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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Unser Lagerhaus Warenhandels G.m.b.H Kärnten

Kärnten · Arbeiter

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Erhöhungsart

Überzahlung bleibt erhalten · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Die bisherige Überzahlung bleibt nach der Abschlussregel erhalten. Maßgeblich sind deren Berechnungsweise, Stichtage und Ausnahmen.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Krankheit (Unglücksfall) sowie Kur- und Erholungsaufenthalt

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

bis zu 1 Jahrbis zu 6 Wochen
nach 1 Jahrbis zu 8 Wochen
nach 15 Jahrenbis zu 10 Wochen
nach 25 Jahrenbis zu 12 Wochen
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Arbeitsunfall – Berufskrankheit

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

bis zu 15 Jahren8 Wochen
über 15 Jahre10 Wochen.
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Anspruch auf Entgelt:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a.bei eigener Eheschließung Hochzeit/Eintragung der Partnerschaft3 Tage
b.bei Teilnahme an der Eheschließung Hochzeit/Eintragung der Partnerschaft der Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder oder Geschwister1 Tag
c.bei Niederkunft der Ehegattin bzw. der Lebensgefährtin, sofern sie mit dem Arbeiter im gemeinsamen Haushalt lebt2 Tage
d.beim Wohnungswechsel höchstens einmal im Jahr2 Tage
e.beim Tod des Ehegatten/des eingetragenen Partners4 Tage
f.beim Tod eines Elternteiles oder Ableben eines Kindes, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkindes2 Tage
g.beim Tod von Geschwistern, Schwiegereltern oder Großeltern1 Tag
h.notwendige Betreuung eines Kindes (Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) bis zum 12. Lebensjahr infolge Ausfalls der ständigen Betreuungsperson durch Erkrankung, Tod, Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt, Verbüßen einer Freiheitsstrafedie tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung;
i.für die notwendige ärztliche oder zahnärztliche Behandlung die erforderliche Freizeit, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorgewiesen wird.
j.für behördliche Vorladungen, die Ausübung öffentlicher Ämter oder Funktionen in der Berufsvertretung die erforderliche Freizeit.
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Warenabteilung, Silo, Mischfutterwerk, Maschinenabteilung, Zentrale – Arbeitskategorien

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenStundenlohnMonatslohn
EuroEuro
1.Raumpflegepersonal, Reinigungspersonal und sonstige Hilfskräfte
a)bis zu 5 Jahren14,892.487,00
b)über 5 Jahre15,072.516,00
c)über 10 Jahre15,232.543,00
d)über 15 Jahre15,742.629,00
e)über 20 Jahre16,322.725,00
f)über 25 Jahre17,012.840,00
2.Lager- und Handelsarbeiterin/–arbeiter in Gruppenverwendung, Staplerfahrerin/Staplerfahrer, Kranfahrerin/Kranfahrer, Tankwarte, Kraftfahrerin/Kraftfahrer unter 10 t, Elektrokarrenfahrer
a)bis zu 5 Jahren15,992.671,00
b)über 5 Jahre16,292.720,00
c)über 10 Jahre16,742.796,00
d)über 15 Jahre17,372.901,00
e)über 20 Jahre18,083.019,00
f)über 25 Jahre18,893.154,00
3.Facharbeiterin/Facharbeiter und Arbeiterin/Arbeiter in Gruppenverwendung, Kraftfahrerin/Kraftfahrer über 10 t, Tankwarte mit .abgeschlossener fachbezogener Ausbildung
a)bis zu 5 Jahren16,912.824,00
b)über 5 Jahre17,232.877,00
c)über 10 Jahre17,682.953,00
d)über 15 Jahre18,383.070,00
e)über 20 Jahre19,193.204,00
f)über 25 Jahre20,023.343,00
4.Qualifizierte Facharbeiterin/Qualifizierter Facharbeiter in Einzelverwendung bzw. besonderer Verwendung
a)bis zu 5 Jahren19,193.205,00
b)über 5 Jahre19,553.265,00
c)über 10 Jahre20,083.354,00
d)über 15 Jahre20,913.492,00
e)über 20 Jahre21,833.645,00
f)über 25 Jahre22,803.808,00
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Werkstätten – Arbeitskategorien

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenStundenlohnMonatslohn
EuroEuro
1.Gehilfen im ersten Jahr nach der Lehrzeit15,802.638,00
2.Facharbeiterin/Facharbeiter in Gruppenverwendung
a)bis zu 5 Jahren16,762.799,00
b)über 5 Jahre17,042.846,00
c)über 10 Jahre17,512.924,00
d)über 15 Jahre18,213.041,00
e)über 20 Jahre18,983.170,00
f)über 25 Jahre19,823.310,00
3.Facharbeiterin/Facharbeiter, die selbständig Arbeiten nach vorgegebenen Richtlinien durchführen (Einzelverwendung)
a)bis zu 5 Jahren17,722.959,00
b)über 5 Jahre18,053.015,00
c)über 10 Jahre18,563.099,00
d)über 15 Jahre19,313.225,00
e)über 20 Jahre20,153.365,00
f)über 25 Jahre21,043.513,00
4.Qualifizierte Facharbeiterin/Qualifizierter Facharbeiter in Einzelverwendung
a)bis zu 5 Jahren18,383.070,00
b)über 5 Jahre18,733.128,00
c)über 10 Jahre19,273.218,00
d)über 15 Jahre20,043.346,00
e)über 20 Jahre20,903.491,00
f)über 25 Jahre21,843.648,00
5.Spezialfacharbeiterin/Spezialfacharbeiter in Einzelverwendung
a)bis zu 5 Jahren19,803.307,00
b)über 5 Jahre20,173.368,00
c)über 10 Jahre20,743.463,00
d)über 15 Jahre21,563.601,00
e)über 20 Jahre22,523.761,00
f)über 25 Jahre23,513.926,00
6.Werkmeisterin-Stellvertreterin/Werkmeister-Stellvertreter
a)bis zu 5 Jahren21,983.670,00
b)über 5 Jahre22,393.739,00
c)über 10 Jahre23,023.844,00
d)über 15 Jahre23,984.005,00
e)über 20 Jahre25,024.178,00
f)über 25 Jahre26,174.371,00
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Lohntafel E ab 1. April 2026

Gültig ab 01.04.2026

ArbeitskategorienStundenlohnMonatslohn
EuroEuro
1.Handelsarbeiterin/Handelsarbeiter
im ersten Dienstjahr14,192.370,00
a)bis zu 5 Jahren14,412.407,00
b)über 5 Jahre14,882.485,00
c)über 10 Jahre15,232.543,00
d)über 15 Jahre15,842.645,00
e)über 20 Jahre16,452.747,00
f)über 25 Jahre17,152.864,00
g)über 30 Jahre17,612.941,00
2.Kraftfahrerin/Kraftfahrer für PKW, Dreiradwagen, Motorräder, LKW mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t, Kranführerin/Kranführer, Elektrokarrenfahrerin/Elektrokarrenfahrer, Hubstaplerin/Hubstapler, Tankwarte und Lagerarbeiterin/Lagerarbeiter in Gruppenverwendung
im ersten Dienstjahr14,992.504,00
a)bis zu 5 Jahren15,222.542,00
b)über 5 Jahre15,462.582,00
c)über 10 Jahre15,812.641,00
d)über 15 Jahre16,442.745,00
e)über 20 Jahre17,092.854,00
f)über 25 Jahre17,822.976,00
g)über 30 Jahre18,303.056,00
3.Kraftfahrerin/Kraftfahrer für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen und qualifizierte Lagerarbeiterin/Lagerarbeiter in Gruppenverwendung
im ersten Dienstjahr15,632.611,00
a)bis zu 5 Jahren15,812.641,00
b)über 5 Jahre16,112.690,00
c)über 10 Jahre16,522.759,00
d)über 15 Jahre17,192.870,00
e)über 20 Jahre17,892.988,00
f)über 25 Jahre18,683.120,00
g)über 30 Jahre19,133.195,00
4.Handelsarbeiterin/Handelsarbeiter und Raumpflegepersonal
im ersten Dienstjahr12,902.155,00
a)bis zu 5 Jahren13,232.209,00
b)über 5 Jahre13,372.232,00
c)über 10 Jahre13,492.253,00
d)über 15 Jahre13,892.319,00
e)über 20 Jahre14,282.385,00
f)über 25 Jahre14,812.474,00
g)über 30 Jahre15,252.547,00
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Lehrlingseinkommen ab 1. April 2026

Gültig ab 01.04.2026

im 1. Lehrjahr€940,00
im 2. Lehrjahr€1.140,00
im 3. Lehrjahr€1.470,00
im 4. Lehrjahr€1.670,00
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Warenabteilung, Silo, Mischfutterwerk, Maschinenabteilung, Zentrale – Arbeitskategorien

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenStundenlohnMonatslohn
EuroEuro
1.Raumpflegepersonal
e)über 20 Jahre16,322.725,00
f)über 25 Jahre17,012.840,00
g)über 30 Jahre17,562.933,00
h)über 35 Jahre18,103.022,00
2.Lagerarbeiterin/Lagerarbeiter in Gruppenverwendung, Kraftfahrer bis 5 t
e)über 20 Jahre17,402.906,00
f)über 25 Jahre18,153.031,00
g)über 30 Jahre18,613.108,00
h)über 35 Jahre19,103.190,00
3.Qualifizierte Lagerarbeiterin/Qualifizierter Lagerarbeiter in Gruppenverwendung, Kraftfahrer von 5 t bis 10 t
e)über 20 Jahre18,083.019,00
f)über 25 Jahre18,893.154,00
g)über 30 Jahre19,373.235,00
h)über 35 Jahre19,833.312,00
4.Arbeiterin/Arbeiter in Einzelverwendung, Kraftfahrer über 10 t, Tankwarte
e)über 20 Jahre19,193.204,00
f)über 25 Jahre20,023.343,00
g)über 30 Jahre20,513.426,00
h)über 35 Jahre21,053.516,00
5.Facharbeiterin/Facharbeiter in Einzelverwendung
e)über 20 Jahre20,513.426,00
f)über 25 Jahre21,453.582,00
g)über 30 Jahre22,013.676,00
h)über 35 Jahre22,563.767,00
6.Qualifizierte Facharbeiterin/Qualifizierter Facharbeiter in Einzelverwendung
e)über 20 Jahre21,833.645,00
f)über 25 Jahre22,803.808,00
g)über 30 Jahre23,393.906,00
h)über 35 Jahre23,984.005,00
7.Qualifizierte Facharbeiterin/Qualifizierter Facharbeiter in besonderer Verwendung
e)über 20 Jahre23,213.876,00
f)über 25 Jahre24,264.052,00
g)über 30 Jahre24,884.155,00
h)über 35 Jahre25,534.263,00
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Werkstätten – Arbeitskategorien

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenStundenlohnMonatslohn
EuroEuro
2.Facharbeiterin/Facharbeiter in Gruppenverwendung
e)über 20 Jahre18,983.170,00
f)über 25 Jahre19,823.310,00
g)über 30 Jahre20,323.394,00
h)über 35 Jahre20,833.479,00
3.Qualifizierte Facharbeiterin/Qualifizierter Facharbeiter in Gruppenverwendung
e)über 20 Jahre19,753.298,00
f)über 25 Jahre20,643.447,00
g)über 30 Jahre21,163.533,00
h)über 35 Jahre21,693.622,00
4.Facharbeiterin/Facharbeiter in Einzelverwendung
e)über 20 Jahre20,153.365,00
f)über 25 Jahre21,043.513,00
g)über 30 Jahre21,563.600,00
h)über 35 Jahre22,113.693,00
5.Qualifizierte Facharbeiterin/Qualifizierter Facharbeiter in Einzelverwendung
e)über 20 Jahre20,903.491,00
f)über 25 Jahre21,843.648,00
g)über 30 Jahre22,403.740,00
h)über 35 Jahre22,963.834,00
6.Spezialfacharbeiterin/Spezialfacharbeiter in Einzelverwendung
e)über 20 Jahre22,523.761,00
f)über 25 Jahre23,513.926,00
g)über 30 Jahre24,134.030,00
h)über 35 Jahre24,744.132,00
7.Werkmeisterin-Stellvertreterin/Werkmeister-Stellvertreter ohne Meisterprüfung
e)über 20 Jahre24,164.035,00
f)über 25 Jahre25,274.220,00
g)über 30 Jahre25,954.333,00
h)über 35 Jahre26,584.439,00
8.Werkmeisterin/Werkmeister ohne Meisterprüfung, Werkmeisterin-Stellvertreterin/Werkmeister-Stellvertreter mit Meisterprüfung
e)über 20 Jahre25,024.178,00
f)über 25 Jahre26,174.371,00
g)über 30 Jahre26,824.479,00
h)über 35 Jahre27,514.594,00
9.Werkmeisterin/Werkmeister mit Meisterprüfung
e)über 20 Jahre26,244.382,00
f)über 25 Jahre27,434.581,00
g)über 30 Jahre28,144.700,00
h)über 35 Jahre28,854.818,00
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Jubiläumszuwendungen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

20 Jahrenmindestens 1,5 Monatslöhne
25 Jahrenmindestens 2,5 Monatslöhne
35 Jahrenmindestens 4 Monatslöhne,
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Jubiläumszuwendungen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

25 Jahre2 Monatslöhne
35 Jahre3 Monatslöhne,
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Krankheit (Unglücksfall) sowie Kur- und Erholungsaufenthalt

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

bis zu 1 Jahrbis zu 6 Wochen
nach 1 Jahrbis zu 8 Wochen
nach 15 Jahrenbis zu 10 Wochen
nach 25 Jahrenbis zu 12 Wochen
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Arbeitsunfall – Berufskrankheit

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

bis zu 15 Jahren8 Wochen
über 15 Jahre10 Wochen.
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Anspruch auf Entgelt:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a.bei eigener Eheschließung Hochzeit/Eintragung der Partnerschaft3 Tage
b.bei Teilnahme an der Eheschließung Hochzeit/Eintragung der Partnerschaft der Kinder oder Geschwister1 Tag
c.bei Niederkunft der Ehegattin bzw. der Lebensgefährtin, sofern sie mit dem Arbeiter im gemeinsamen Haushalt lebt2 Tage
d.beim Wohnungswechsel höchstens einmal im Jahr2 Tage
e.beim Tod des Ehegatten/des eingetragenen Partners4 Tage
i.beim Tod eines Elternteiles oder Ableben eines Kindes2 Tage
f.beim Tod von Geschwistern, Schwiegereltern oder Großeltern1 Tag
g.notwendige Betreuung eines Kindes (Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) bis zum 12. Lebensjahr infolge Ausfalls der ständigen Betreuungsperson durch Erkrankung, Tod, Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt, Verbüßen einer Freiheitsstrafedie tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung;
h.für die notwendige ärztliche oder zahnärztliche Behandlung die erforderliche Freizeit, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorgewiesen wird.
i.für behördliche Vorladungen, die Ausübung öffentlicher Ämter oder Funktionen in der Berufsvertretung die erforderliche Freizeit.
Originalquelle zur Tabelle ↗

Warenabteilung, Silo, Mischfutterwerk, Maschinenabteilung, Zentrale – Arbeitskategorien

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenStundenlohnMonatslohn
EuroEuro
1.Raumpflegepersonal, Reinigungspersonal und sonstige Hilfskräfte
a)bis zu 5 Jahren14,462.415,00
b)über 5 Jahre14,632.443,00
c)über 10 Jahre14,792.470,00
d)über 15 Jahre15,292.553,00
e)über 20 Jahre15,842.646,00
f)über 25 Jahre16,512.758,00
2.Lager- und Handelsarbeiterin/–arbeiter in Gruppenverwendung, Staplerfahrerin/Staplerfahrer, Kranfahrerin/Kranfahrer, Tankwarte, Kraftfahrerin/Kraftfahrer unter 10 t, Elektrokarrenfahrer
a)bis zu 5 Jahren15,532.594,00
b)über 5 Jahre15,822.642,00
c)über 10 Jahre16,262.715,00
d)über 15 Jahre16,872.817,00
e)über 20 Jahre17,562.932,00
f)über 25 Jahre18,343.063,00
3.Facharbeiterin/Facharbeiter und Arbeiterin/Arbeiter in Gruppenverwendung, Kraftfahrerin/Kraftfahrer über 10 t, Tankwarte mit .abgeschlossener fachbezogener Ausbildung
a)bis zu 5 Jahren16,432.743,00
b)über 5 Jahre16,732.794,00
c)über 10 Jahre17,172.868,00
d)über 15 Jahre17,862.982,00
e)über 20 Jahre18,633.112,00
f)über 25 Jahre19,443.247,00
4.Qualifizierte Facharbeiterin/Qualifizierter Facharbeiter in Einzelverwendung bzw. besonderer Verwendung
a)bis zu 5 Jahren18,643.113,00
b)über 5 Jahre18,993.171,00
c)über 10 Jahre19,503.257,00
d)über 15 Jahre20,313.391,00
e)über 20 Jahre21,203.540,00
f)über 25 Jahre22,143.698,00
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Werkstätten – Arbeitskategorien

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenStundenlohnMonatslohn
EuroEuro
1.Gehilfen im ersten Jahr nach der Lehrzeit15,342.562,00
2.Facharbeiterin/Facharbeiter in Gruppenverwendung
a)bis zu 5 Jahren16,282.718,00
b)über 5 Jahre16,552.764,00
c)über 10 Jahre17,012.840,00
d)über 15 Jahre17,682.953,00
e)über 20 Jahre18,443.079,00
f)über 25 Jahre19,253.215,00
3.Facharbeiterin/Facharbeiter, die selbständig Arbeiten nach vorgegebenen Richtlinien durchführen (Einzelverwendung)
a)bis zu 5 Jahren17,212.874,00
b)über 5 Jahre17,532.928,00
c)über 10 Jahre18,023.010,00
d)über 15 Jahre18,753.132,00
e)über 20 Jahre19,573.268,00
f)über 25 Jahre20,433.412,00
4.Qualifizierte Facharbeiterin/Qualifizierter Facharbeiter in Einzelverwendung
a)bis zu 5 Jahren17,862.982,00
b)über 5 Jahre18,193.038,00
c)über 10 Jahre18,713.125,00
d)über 15 Jahre19,463.250,00
e)über 20 Jahre20,303.390,00
f)über 25 Jahre21,223.543,00
5.Spezialfacharbeiterin/Spezialfacharbeiter in Einzelverwendung
a)bis zu 5 Jahren19,233.212,00
b)über 5 Jahre19,593.271,00
c)über 10 Jahre20,143.363,00
d)über 15 Jahre20,943.497,00
e)über 20 Jahre21,873.653,00
f)über 25 Jahre22,833.813,00
6.Werkmeisterin-Stellvertreterin/Werkmeister-Stellvertreter
a)bis zu 5 Jahren21,343.564,00
b)über 5 Jahre21,743.631,00
c)über 10 Jahre22,353.733,00
d)über 15 Jahre23,293.890,00
e)über 20 Jahre24,304.058,00
f)über 25 Jahre25,424.245,00
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Lohntafel E ab 1. April 2025

Gültig ab 01.04.2025

ArbeitskategorienStundenlohnMonatslohn
EuroEuro
1.Handelsarbeiterin/Handelsarbeiter
im ersten Dienstjahr13,782.302,00
a)bis zu 5 Jahren14,002.338,00
b)über 5 Jahre14,452.413,00
c)über 10 Jahre14,792.470,00
d)über 15 Jahre15,392.570,00
e)über 20 Jahre15,982.668,00
f)über 25 Jahre16,652.781,00
g)über 30 Jahre17,102.856,00
2.Kraftfahrerin/Kraftfahrer für PKW, Dreiradwagen, Motorräder, LKW mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t, Kranführerin/Kranführer, Elektrokarrenfahrerin/Elektrokarrenfahrer, Hubstaplerin/Hubstapler, Tankwarte und Lagerarbeiterin/Lagerarbeiter in Gruppenverwendung
im ersten Dienstjahr14,562.432,00
a)bis zu 5 Jahren14,782.469,00
b)über 5 Jahre15,022.508,00
c)über 10 Jahre15,362.565,00
d)über 15 Jahre15,962.666,00
e)über 20 Jahre16,602.772,00
f)über 25 Jahre17,312.890,00
g)über 30 Jahre17,772.968,00
3.Kraftfahrerin/Kraftfahrer für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen und qualifizierte Lagerarbeiterin/Lagerarbeiter in Gruppenverwendung
im ersten Dienstjahr15,192.536,00
a)bis zu 5 Jahren15,362.565,00
b)über 5 Jahre15,642.612,00
c)über 10 Jahre16,042.679,00
d)über 15 Jahre16,692.787,00
e)über 20 Jahre17,382.902,00
f)über 25 Jahre18,143.030,00
g)über 30 Jahre18,583.103,00
4.Handelsarbeiterin/Handelsarbeiter und Raumpflegepersonal
im ersten Dienstjahr12,532.093,00
a)bis zu 5 Jahren12,842.145,00
b)über 5 Jahre12,982.168,00
c)über 10 Jahre13,102.188,00
d)über 15 Jahre13,492.252,00
e)über 20 Jahre13,872.316,00
f)über 25 Jahre14,392.403,00
g)über 30 Jahre14,812.474,00
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Lehrlingseinkommen ab 1. April 2025

Gültig ab 01.04.2025

im 1. Lehrjahr€910,00
im 2. Lehrjahr€1.100,00
im 3. Lehrjahr€1.420,00
im 4. Lehrjahr€1.610,00
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Warenabteilung, Silo, Mischfutterwerk, Maschinenabteilung, Zentrale – Arbeitskategorien

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenStundenlohnMonatslohn
EuroEuro
1.Raumpflegepersonal
e)über 20 Jahre15,842.646,00
f)über 25 Jahre16,512.758,00
g)über 30 Jahre17,052.848,00
h)über 35 Jahre17,572.935,00
2.Lagerarbeiterin/Lagerarbeiter in Gruppenverwendung, Kraftfahrer bis 5 t
e)über 20 Jahre16,902.822,00
f)über 25 Jahre17,632.944,00
g)über 30 Jahre18,073.018,00
h)über 35 Jahre18,553.098,00
3.Qualifizierte Lagerarbeiterin/Qualifizierter Lagerarbeiter in Gruppenverwendung, Kraftfahrer von 5 t bis 10 t
e)über 20 Jahre17,562.932,00
f)über 25 Jahre18,343.063,00
g)über 30 Jahre18,813.142,00
h)über 35 Jahre19,263.217,00
4.Arbeiterin/Arbeiter in Einzelverwendung, Kraftfahrer über 10 t, Tankwarte
e)über 20 Jahre18,633.112,00
f)über 25 Jahre19,443.247,00
g)über 30 Jahre19,923.327,00
h)über 35 Jahre20,453.415,00
5.Facharbeiterin/Facharbeiter in Einzelverwendung
e)über 20 Jahre19,923.327,00
f)über 25 Jahre20,833.479,00
g)über 30 Jahre21,383.570,00
h)über 35 Jahre21,913.659,00
6.Qualifizierte Facharbeiterin/Qualifizierter Facharbeiter in Einzelverwendung
e)über 20 Jahre21,203.540,00
f)über 25 Jahre22,143.698,00
g)über 30 Jahre22,723.794,00
h)über 35 Jahre23,293.890,00
7.Qualifizierte Facharbeiterin/Qualifizierter Facharbeiter in besonderer Verwendung
e)über 20 Jahre22,543.764,00
f)über 25 Jahre23,563.935,00
g)über 30 Jahre24,164.035,00
h)über 35 Jahre24,794.140,00
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Werkstätten – Arbeitskategorien

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenStundenlohnMonatslohn
EuroEuro
2.Facharbeiterin/Facharbeiter in Gruppenverwendung
e)über 20 Jahre18,443.079,00
f)über 25 Jahre19,253.215,00
g)über 30 Jahre19,743.296,00
h)über 35 Jahre20,233.379,00
3.Qualifizierte Facharbeiterin/Qualifizierter Facharbeiter in Gruppenverwendung
e)über 20 Jahre19,183.203,00
f)über 25 Jahre20,053.348,00
g)über 30 Jahre20,543.431,00
h)über 35 Jahre21,073.518,00
4.Facharbeiterin/Facharbeiter in Einzelverwendung
e)über 20 Jahre19,573.268,00
f)über 25 Jahre20,433.412,00
g)über 30 Jahre20,933.496,00
h)über 35 Jahre21,483.587,00
5.Qualifizierte Facharbeiterin/Qualifizierter Facharbeiter in Einzelverwendung
e)über 20 Jahre20,303.390,00
f)über 25 Jahre21,223.543,00
g)über 30 Jahre21,753.632,00
h)über 35 Jahre22,303.724,00
6.Spezialfacharbeiterin/Spezialfacharbeiter in Einzelverwendung
e)über 20 Jahre21,873.653,00
f)über 25 Jahre22,833.813,00
g)über 30 Jahre23,443.914,00
h)über 35 Jahre24,034.013,00
7.Werkmeisterin-Stellvertreterin/Werkmeister-Stellvertreter ohne Meisterprüfung
e)über 20 Jahre23,473.919,00
f)über 25 Jahre24,544.099,00
g)über 30 Jahre25,204.208,00
h)über 35 Jahre25,814.311,00
8.Werkmeisterin/Werkmeister ohne Meisterprüfung, Werkmeisterin-Stellvertreterin/Werkmeister-Stellvertreter mit Meisterprüfung
e)über 20 Jahre24,304.058,00
f)über 25 Jahre25,424.245,00
g)über 30 Jahre26,054.350,00
h)über 35 Jahre26,724.462,00
9.Werkmeisterin/Werkmeister mit Meisterprüfung
e)über 20 Jahre25,494.256,00
f)über 25 Jahre26,644.449,00
g)über 30 Jahre27,344.565,00
h)über 35 Jahre28,024.679,00
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Jubiläumszuwendungen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

20 Jahrenmindestens 1,5 Monatslöhne
25 Jahrenmindestens 2,5 Monatslöhne
35 Jahrenmindestens 4 Monatslöhne,
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Jubiläumszuwendungen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

25 Jahre2 Monatslöhne
35 Jahre3 Monatslöhne,
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