KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Kelly Kartoffelverwertung
Steiermark · Wien · Niederösterreich · Arbeiter
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Überzahlung bleibt erhalten · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Die bisherige Überzahlung bleibt nach der Abschlussregel erhalten. Maßgeblich sind deren Berechnungsweise, Stichtage und Ausnahmen.
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Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Lohnsätze
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Lohngruppe: | Monatslohn in € | |
|---|---|---|
| 1. | PRODUKTION | |
| 1.1. | SpezialfacharbeiterInnen | 2.734,00 |
| FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 1.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben, in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind und bereichsübergreifende Arbeitsprozesse beherrschen. Zum Beispiel: Friteusen; Extruder; Cräcker; Backofen mit Vorlinie; Teigmischer. | ||
| 1.2. | FacharbeiterInnen | 2.451,00 |
| FacharbeiterInnen, die eine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Werk in einem Einsatzgebiet einsetzbar sind. Zum Beispiel: Friteusen; Extruder; Soletti-Backofen; Teigmischer. | ||
| 1.3. | ProfessionistInnen A | 2.334,00 |
| ArbeiternehmerInnen, die Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können, mit mehrjähriger Facherfahrung und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind. | ||
| 1.4. | ProfessionistInnen B | 2.255,00 |
| ArbeiternehmerInnen, die Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können. | ||
| 1.5. | Qualifizierte ArbeitnehmerInnen A | 2.121,00 |
| Arbeitnehmerinnen, mit besonderen Fachkenntnissen und längerer Praxiserfahrung, die in einem der Einsatzgebiete tätig sind. Zum Beispiel: Produktionsbegleitende Qualitätssicherung; Labor; Mitarbeiterinnen mit Kartoffelbonitur-Kenntnissen. | ||
| 1.6. | Qualifizierte ArbeitnehmerInnen B | 2.012,00 |
| ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit und nach weiteren (auf Pkt. 1.7. aufbauenden) internen/externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. Zum Beispiel: Brandschutz; Sicherheitsvertrauenspersonen ; HACCP-Schulung. | ||
| 1.7. | Angelernte ArbeitnehmerInnen | 1.967,00 |
| ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit selbständig erledigen. Zum Beispiel: Lauge; Abfallwirtschaft; Bruchaufbereitung; Reinigung. | ||
| 2. | VERPACKUNG | |
| 2.1. | SpezialfacharbeiterInnen | 3.286,00 |
| FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 2.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben, in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind und bereichsübergreifende Arbeitsprozesse beherrschen. | ||
| 2.2. | FacharbeiterInnen | 2.790,00 |
| FacharbeiterInnen, die eine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Werk in einem Einsatzgebiet einsetzbar sind. | ||
| 2.3. | MaschineneinstellerInnen | 2.334,00 |
| ArbeitnehmerInnen, die als MaschineneinstellerInnen beschäftigt sind und keinen entsprechenden FacharbeiterInnenabschluss vorweisen können. | ||
| 2.4. | Qualifizierte ArbeitnehmerInnen A | 2.012,00 |
| ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit und nach weiteren internen/externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. Zum Beispiel: Bereichs-Vorarbeiter; wiederkehrende Vertretung an anderen Arbeitsplätzen. | ||
| 2.5. | Angelernte ArbeitnehmerInnen | 1.967,00 |
| ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit selbständig erledigen. Zum Beispiel: Kartonaufrichter / Verdeckler; Übergabelift; wiederkehrende Vertretung an anderen Arbeitsplätzen; Verpackungsmaschinen; Kartonbeschlichtung; Palettierung; Reinigung. | ||
| 3. | LOGISTIK | |
| 3.1. | VorarbeiterInnen | 2.255,00 |
| ArbeitnehmerInnen, die dauernd mit der Unterweisung und Fühung von MitarbeiterInnen betraut sind. | ||
| 3.2. | ArbeitnehmerInnen | 2.121,00 |
| ArbeitnehmerInnen, mit besonderen Kenntnissen in der Logistik und die Tätigkeiten nach weiteren internen/ externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. | ||
| 4. | WERKSTÄTTE | |
| 4.1. | SpezialfacharbeiterInnen, Technik | 3.336,00 |
| FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 4.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind. | ||
| 4.2. | FacharbeiterInnen, Technik | 3.041,00 |
| FacharbeiterInnen, die eine technische, relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Fachgebiet Instandhaltungen durchführen. Zum Beispiel: Schicht Elektriker; Schicht-Schlosser. | ||
| 4.3. | ProfessionistInnen A, Technik | 2.816,00 |
| ArbeiternehmerInnen, die eine technische Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind. | ||
| 4.4. | ProfessionistInnen B, Technik | 2.660,00 |
| ArbeiternehmerInnen, die eine technische Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können. |
Lehrlingseinkommen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| pro Monat Euro | |
|---|---|
| Im 1. Lehrjahr | 1.100,00 |
| Im 2. Lehrjahr | 1.300,00 |
| Im 3. Lehrjahr | 1.700,00 |
| Im 4. Lehrjahr | 1.800,00 |
Dienstalterszulage
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| DAZ pro Monat Euro | |
|---|---|
| Nach dem vollendeten 2. Dienstjahr | 42,00 |
| nach dem vollendeten 3. Dienstjahr | 49,00 |
| nach dem vollendeten 5. Dienstjahr | 57,00 |
| nach dem vollendeten 10. Dienstjahr | 60,00 |
| nach dem vollendeten 15. Dienstjahr | 70,00 |
| nach dem vollendeten 20. Dienstjahr | 79,00 |
| nach dem vollendeten 25. Dienstjahr | 85,00 |
Lohnsätze
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Lohngruppe: | Monatslohn in € | |
|---|---|---|
| 1. | PRODUKTION | |
| 1.1. | SpezialfacharbeiterInnen | 2.734,00 |
| FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 1.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben, in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind und bereichsübergreifende Arbeitsprozesse beherrschen. Zum Beispiel: Friteusen; Extruder; Cräcker; Backofen mit Vorlinie; Teigmischer. | ||
| 1.2. | FacharbeiterInnen | 2.451,00 |
| FacharbeiterInnen, die eine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Werk in einem Einsatzgebiet einsetzbar sind. Zum Beispiel: Friteusen; Extruder; Soletti-Backofen; Teigmischer. | ||
| 1.3. | ProfessionistInnen A | 2.334,00 |
| ArbeiternehmerInnen, die Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können, mit mehrjähriger Facherfahrung und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind. | ||
| 1.4. | ProfessionistInnen B | 2.255,00 |
| ArbeiternehmerInnen, die Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können. | ||
| 1.5. | Qualifizierte ArbeitnehmerInnen A | 2.121,00 |
| Arbeitnehmerinnen, mit besonderen Fachkenntnissen und längerer Praxiserfahrung, die in einem der Einsatzgebiete tätig sind. Zum Beispiel: Produktionsbegleitende Qualitätssicherung; Labor; Mitarbeiterinnen mit Kartoffelbonitur-Kenntnissen. | ||
| 1.6. | Qualifizierte ArbeitnehmerInnen B | 2.012,00 |
| ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit und nach weiteren (auf Pkt. 1.7. aufbauenden) internen/externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. Zum Beispiel: Brandschutz; Sicherheitsvertrauenspersonen ; HACCP-Schulung. | ||
| 1.7. | Angelernte ArbeitnehmerInnen | 1.967,00 |
| ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit selbständig erledigen. Zum Beispiel: Lauge; Abfallwirtschaft; Bruchaufbereitung; Reinigung. | ||
| 2. | VERPACKUNG | |
| 2.1. | SpezialfacharbeiterInnen | 3.286,00 |
| FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 2.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben, in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind und bereichsübergreifende Arbeitsprozesse beherrschen. | ||
| 2.2. | FacharbeiterInnen | 2.790,00 |
| FacharbeiterInnen, die eine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Werk in einem Einsatzgebiet einsetzbar sind. | ||
| 2.3. | MaschineneinstellerInnen | 2.334,00 |
| ArbeitnehmerInnen, die als MaschineneinstellerInnen beschäftigt sind und keinen entsprechenden FacharbeiterInnenabschluss vorweisen können. | ||
| 2.4. | Qualifizierte ArbeitnehmerInnen A | 2.012,00 |
| ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit und nach weiteren internen/externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. Zum Beispiel: Bereichs-Vorarbeiter; wiederkehrende Vertretung an anderen Arbeitsplätzen. | ||
| 2.5. | Angelernte ArbeitnehmerInnen | 1.967,00 |
| ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit selbständig erledigen. Zum Beispiel: Kartonaufrichter / Verdeckler; Übergabelift; wiederkehrende Vertretung an anderen Arbeitsplätzen; Verpackungsmaschinen; Kartonbeschlichtung; Palettierung; Reinigung. | ||
| 3. | LOGISTIK | |
| 3.1. | VorarbeiterInnen | 2.255,00 |
| ArbeitnehmerInnen, die dauernd mit der Unterweisung und Fühung von MitarbeiterInnen betraut sind. | ||
| 3.2. | ArbeitnehmerInnen | 2.121,00 |
| ArbeitnehmerInnen, mit besonderen Kenntnissen in der Logistik und die Tätigkeiten nach weiteren internen/ externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. | ||
| 4. | WERKSTÄTTE | |
| 4.1. | SpezialfacharbeiterInnen, Technik | 3.336,00 |
| FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 4.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind. | ||
| 4.2. | FacharbeiterInnen, Technik | 3.041,00 |
| FacharbeiterInnen, die eine technische, relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Fachgebiet Instandhaltungen durchführen. Zum Beispiel: Schicht Elektriker; Schicht-Schlosser. | ||
| 4.3. | ProfessionistInnen A, Technik | 2.816,00 |
| ArbeiternehmerInnen, die eine technische Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind. | ||
| 4.4. | ProfessionistInnen B, Technik | 2.660,00 |
| ArbeiternehmerInnen, die eine technische Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können. |
Dienstalterszulage
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| DAZ pro Monat Euro | |
|---|---|
| Nach dem vollendeten 2. Dienstjahr | 42,00 |
| nach dem vollendeten 3. Dienstjahr | 49,00 |
| nach dem vollendeten 5. Dienstjahr | 57,00 |
| nach dem vollendeten 10. Dienstjahr | 60,00 |
| nach dem vollendeten 15. Dienstjahr | 70,00 |
| nach dem vollendeten 20. Dienstjahr | 79,00 |
| nach dem vollendeten 25. Dienstjahr | 85,00 |
Lehrlingseinkommen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| pro Monat Euro | |
|---|---|
| Im 1. Lehrjahr | 1.100,00 |
| Im 2. Lehrjahr | 1.300,00 |
| Im 3. Lehrjahr | 1.700,00 |
| Im 4. Lehrjahr | 1.800,00 |
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