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Erhöhungsart

Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen. Sonderzahlungen (automatische Extraktion): ca. ein Monatsentgelt je Sonderzahlung

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Bruttomindestgehälter ab dem 1. April 2026

Gültig ab 01.04.2026

BG IBG IIBG IIIBG IV
1. bis 3. Berufsjahr1.919,902.051,902.127,802.069,50
4. und 5. Berufsjahr1.919,902.179,602.246,102.069,50
6. und 7. Berufsjahr1.919,902.314,002.376,302.069,50
8. und 9. Berufsjahr1.919,902.314,002.505,202.069,50
10. Berufsjahr1.919,902.314,002.505,202.069,50
11. bis 15. Berufsjahr1.976,202.445,402.505,202.069,50
16. bis 19. Berufsjahr2.064,102.445,402.505,202.069,50
ab dem 20. Berufsjahr2.219,302.445,402.505,202.069,50
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Beschäftigungsgruppe I

KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal

Buchhalterin / Buchhalter · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal

Gruppenbeschreibung / Quelle
Personalverrechnerin / Personalverrechner · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal

Gruppenbeschreibung / Quelle
Verkäuferin / Verkäufer · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal

Gruppenbeschreibung / Quelle

Quelle der Gruppenbeschreibung

Beschäftigungsgruppe II

BetriebsleiterInnen gemäß § 5 Abs 8 des Wiener Kinogesetzes, StellvertreterInnen des Konzessionärs/der Konzessionärin, selbstständige KorrespondentInnen mit Fremdsprachenkenntnissen, LeiterInnen des Lohnbüros, LeiterInnen des Personalbüros oder sonstiges, besonders qualifiziertes, administratives Personal

Quelle der Gruppenbeschreibung

Beschäftigungsgruppe III

GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis Der/die programmierende GeschäftsführerIn erhält eine Umsatzbeteiligung von 1 %. Diese muss zur Gänze bis spätestens 31. Dezember jedes Jahres ausbezahlt sein.

Bilanzbuchhalterin / Bilanzbuchhalter · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis

Gruppenbeschreibung / Quelle
Geschäftsführung / Unternehmensleitung · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis Der/die programmierende GeschäftsführerIn erhält eine Umsatzbeteiligung von 1 %. Diese muss zur Gänze bis spätestens 31. Dezember jedes Jahres ausbezahlt sein.

Gruppenbeschreibung / Quelle

Quelle der Gruppenbeschreibung

Beschäftigungsgruppe IV

KinoassistentIn, der/die für alle Tätigkeiten der Beschäftigungsgruppe I sowie fallweise und kurzfristig als Unterstützung (AssistentIn) für die in den Beschäftigungsgruppen II und III genannten Angestellten jeweils nach Diensterfordernis eingesetzt werden kann

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Kleiderpauschale

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Jacke/Sakko:€ 64,44
Leibchen/Hemd:€ 38,66
Hose:€ 32,22
Schuhe:€ 38,66
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Jubiläumsgelder

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

15 Jahren mindestens25 %
des Brutto-Monatsgehaltes,
20 Jahren mindestens50 %
des Brutto-Monatsgehaltes,
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Jubiläumsgelder

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

25 Jahren mindestens1 Brutto-Monatsgehalt,
35 Jahren mindestens2 Brutto-Monatsgehälter,
40 Jahren mindestens3 Brutto-Monatsgehälter
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BRUTTOMINDESTGEHÄLTER AB DEM 1. APRIL 2025

Gültig ab 01.04.2025

BG IBG IIBG IIIBG IV
1. bis 3. Berufsjahr1.865,801.994,102.067,802.011,20
4. und 5. Berufsjahr1.865,802.118,202.182,802.011,20
6. und 7. Berufsjahr1.865,802.248,802.309,302.011,20
8. und 9. Berufsjahr1.865,802.248,802.434,602.011,20
10. Berufsjahr1.865,802.248,802.434,602.011,20
11. bis 15. Berufsjahr1.920,502.376,502.434,602.011,20
16. bis 19. Berufsjahr2.005,902.376,502.434,602.011,20
ab dem 20. Berufsjahr2.156,802.376,502.434,602.011,20
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Beschäftigungsgruppe I

KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal

Buchhalterin / Buchhalter · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal

Gruppenbeschreibung / Quelle
Personalverrechnerin / Personalverrechner · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal

Gruppenbeschreibung / Quelle
Verkäuferin / Verkäufer · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal

Gruppenbeschreibung / Quelle

Quelle der Gruppenbeschreibung

Beschäftigungsgruppe II

BetriebsleiterInnen gemäß § 5 Abs 8 des Wiener Kinogesetzes, StellvertreterInnen des Konzessionärs/der Konzessionärin, selbstständige KorrespondentInnen mit Fremdsprachenkenntnissen, LeiterInnen des Lohnbüros, LeiterInnen des Personalbüros oder sonstiges, besonders qualifiziertes, administratives Personal

Quelle der Gruppenbeschreibung

Beschäftigungsgruppe III

GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis Der/die programmierende GeschäftsführerIn erhält eine Umsatzbeteiligung von 1 %. Diese muss zur Gänze bis spätestens 31. Dezember jedes Jahres ausbezahlt sein.

Bilanzbuchhalterin / Bilanzbuchhalter · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis

Gruppenbeschreibung / Quelle
Geschäftsführung / Unternehmensleitung · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis Der/die programmierende GeschäftsführerIn erhält eine Umsatzbeteiligung von 1 %. Diese muss zur Gänze bis spätestens 31. Dezember jedes Jahres ausbezahlt sein.

Gruppenbeschreibung / Quelle

Quelle der Gruppenbeschreibung

Beschäftigungsgruppe IV

KinoassistentIn, der/die für alle Tätigkeiten der Beschäftigungsgruppe I sowie fallweise und kurzfristig als Unterstützung (AssistentIn) für die in den Beschäftigungsgruppen II und III genannten Angestellten jeweils nach Diensterfordernis eingesetzt werden kann

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Gehaltsschema:

Gültig ab 01.04.2025

BG IBG IIBG IIIBG IV
1. bis 3. Berufsjahr1.865,801.994,102.067,802.011,20
4. und 5. Berufsjahr1.865,802.118,202.182,802.011,20
6. und 7. Berufsjahr1.865,802.248,802.309,302.011,20
8. und 9. Berufsjahr1.865,802.248,802.434,602.011,20
10. Berufsjahr1.865,802.248,802.434,602.011,20
11. bis 15. Berufsjahr1.920,502.376,502.434,602.011,20
16. bis 19. Berufsjahr2.005,902.376,502.434,602.011,20
ab dem 20. Berufsjahr2.156,802.376,502.434,602.011,20
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Beschäftigungsgruppe I

KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal

Buchhalterin / Buchhalter · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal

Gruppenbeschreibung / Quelle
Personalverrechnerin / Personalverrechner · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal

Gruppenbeschreibung / Quelle
Verkäuferin / Verkäufer · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal

Gruppenbeschreibung / Quelle

Quelle der Gruppenbeschreibung

Beschäftigungsgruppe II

BetriebsleiterInnen gemäß § 5 Abs 8 des Wiener Kinogesetzes, StellvertreterInnen des Konzessionärs/der Konzessionärin, selbstständige KorrespondentInnen mit Fremdsprachenkenntnissen, LeiterInnen des Lohnbüros, LeiterInnen des Personalbüros oder sonstiges, besonders qualifiziertes, administratives Personal

Quelle der Gruppenbeschreibung

Beschäftigungsgruppe III

GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis Der/die programmierende GeschäftsführerIn erhält eine Umsatzbeteiligung von 1 %. Diese muss zur Gänze bis spätestens 31. Dezember jedes Jahres ausbezahlt sein.

Bilanzbuchhalterin / Bilanzbuchhalter · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis

Gruppenbeschreibung / Quelle
Geschäftsführung / Unternehmensleitung · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis Der/die programmierende GeschäftsführerIn erhält eine Umsatzbeteiligung von 1 %. Diese muss zur Gänze bis spätestens 31. Dezember jedes Jahres ausbezahlt sein.

Gruppenbeschreibung / Quelle

Quelle der Gruppenbeschreibung

Beschäftigungsgruppe IV

KinoassistentIn, der/die für alle Tätigkeiten der Beschäftigungsgruppe I sowie fallweise und kurzfristig als Unterstützung (AssistentIn) für die in den Beschäftigungsgruppen II und III genannten Angestellten jeweils nach Diensterfordernis eingesetzt werden kann

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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KLEIDERPAUSCHALE

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Jacke/Sakko:€ 64,44
Leibchen/Hemd:€ 38,66
Hose:€ 32,22
Schuhe:€ 38,66
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Kleiderpauschale

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Jacke/Sakko:€ 64,44 (2 x p.a.)
Leibchen/Hemd:€ 38,66 (2 x p.a.)
Hose:€ 32,22 (2 x p.a.)
Schuhe:€ 38,66 (2 x p.a.)
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