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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Mühlenindustrie

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Lohnsätze

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

KategorieMonatslohn in €
1.UntermüllerInnen, MagazineurInnen, WalzenführerInnen, gelernte MüllerInnen und ProfessionistInnen, die letzten beiden mit besonderer Qualifikation, TankwagenfahrerInnen mit oder ohne Berufskraftfahrerschein, welche bereits vor dem 1.August 2001 beschäftigt waren, sowie Tankwagen- fahrerInnen mit Berufskraftfahrschein, welche nach dem 31.Juli 2001 eingestellt werden.3.277,28
2.PartieführerInnen, MaschinistInnen, KraftfahrerInnen, gelernte MüllerInnen und ProfessionistInnen, die in ihrem erlernten Beruf tätig sind, angelernte ArbeitnehmerInnen, der Kategorie 3a nach erfolgter 5-jähriger Dienstverwendung im Betrieb als PostenmüllerInnen und HubstaplerfahrerInnen * , TankwagenfahrerInnen ohne Berufskraftfahrschein, welche nach dem 31. Juli 2001 eingestellt werden2.981,50
3a.Angelernte ArbeitnehmerInnen, die als PostenmüllerInnen arbeiten *2.946,06
b.Angelernte ArbeitnehmerInnen, z.B. Mehl- und KleiefasserInnen, MagazinsackträgerInnen, WächterInnen und WiegerInnen, MitfahrerInnen2.827,50
4.MagazinarbeiterInnen, PortierInnen und sonstige ArbeitnehmerInnen2.610,50
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Lohnsätze

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

5.Lehrlinge
Im 1. Lehrjahr1.180,00
Im 2. Lehrjahr1.490,00
Im 3. Lehrjahr2.130,00
Im 4. Lehrjahr2.300,00
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Lohntabelle – Mühlenindustrie

Gültig ab 01.08.2025

DienstjahrDAZ1. MonatslohnGew.2. MonatslohnGew.3a. MonatslohnGew.
im 1. Dienstjahr—3.197,3331,972.907,0429,072.849,1928,49
nach dem 5. DJ255,173.452,5034,523.162,2131,623.104,3631,04
nach dem 10. DJ301,393.498,7234,983.208,4332,083.150,5831,50
nach dem 13. DJ320,913.518,2435,183.227,9532,273.170,1031,70
nach dem 15. DJ324,393.521,7235,213.231,4332,313.173,5831,73
nach dem 17. DJ338,723.536,0535,363.245,7632,453.187,9131,87
nach dem 19. DJ354,733.552,0635,523.261,7732,613.203,9232,03
nach dem 21. DJ363,503.560,8335,603.270,5432,703.212,6932,12
nach dem 23. DJ372,383.569,7135,693.279,4232,793.221,5732,21
nach dem 25. DJ381,253.578,5835,783.288,2932,883.230,4432,30
nach dem 27. DJ391,823.589,1535,893.298,8632,983.241,0132,41
nach dem 29. DJ411,163.608,4936,083.318,2033,183.260,3532,60
nach dem 31. DJ411,443.608,7736,083.318,4833,183.260,6332,60
nach dem 33. DJ420,363.617,6936,173.327,4033,273.269,5532,69
nach dem 35. DJ429,253.626,5836,263.336,2933,363.278,4432,78
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Lohntabelle – Mühlenindustrie

Gültig ab 01.08.2025

DienstjahrDAZ3b. MonatslohnGew.4. MonatslohnGew.
im 1. Dienstjahr—2.756,2927,562.543,3425,43
nach dem 5. DJ255,173.011,4630,112.798,5127,98
nach dem 10. DJ301,393.057,6830,572.844,7328,44
nach dem 13. DJ320,913.077,2030,772.864,2528,64
nach dem 15. DJ324,393.080,6830,802.867,7328,67
nach dem 17. DJ338,723.095,0130,952.882,0628,82
nach dem 19. DJ354,733.111,0231,112.898,0728,98
nach dem 21. DJ363,503.119,7931,192.906,8429,06
nach dem 23. DJ372,383.128,6731,282.915,7229,15
nach dem 25. DJ381,253.137,5431,372.924,5929,24
nach dem 27. DJ391,823.148,1131,482.935,1629,35
nach dem 29. DJ411,163.167,4531,672.954,5029,54
nach dem 31. DJ411,443.167,7331,672.954,7829,54
nach dem 33. DJ420,363.176,6531,762.963,7029,63
nach dem 35. DJ429,253.185,5431,852.972,5929,72
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Lohntabelle – Mühlenindustrie

Gültig ab 01.08.2025

MonatslohnGew.
Im 1. Lehrjahr1.089,1510,89
Im 2. Lehrjahr1.372,3313,72
Im 3. Lehrjahr1.971,3619,71
Im 4. Lehrjahr2.123,8421,23
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Lohnsätze

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

KategorieMonatslohn in €
1.UntermüllerInnen, MagazineurInnen, WalzenführerInnen, gelernte MüllerInnen und ProfessionistInnen, die letzten beiden mit besonderer Qualifikation, TankwagenfahrerInnen mit oder ohne Berufskraftfahrschein, welche bereits vor dem 1. August 2001 beschäftigt waren, sowie TankwagenfahrerInnen mit Berufskraftfahrschein, welche nach dem 31. Juli 2001 eingestellt werden3.197,33
2.PartieführerInnen, MaschinistInnen, KraftfahrerInnen, gelernte MüllerInnen und ProfessionistInnen, die in ihrem erlernten Beruf tätig sind, angelernte ArbeitnehmerInnen, der Kategorie 3a nach erfolgter 5-jähriger Dienstverwendung im Betrieb als PostenmüllerInnen und HubstaplerfahrerInnen * , TankwagenfahrerInnen ohne Berufskraftfahrschein, welche nach dem 31. Juli 2001 eingestellt werden2.907,04
3a.Angelernte ArbeitnehmerInnen, die als PostenmüllerInnen arbeiten *2.849,19
b.Angelernte ArbeitnehmerInnen, z.B. Mehl- und KleiefasserInnen, MagazinsackträgerInnen, WächterInnen und WiegerInnen, MitfahrerInnen2.756,29
4.MagazinarbeiterInnen, PortierInnen und sonstige ArbeitnehmerInnen2.543,34
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Lohnsätze

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

5.Lehrlinge
Im 1. Lehrjahr1.089,15
Im 2. Lehrjahr1.372,33
Im 3. Lehrjahr1.971,36
Im 4. Lehrjahr2.123,84
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Zulage zum Monatslohn EURO
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr255,17
nach dem vollendeten 10. Dienstjahr301,39
nach dem vollendeten 13. Dienstjahr320,91
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr324,39
nach dem vollendeten 17. Dienstjahr338,72
nach dem vollendeten 19. Dienstjahr354,73
nach dem vollendeten 21. Dienstjahr363,50
nach dem vollendeten 23. Dienstjahr372,38
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr381,25
Für ArbeitnehmerInnen, die zum Stichtag 1.1.2010 bereits Anspruch auf eine Dienstalterszulage nach dem 27. Dienstjahr haben, behalten diese Dienstalterszulage. Für ArbeitnehmerInnen, die zum Stichtag 1.1.2010 keinen Anspruch auf die Dienstalterszulage nach dem 27. Dienstjahr haben wird die Dienstalterszulage nach dem vollendeten 27. Dienstjahr aus dem Lohnvertrag gestrichen.
nach dem vollendeten 27. Dienstjahr391,82
Für ArbeitnehmerInnen, die zum Stichtag 1.8.2006 bereits Anspruch auf eine Dienstalterszulage nach dem 29. Dienstjahr haben, behalten diese Dienstalterszulage. Für ArbeitnehmerInnen, die zum Stichtag 1.8.2006 keinen Anspruch auf die Dienstalterszulage nach dem 29. Dienstjahr haben wird die Dienstalterszulage nach dem vollendeten 29. Dienstjahr aus dem Lohnvertrag gestrichen.
nach dem vollendeten 29. Dienstjahr411,16
Für ArbeitnehmerInnen, die zum Stichtag 1.8.2001 bereits Anspruch auf eine Dienstalterszulage nach dem 31., 33. oder 35. Dienstjahr haben, behalten diese Dienstalterszulage, ein weiterer Sprung ist ausgeschlossen. Für ArbeitnehmerInnen, die zum Stichtag 1.8.2001 keinen Anspruch auf die Dienstalterszulage nach dem 31., 33. und 35. Dienstjahr haben wird die Dienstalterszulage nach dem vollendeten 31., 33. und 35. Dienstjahr aus dem Lohnvertrag gestrichen.
nach dem vollendeten 31. Dienstjahr411,44
nach dem vollendeten 33. Dienstjahr420,36
nach dem vollendeten 35. Dienstjahr429,25
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Lohnsätze

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

KategorieMonatslohn in €
1.UntermüllerInnen, MagazineurInnen, WalzenführerInnen, gelernte MüllerInnen und ProfessionistInnen, die letzten beiden mit besonderer Qualifikation, TankwagenfahrerInnen mit oder ohne Berufskraftfahrerschein, welche bereits vor dem 1.August 2001 beschäftigt waren, sowie Tankwagen- fahrerInnen mit Berufskraftfahrschein, welche nach dem 31.Juli 2001 eingestellt werden.3.277,28
2.PartieführerInnen, MaschinistInnen, KraftfahrerInnen, gelernte MüllerInnen und ProfessionistInnen, die in ihrem erlernten Beruf tätig sind, angelernte ArbeitnehmerInnen, der Kategorie 3a nach erfolgter 5-jähriger Dienstverwendung im Betrieb als PostenmüllerInnen und HubstaplerfahrerInnen * , TankwagenfahrerInnen ohne Berufskraftfahrschein, welche nach dem 31. Juli 2001 eingestellt werden2.981,50
3a.Angelernte ArbeitnehmerInnen, die als PostenmüllerInnen arbeiten *2.946,06
b.Angelernte ArbeitnehmerInnen, z.B. Mehl- und KleiefasserInnen, MagazinsackträgerInnen, WächterInnen und WiegerInnen, MitfahrerInnen2.827,50
4.MagazinarbeiterInnen, PortierInnen und sonstige ArbeitnehmerInnen2.610,50
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Lohnsätze

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

5.Lehrlinge
Im 1. Lehrjahr1.180,00
Im 2. Lehrjahr1.490,00
Im 3. Lehrjahr2.130,00
Im 4. Lehrjahr2.300,00
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Lohntabelle – Mühlenindustrie

Gültig ab 01.08.2026

KategorieMonatslohnDAZ/Mon. 164260,27 A307,42 B327,33 C330,88 D345,49 E
13.277,2819,9821,5721,8621,9822,0022,09
22.981,5018,1819,7720,0520,1820,2020,29
3a2.946,0617,9619,5519,8419,9619,9820,07
3b2.827,5017,2418,8319,1219,2419,2619,35
42.610,5015,9217,5017,7917,9117,9418,02
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Lohntabelle – Mühlenindustrie

Gültig ab 01.08.2026

KategorieMonatslohn361,82 F370,77 G379,83 H388,88 J
13.277,2822,1922,2422,3022,35
22.981,5020,3920,4420,5020,55
3a2.946,0620,1720,2220,2820,33
3b2.827,5019,4519,5019,5619,61
42.610,5018,1218,1818,2318,29
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Lohntabelle – Mühlenindustrie

Gültig ab 01.08.2026

KategorieMonatslohnDAZ/Mon. 164399,66 K419,38 L419,67 M428,77 N437,84 O
13.277,2819,9822,4222,5422,5422,6022,65
22.981,5018,1820,6220,7420,7420,7920,85
3a2.946,0617,9620,4020,5220,5220,5820,63
3b2.827,5017,2419,6819,8019,8019,8619,91
42.610,5015,9218,3518,4718,4818,5318,59
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Lohntabelle – Mühlenindustrie

Gültig ab 01.08.2026

KategorieMonatslohnDAZ/Mon. 142,5260,27 A307,42 B327,33 C330,88 D345,49 E
13.277,2823,0024,8025,1625,3025,3225,42
22.981,5020,9222,7523,0823,2223,2423,35
3a2.946,0620,6722,5022,8322,9723,0023,10
3b2.827,5019,8421,6722,0022,1422,1622,27
42.610,5018,3220,1520,4820,6220,6420,74
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Lohntabelle – Mühlenindustrie

Gültig ab 01.08.2026

KategorieMonatslohn361,82 F370,77 G379,83 H388,88 J
13.277,2825,5425,6025,6625,73
22.981,5023,4623,5223,5923,65
3a2.946,0623,2123,2823,3423,40
3b2.827,5022,3822,4422,5122,57
42.610,5020,8620,9220,9821,05
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Lohntabelle – Mühlenindustrie

Gültig ab 01.08.2026

KategorieMonatslohnDAZ/Mon. 142,5399,66 K419,38 L419,67 M428,77 N437,84 O
13.277,2823,0025,8025,9425,9426,0126,07
22.981,5020,9223,7323,8723,8723,9324,00
3a2.946,0620,6723,4823,6223,6223,6823,75
3b2.827,5019,8422,6522,7922,7922,8522,91
42.610,5018,3221,1221,2621,2621,3321,39
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Zulage zum Monatslohn EURO
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr260,27
nach dem vollendeten 10. Dienstjahr307,42
nach dem vollendeten 13. Dienstjahr327,33
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr330,88
nach dem vollendeten 17. Dienstjahr345,49
nach dem vollendeten 19. Dienstjahr361,82
nach dem vollendeten 21. Dienstjahr370,77
nach dem vollendeten 23. Dienstjahr379,83
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr388,88
Für ArbeitnehmerInnen, die zum Stichtag 1.1.2010 bereits Anspruch auf eine Dienstalterszulage nach dem 27. Dienstjahr haben, behalten diese Dienstalterszulage. Für ArbeitnehmerInnen, die zum Stichtag 1.1.2010 keinen Anspruch auf die Dienstalterszulage nach dem 27. Dienstjahr haben wird die Dienstalterszulage nach dem vollendeten 27. Dienstjahr aus dem Lohnvertrag gestrichen.
nach dem vollendeten 27. Dienstjahr399,66
Für ArbeitnehmerInnen, die zum Stichtag 1.8.2006 bereits Anspruch auf eine Dienstalterszulage nach dem 29. Dienstjahr haben, behalten diese Dienstalterszulage. Für ArbeitnehmerInnen, die zum Stichtag 1.8.2006 keinen Anspruch auf die Dienstalterszulage nach dem 29. Dienstjahr haben wird die Dienstalterszulage nach dem vollendeten 29. Dienstjahr aus dem Lohnvertrag gestrichen.
nach dem vollendeten 29. Dienstjahr419,38
Für ArbeitnehmerInnen, die zum Stichtag 1.8.2001 bereits Anspruch auf eine Dienstalterszulage nach dem 31., 33. oder 35. Dienstjahr haben, behalten diese Dienstalterszulage, ein weiterer Sprung ist ausgeschlossen. Für ArbeitnehmerInnen, die zum Stichtag 1.8.2001 keinen Anspruch auf die Dienstalterszulage nach dem 31., 33. und 35. Dienstjahr haben wird die Dienstalterszulage nach dem vollendeten 31., 33. und 35. Dienstjahr aus dem Lohnvertrag gestrichen.
nach dem vollendeten 31. Dienstjahr419,67
nach dem vollendeten 33. Dienstjahr428,77
nach dem vollendeten 35. Dienstjahr437,84
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