Facharbeiter:innen und Kraftfahrer:innen (Facharbeiter:innen überwiegend im erlernten Beruf). III: angelernte Arbeitnehmer:innen und Mitfahrer:innen. IV: sonstige Arbeitnehmer:innen. Mindestlöhne brutto pro Monat.
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