KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Maschinenring-Service T reg. Gen.m.b.H
Tirol · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Noch nicht belegt · Offen
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Voll- und Teilzeitbeschäftigte
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| BERUFSKATEGORIE | STUNDENLOHN BRUTTO je nach Leistung und Verwendbarkeit | |||
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | ||
| 1. | Maschinenführer | € 13,50 | € 14,88 | € 16,26 |
| 2. | Grünraumpfleger | € 12,09 | € 14,10 | € 16,15 |
| 3. | Sonstige auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet tätige Arbeiter | € 11,90 | € 13,95 | € 15,92 |
Voll- und Teilzeitbeschäftigte
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. Lehrjahr | € 741,00 |
|---|---|
| 2. Lehrjahr | € 1.031,00 |
| 3. Lehrjahr | € 1.426,00 |
Stunden- und Taglöhner
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| BERUFSKATEGORIE | STUNDENLOHN BRUTTO je nach Leistung und Verwendbarkeit | |||
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | ||
| 1. | Maschinenführer | € 17,17 | € 19,00 | € 20,82 |
| 2. | Grünraumpfleger | € 15,53 | € 18,06 | € 20,65 |
| 3. | Sonstige auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet tätige Arbeiter | € 15,24 | € 17,80 | € 20,37 |
Sonstige Dienstverhinderungen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | bei eigener Eheschließung/Eintragung der Partnerschaft | 3 Tage, |
|---|---|---|
| oder Hochzeit/Eintragung der Partnerschaft der Kinder | 1 Tag; | |
| b) | Begräbnis des Ehegatten, des eingetragenen Partners, oder des Lebensgefährten, sofern der gemeinsame Haushalt seit sechs Monaten besteht | 4 Tage, |
| der Kinder, der Eltern | 3 Tage, | |
| der Schwiegereltern, der Geschwister | 1 Tag; | |
| c) | Aufsuchen des Arztes oder Zahnbehandlers – die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung; | |
| d) | Niederkunft der Gattin oder der Lebensgefährtin, sofern der gemeinsame Haushalt seit sechs Monaten besteht | 2 Tage; |
| e) | Ausübung des Wahlrechtes – die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung; | |
| f) | Wohnungswechsel innerhalb eines Kalenderjahres | 2 Tage; |
| g) | Teilnahme an Sitzungen und Tagungen öffentlich rechtlicher Körperschaften, falls nicht diese den Lohnausfall ersetzen – die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung; | |
| h) | Vorladung vor Behörden und Gerichte sowie sonstiger Ämter, sofern der Dienstnehmer keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstentganges hat – die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung. |
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