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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Landwirtschaftliche Käsereibetriebe S

Salzburg · Arbeiter

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Lohntafel

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LOHNGRUPPENMonatslohn brutto in Euro
1.Meister der Molkerei- und Käsewirtschaft iSd Salzburger Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991 (idF kurz: LFBAO 1991), die als solche im Betrieb in Verwendung stehen und andere Arbeitnehmer gleichwertiger Verwendung, wie zB selbständige Oberkäser ; Gesamtlohn, mit welchem alle wie immer gearteten Mehrarbeitsleistungen abgegolten sind.
bis zum vollendeten 12. Berufsjahr4.862,00
ab dem vollendeten 12. Berufsjahr5.181,00
ab dem vollendeten 18. Berufsjahr5.490,00
2.Molkereifacharbeiter (-gehilfen); Käsereifacharbeiter (-gehilfen) iSd LFBAO 1991
vom 1. bis einschl. 4. Facharbeiter-(Gehilfen)jahr2.374,00
vom 5. bis einschl. 8. Facharbeiter-(Gehilfen)jahr2.560,00
vom 9. bis einschl. 12. Facharbeiter-(Gehilfen)jahr2.760,00
ab dem 13. Facharbeiter-(Gehilfen)jahr2.907,00
Meisterzulage : ab beginn des der Ablegung der Meisterprüfung folgenden Monats erhalten die Gehilfen eine Meisterzulage von monatlich143,50
3.Kraftfahrer (Fahrer von Milchsammeltankwagen)2.304,00
4.Hilfsarbeiter
vom 1. bis 4. Dienstjahr im Betrieb2.062,00
ab dem 5. Dienstjahr im Betrieb2.164,00
5.Lehrlingsentschädigung
a)Lehrlinge bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
im 1. Lehrjahr837,00
im 2. Lehrjahr1.077,00
im 3. Lehrjahr1.556,00
Lehrlingsentschädigung
b)Lehrlinge ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
im 1. Lehrjahr1.004,00
im 2. Lehrjahr1.291,20
im 3. Lehrjahr1.865,00
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Lohntafel

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LOHNGRUPPENMonatslohn brutto in Euro
1.Meister der Molkerei- und Käsewirtschaft iSd Salzburger Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991 (idF kurz: LFBAO 1991), die als solche im Betrieb in Verwendung stehen und andere Arbeitnehmer gleichwertiger Verwendung, wie zB selbständige Oberkäser ; Gesamtlohn, mit welchem alle wie immer gearteten Mehrarbeitsleistungen abgegolten sind.
bis zum vollendeten 12. Berufsjahr4.862,00
ab dem vollendeten 12. Berufsjahr5.181,00
ab dem vollendeten 18. Berufsjahr5.490,00
2.Molkereifacharbeiter (-gehilfen); Käsereifacharbeiter (-gehilfen) iSd LFBAO 1991
vom 1. bis einschl. 4. Facharbeiter-(Gehilfen)jahr2.374,00
vom 5. bis einschl. 8. Facharbeiter-(Gehilfen)jahr2.560,00
vom 9. bis einschl. 12. Facharbeiter-(Gehilfen)jahr2.760,00
ab dem 13. Facharbeiter-(Gehilfen)jahr2.907,00
Meisterzulage : ab beginn des der Ablegung der Meisterprüfung folgenden Monats erhalten die Gehilfen eine Meisterzulage von monatlich143,50
3.Kraftfahrer (Fahrer von Milchsammeltankwagen)2.304,00
4.Hilfsarbeiter
vom 1. bis 4. Dienstjahr im Betrieb2.062,00
ab dem 5. Dienstjahr im Betrieb2.164,00
5.Lehrlingsentschädigung
a)Lehrlinge bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
im 1. Lehrjahr837,00
im 2. Lehrjahr1.077,00
im 3. Lehrjahr1.556,00
Lehrlingsentschädigung
b)Lehrlinge ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
im 1. Lehrjahr1.004,00
im 2. Lehrjahr1.291,20
im 3. Lehrjahr1.865,00
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Werte in Euro pro Monat
nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit108,60
nach 6-jähriger Betriebszugehörigkeit132,50
nach 9-jähriger Betriebszugehörigkeit155,90
nach 12-jähriger Betriebszugehörigkeit178,10
nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit202,00
nach 18-jähriger Betriebszugehörigkeit227,20
nach 21-jähriger Betriebszugehörigkeit250,90
nach 24-jähriger Betriebszugehörigkeit292,80
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Prämie wird jährlich nach Qualitätsprozentsatz errechnet

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

unter 85 %1. Qualität gebührt keine Prämie
von 85 % bis einschl. 90 %1. Qualität0,0136 EUR/kg
von mehr als 90 % bis einschl. 96 %1. Qualität0,0160 EUR/kg
bei mehr als 96 %1. Qualität0,0216 EUR/kg
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Prämie wird jährlich nach Qualitätsprozentsatz errechnet

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bei einer JahresproduktionOberkäserÜbrige Mitarbeiter
bis 500 t im Verhältnis8020
Der 500 t übersteigende Teil im Verhältnis5050
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