KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Kühlhäuser
Wien · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Noch nicht belegt · Offen
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Lohnsätze – Lohngruppen:
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Gruppe | Bezeichnung / Voraussetzungen | Monatslohn € |
|---|---|---|
| I. | FacharbeiterInnen | 3.407,46 |
| II. | MaschinistInnen | 3.240,63 |
| III. | KraftfahrerInnen | 2.873,59 |
| IV. | Angelernte ArbeitnehmerInnen A; das sind insbesondere Kranführer, Abfüller, Magazineure und Staplerfahrer | 2.763,65 |
| V. | Angelernte ArbeitnehmerInnen B; das sind insbesondere Aufzugswärter und Kühlhäuserverlader | 2.638,02 |
| VI. | Sonstige ArbeitnehmerInnen | 2.455,47 |
Lohnzahlung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. Lehrjahr mindestens | 35 %, |
|---|---|
| 2. Lehrjahr mindestens | 45 %, |
| 3. Lehrjahr mindestens | 65 %, |
| 4. Lehrjahr mindestens | 70 % |
Lohnsätze – Lohngruppen:
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Gruppe | Bezeichnung / Voraussetzungen | Monatslohn € |
|---|---|---|
| I. | FacharbeiterInnen | 3.407,46 |
| II. | MaschinistInnen | 3.240,63 |
| III. | KraftfahrerInnen | 2.873,59 |
| IV. | Angelernte ArbeitnehmerInnen A; das sind insbesondere Kranführer, Abfüller, Magazineure und Staplerfahrer | 2.763,65 |
| V. | Angelernte ArbeitnehmerInnen B; das sind insbesondere Aufzugswärter und Kühlhäuserverlader | 2.638,02 |
| VI. | Sonstige ArbeitnehmerInnen | 2.455,47 |
Zulagen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Zulage für StaplerfahrerInnen pro Stunde | € 1,04 |
|---|---|
| Zulage für StaplerfahrerInnen mit Vierfachpaletten pro Stunde | € 1,47 |
Zehrgelder
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a. | 20 km | € 20,06 |
|---|---|---|
| b. | 180 km | € 37,81 |
Lohnzahlung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. Lehrjahr mindestens | 35 %, |
|---|---|
| 2. Lehrjahr mindestens | 45 %, |
| 3. Lehrjahr mindestens | 65 %, |
| 4. Lehrjahr mindestens | 70 % |
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