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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Obst-, Gemüseveredelungs- u. Tiefkühlindustrie

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

Quelle zur Erhöhungsart ↗
Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Lohnsätze –

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenStundenlohnMonatslohn
€€
1.VorarbeiterInnen mit eigenständig verantwortlichem Arbeitsbereich16,552.763,85
2.FacharbeiterInnen, Kessel- und KompressorenwärterInnen, KraftfahrerInnen, HilfskocherInnen, HilfskonserviererInnen, MaschinführerInnen mit einem Verantwortungsbereich, der wesentlich über den der LK 3 hinausgeht15,942.661,98
3.Qualifizierte ArbeitnehmerInnen, PortierInnen, StapelfahrerInnen, MaschinführerInnen (Tätigkeiten an Maschinen, die zumindest einfache technische Kenntnisse erfordern)14,642.444,88
4.ArbeitnehmerInnen, soweit sie nicht in den vorstehenden Lohnkategorien verwendet werden13,792.302,93
5.ArbeitnehmerInnen bis 4 Wochen im Betrieb12,252.045,75
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Lehrlinge

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

pro Monat
€
Im 1. Lehrjahr1.255,87
im 2. Lehrjahr1.381,46
im 3. Lehrjahr1.783,33
im 4. Lehrjahr1.883,80
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeitpro Stundepro Monat
€€
von 3 Jahren0,2745,09
von 5 Jahren0,3456,78
von 10 Jahren0,4168,47
von 15 Jahren0,5083,50
von 20 Jahren0,5896,86
von 25 Jahren0,65108,55
von 30 Jahren0,73121,91
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Lohnsätze –

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenStundenlohnMonatslohn
€€
1.VorarbeiterInnen mit eigenständig verantwortlichem Arbeitsbereich16,552.763,85
2.FacharbeiterInnen, Kessel- und KompressorenwärterInnen, KraftfahrerInnen, HilfskocherInnen, HilfskonserviererInnen, MaschinführerInnen mit einem Verantwortungsbereich, der wesentlich über den der LK 3 hinausgeht15,942.661,98
3.Qualifizierte ArbeitnehmerInnen, PortierInnen, StapelfahrerInnen, MaschinführerInnen (Tätigkeiten an Maschinen, die zumindest einfache technische Kenntnisse erfordern)14,642.444,88
4.ArbeitnehmerInnen, soweit sie nicht in den vorstehenden Lohnkategorien verwendet werden13,792.302,93
5.ArbeitnehmerInnen bis 4 Wochen im Betrieb12,252.045,75
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Lehrlinge

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

pro Monat
€
Im 1. Lehrjahr1.255,87
im 2. Lehrjahr1.381,46
im 3. Lehrjahr1.783,33
im 4. Lehrjahr1.883,80
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Zehrgelder (Verpflegungskostenzuschüsse)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bei einer ununterbrochenen Abwesenheit vom Betrieb
über 6 Stunden15,00 Euro
Bei einer ununterbrochenen Abwesenheit vom Betrieb
über 8 Stunden20,00 Euro
Bei einer ununterbrochenen Abwesenheit vom Betrieb
über 10 Stunden25,00 Euro
Bei einer ununterbrochenen Abwesenheit vom Betrieb
über 12 Stunden30,00 Euro
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeitpro Stundepro Monat
€€
von 3 Jahren0,2745,09
von 5 Jahren0,3456,78
von 10 Jahren0,4168,47
von 15 Jahren0,5083,50
von 20 Jahren0,5896,86
von 25 Jahren0,65108,55
von 30 Jahren0,73121,91
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an Werktagen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

für Überstunden50 %,
für Nachtstunden50 %,
für Nachtüberstunden100 %,
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an Sonntagen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

für die ersten 7 Sonntagsstunden während der Tageszeit100 %,
für darüber hinausgehende Stunden sowie Sonntagsnachtstunden150 %,
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Lohnzahlung im Todesfall

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von
3 Dienstjahren1 Monatsentgelt,
5 Dienstjahren1 ½ Monatsentgelte,
10 Dienstjahren2 Monatsentgelte,
15 Dienstjahren3 Monatsentgelte,
20 Dienstjahren4 ½ Monatsentgelte,
25 Dienstjahren6 Monatsentgelte.
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