KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Ledererzeugende Industrie
Österreichweit · Arbeiter
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Mehrere Erhöhungsregeln · Quellenhinweis · nicht bestätigt
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Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
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Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
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Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Stundenlohn in Euro per 1.1.2026 | |
|---|---|
| Lohngruppe I | 10,95 |
| Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauhwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten/innen und Maschinisten/innen, qualifiziert angelernte Arbeiter/ innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter/innen. | |
| Lohngruppe II | 10,56 |
| Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/ innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführte Arbeiten beherrschen. | |
| Lohngruppe III | 10,25 |
| Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass- Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4). Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei. | |
| Lohngruppe IV | 9,97 |
| Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und Ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit. | |
| Lohngruppe V | 10,10 |
| Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte. | |
| Lohngruppe VI | Wochenlohn 408,14 |
| Portiere/innen und Nachtwächter/innen bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit. |
für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Stundenlohn in Euro per 1.2.2025 | |
|---|---|
| Lohngruppe I | 10,53 |
| Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauhwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten/innen und Maschinisten/innen, qualifiziert angelernte Arbeiter/ innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter/innen. | |
| Lohngruppe II | 10,16 |
| Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/ innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführte Arbeiten beherrschen. | |
| Lohngruppe III | 9,86 |
| Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass- Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4). Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei. | |
| Lohngruppe IV | 9,59 |
| Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und Ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit. | |
| Lohngruppe V | 9,72 |
| Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte. | |
| Lohngruppe VI | Wochenlohn 392,82 |
| Portiere/innen und Nachtwächter/innen bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit. |
für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Stundenlohn in Euro per 1.1.2026 | |
|---|---|
| Lohngruppe I | 10,95 |
| Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauhwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten/innen und Maschinisten/innen, qualifiziert angelernte Arbeiter/ innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter/innen. | |
| Lohngruppe II | 10,56 |
| Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/ innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführte Arbeiten beherrschen. | |
| Lohngruppe III | 10,25 |
| Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass- Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4). Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei. | |
| Lohngruppe IV | 9,97 |
| Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und Ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit. | |
| Lohngruppe V | 10,10 |
| Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte. | |
| Lohngruppe VI | Wochenlohn 408,14 |
| Portiere/innen und Nachtwächter/innen bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit. |
ab 1. Jänner 2026
Gültig ab 01.01.2026
| im 1. Lehrjahr monatlich | Euro 795,00 |
|---|---|
| im 2. Lehrjahr monatlich | Euro 912,00 |
| im 3. Lehrjahr monatlich | Euro 1.101,00 |
| im 4. Lehrjahr monatlich | Euro 1.220,00 |
ab 1. Jänner 2026
Gültig ab 01.01.2026
| im 1. Lehrjahr monatlich | Euro 795,00 |
|---|---|
| im 2. Lehrjahr monatlich | Euro 974,00 |
Urlaubszuschuss
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| im ersten Arbeitsjahr | 3 Wochenverdienste |
|---|---|
| und erhöht sich ab dem 2. Jahr | auf einen Monatsverdienst. |
Weihnachtsremuneration
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| im ersten Arbeitsjahr | 3 Wochenverdienste |
|---|---|
| und erhöht sich ab dem 2. Jahr | auf einen Monatsverdienst. |
für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Stundenlohn in Euro per 1.2.2025 | |
|---|---|
| Lohngruppe I | 10,53 |
| Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauhwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten/innen und Maschinisten/innen, qualifiziert angelernte Arbeiter/ innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter/innen. | |
| Lohngruppe II | 10,16 |
| Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/ innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführte Arbeiten beherrschen. | |
| Lohngruppe III | 9,86 |
| Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass- Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4). Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei. | |
| Lohngruppe IV | 9,59 |
| Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und Ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit. | |
| Lohngruppe V | 9,72 |
| Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte. | |
| Lohngruppe VI | Wochenlohn 392,82 |
| Portiere/innen und Nachtwächter/innen bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit. |
ab 1. Februar 2025
Gültig ab 01.02.2025
| im 1. Lehrjahr monatlich | Euro 765,00 |
|---|---|
| im 2. Lehrjahr monatlich | Euro 877,00 |
| im 3. Lehrjahr monatlich | Euro 1.059,00 |
| im 4. Lehrjahr monatlich | Euro 1.174,00 |
ab 1. Februar 2025
Gültig ab 01.02.2025
| im 1. Lehrjahr monatlich | Euro 765,00 |
|---|---|
| im 2. Lehrjahr monatlich | Euro 937,00 |
Urlaubszuschuss
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| im ersten Arbeitsjahr | 3 Wochenverdienste |
|---|---|
| und erhöht sich ab dem 2. Jahr | auf einen Monatsverdienst. |
Weihnachtsremuneration
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| im ersten Arbeitsjahr | 3 Wochenverdienste |
|---|---|
| und erhöht sich ab dem 2. Jahr | auf einen Monatsverdienst. |
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