KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Lichtspieltheater NÖ
Niederösterreich · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Noch nicht belegt · Offen
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2026
Gültig ab 01.04.2026
| Bruttomindeststundenlöhne für Eintritte bis 31.3.2019 [bis 4 Säle] | zuletzt | neu ab 1.4.2026 |
|---|---|---|
| OperateurIn | € 10,38 | € 10,68 |
| ArbeiterIn, KassierIn, BilleturIn | € 9,77 | € 10,05 |
| KassierIn/ BilleteurIn | € 9,77 | € 10,05 |
Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2026
Gültig ab 01.04.2026
| Bruttomindeststundenlöhne für Eintritte bis 31.3.2019 [mehr als 4 Säle] | zuletzt | neu ab 1.4.2026 |
|---|---|---|
| OperateurIn | € 11,17 | € 11,49 |
| ArbeiterIn | € 10,86 | € 11,17 |
| KassierIn | € 9,77 | € 10,05 |
| BilleteurIn | € 9,77 | € 10,05 |
Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2026
Gültig ab 01.04.2019 / 01.04.2026 (gemäß Spaltenüberschriften)
| Bruttomindeststundenlöhne für Eintritte ab 1.4.2019 | zuletzt | neu ab 1.4.2026 |
|---|---|---|
| Lohngruppe II | € 10,38 | € 10,68 |
| Lohngruppe I | € 9,77 | € 10,05 |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Lohngruppe II
ArbeitnehmerInnen, die andere Tätigkeiten als jene der Lohngruppe I. ausführen. Für diese Tätigkeiten sind vertiefte Fachkenntnisse und längere praktische Arbeitserfahrung erforderlich. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Filmvorführ- oder Haustechniktätigkeiten (letztere mit einschlägigem Berufsabschluss) verrichten.
Lohngruppe I
ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiter- (ohne einschlägigen Berufsabschluss), Bediener-, Kinokassenkraft- und Kinobüffetkrafttätigkeiten verrichten.
Reinigungskraft · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiter- (ohne einschlägigen Berufsabschluss), Bediener-, Kinokassenkraft- und Kinobüffetkrafttätigkeiten verrichten.
Gruppenbeschreibung / QuelleBei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
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Originalquelle & weitere Hilfe
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Zulagen, Reisekosten, Einstufung und den KV-Assistenten findest du in der interaktiven KV-Ansicht.
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