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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Raiffeisenlagerhäuser STM

Steiermark · Arbeiter

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

für die ArbeiterInnen in den Raiffeisenlagerhäusern Steiermark

Gültig ab 01.01.2026

Mindestlohn in Euro
MonatStunde
2.Arbeitnehmer mit qualifizierter Tätigkeit, z. B.
a)Arbeiten, bei denen regelmäßig oder zumindest überwiegend schwere Lasten befördert werden;
b)Arbeiten, bei Lagerung, Verkaufsvorbereitung, Auftragsvorbereitung und Versand, die überwiegend besondere Fachkenntnisse erfordern;
c)qualifizierte Arbeiten an Maschinen, die technische Kenntnisse erfordern (Maschinenführer);
d)Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Einrichtungen und Maschinen, soweit keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne eines Professionisten erforderlich ist;
mit einer Betriebszugehörigkeit
a)bis zu 1 Jahr2.188,0013,10
b)bis zu 10 Jahren2.249,0013,46
c)bis zu 17 Jahren2.280,0013,65
d)über 17 Jahre2.310,0013,83
3.Kraftwagenlenker für PKW, LKW mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t, Kranführer, Elektrokarrenfahrer, Hubstapler etc.
mit einer Betriebszugehörigkeit
a)bis zu 1 Jahr2.310,0013,83
b)bis zu 10 Jahren2.331,0013,95
c)bis zu 17 Jahren2.400,0014,37
d)über 17 Jahre2.443,0014,62
4.Kraftwagenlenker für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen
mit einer Betriebszugehörigkeit
a)bis zu 1 Jahr2.374,0014,21
b)bis zu 10 Jahren2.392,0014,32
c)bis zu 17 Jahren2.472,0014,80
d)über 17 Jahre2.518,0015,07
5.Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten ausüben
mit einer Betriebszugehörigkeit
a)bis zu 10 Jahren2.161,0012,94
b)bis zu 17 Jahren2.179,0013,04
c)über 17 Jahre2.204,0013,19
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Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Dienstzeitvolles Entgelthalbes Entgelt
bis zu 1 Jahr6 Wochen4 Wochen
vom 1. bis zum 15. Jahr8 Wochen4 Wochen
vom 16. bis zum 25. Jahr10 Wochen4 Wochen
ab dem 26. Jahr12 Wochen4 Wochen
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für die ArbeiterInnen in den Raiffeisenlagerhäusern Steiermark

Gültig ab 01.01.2026

Mindestlohn in Euro
MonatStunde
2.Arbeitnehmer mit qualifizierter Tätigkeit, z. B.
a)Arbeiten, bei denen regelmäßig oder zumindest überwiegend schwere Lasten befördert werden;
b)Arbeiten, bei Lagerung, Verkaufsvorbereitung, Auftragsvorbereitung und Versand, die überwiegend besondere Fachkenntnisse erfordern;
c)qualifizierte Arbeiten an Maschinen, die technische Kenntnisse erfordern (Maschinenführer);
d)Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Einrichtungen und Maschinen, soweit keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne eines Professionisten erforderlich ist;
mit einer Betriebszugehörigkeit
a)bis zu 1 Jahr2.188,0013,10
b)bis zu 10 Jahren2.249,0013,46
c)bis zu 17 Jahren2.280,0013,65
d)über 17 Jahre2.310,0013,83
3.Kraftwagenlenker für PKW, LKW mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t, Kranführer, Elektrokarrenfahrer, Hubstapler etc.
mit einer Betriebszugehörigkeit
a)bis zu 1 Jahr2.310,0013,83
b)bis zu 10 Jahren2.331,0013,95
c)bis zu 17 Jahren2.400,0014,37
d)über 17 Jahre2.443,0014,62
4.Kraftwagenlenker für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen
mit einer Betriebszugehörigkeit
a)bis zu 1 Jahr2.374,0014,21
b)bis zu 10 Jahren2.392,0014,32
c)bis zu 17 Jahren2.472,0014,80
d)über 17 Jahre2.518,0015,07
5.Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten ausüben
mit einer Betriebszugehörigkeit
a)bis zu 10 Jahren2.161,0012,94
b)bis zu 17 Jahren2.179,0013,04
c)über 17 Jahre2.204,0013,19
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Arbeitsjubiläum

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

20 Jahrenmindestens1 Monatslohn,
25 Jahrenmindestens1,5 Monatslöhne,
30 Jahrenmindestens2,5 Monatslöhne,
40 Jahrenmindestens3,5 Monatslöhne
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