KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Musiker in Konzertlokal-/Musik-/Tanzbetrieben
Österreichweit · Angestellte
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Anlage A/1 zu § 32 des Musikerkollektivvertrages
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bei einer Arbeitszeit bis zu 4 Stunden pro Arbeitstag | |||
|---|---|---|---|
| täglich | viermal wöchentlich | dreimal wöchentlich | zweimal wöchentlich |
| € 1.647,10 | € 1.210,21 | € 1.016,91 | € 714,10 |
| Bei einer Arbeitszeit bis zu 5 Stunden pro Arbeitstag | |||
| täglich | viermal wöchentlich | dreimal wöchentlich | zweimal wöchentlich |
| € 1.911,80 | € 1.373,54 | € 1.169,72 | € 807,33 |
| Bei einer Arbeitszeit bis zu 6 Stunden pro Arbeitstag | |||
| täglich | viermal wöchentlich | dreimal wöchentlich | zweimal wöchentlich |
| € 2.085,00 | € 1496,14 | € 1.268,32 | € 888,61 |
Anlage A/1 zu § 32 des Musikerkollektivvertrages
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bei einer Arbeitszeit bis zu 4 Stunden pro Arbeitstag | |||
|---|---|---|---|
| täglich | viermal wöchentlich | dreimal wöchentlich | zweimal wöchentlich |
| € 1.701,45 | € 1.250,15 | € 1.050,47 | € 737,66 |
| Bei einer Arbeitszeit bis zu 5 Stunden pro Arbeitstag | |||
| täglich | viermal wöchentlich | dreimal wöchentlich | zweimal wöchentlich |
| € 1.974,89 | € 1.418,86 | € 1.208,32 | € 833,98 |
| Bei einer Arbeitszeit bis zu 6 Stunden pro Arbeitstag | |||
| täglich | viermal wöchentlich | dreimal wöchentlich | zweimal wöchentlich |
| € 2.153,81 | € 1.545,51 | € 1.310,17 | € 917,93 |
Anlage A/1 zu § 32 des Musikerkollektivvertrages
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bei einer Arbeitszeit bis zu 4 Stunden pro Arbeitstag | |||
|---|---|---|---|
| täglich | viermal wöchentlich | dreimal wöchentlich | zweimal wöchentlich |
| € 1.701,45 | € 1.250,15 | € 1.050,47 | € 737,66 |
| Bei einer Arbeitszeit bis zu 5 Stunden pro Arbeitstag | |||
| täglich | viermal wöchentlich | dreimal wöchentlich | zweimal wöchentlich |
| € 1.974,89 | € 1.418,86 | € 1.208,32 | € 833,98 |
| Bei einer Arbeitszeit bis zu 6 Stunden pro Arbeitstag | |||
| täglich | viermal wöchentlich | dreimal wöchentlich | zweimal wöchentlich |
| € 2.153,81 | € 1.545,51 | € 1.310,17 | € 917,93 |
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