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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Raiffeisenverband landw. Genossenschaften T

Tirol · Arbeiter

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Entgelt bei weiteren Gründen der Dienstverhinderung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)eigene Hochzeit/Eintragung der Partnerschaft3 Tage;
b)Hochzeit/Eintragung der Partnerschaft der Kinder1 Tag;
c)Niederkunft der Ehegattin oder der Lebensgefährtin, sofern der gemeinsame Haushalt seit mindestens sechs Monaten besteht2 Tage;
d)Wohnungswechsel2 Tage;
e)schwere Erkrankung des Ehegatten, des eingetragenen Partners oder des Lebensgefährten, sofern der gemeinsame Haushalt seit mindestens sechs Monaten besteht3 Tage;
f)schwere Erkrankung der Kinder, Eltern oder Schwiegereltern1 Tag;
g)Ableben des Ehegatten, des eingetragenen Partners oder des Lebensgefährten, sofern der gemeinsame Haushalt seit mindestens sechs Monaten besteht4 Tage;
h)Ableben eines Kindes oder der Eltern3 Tage;
i)Ableben von Geschwistern, Schwiegereltern oder Großeltern1 Tag;
j)Betriebsjubiläum ( § 25 )1 Tag;
k)notwendige Betreuung eines Kindes (Wahl oder Pflegekindes) bis zum 12. Lebensjahr infolge Ausfalls der ständigen Betreuungsperson durch Erkrankung, Tod, Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt, Verbüßen einer Freiheitsstrafe - die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung;
I)Aufsuchen des Arztes oder des Zahnbehandlers (Dentisten) – die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung;
m)Teilnahme an Sitzungen und Tagungen als Mitglied öffentlich-rechtlicher Körperschaften – die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung;
n)Vorladung vor Gerichte, sonstige Behörden und öffentliche Ämter, sofern der Dienstnehmer keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstentganges hat - die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung;
o)Ausübung des Wahlrechtes – die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung.
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Entlohnung, Lohnordnung, Einstufung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1.Lehrlingsentschädigungen
im 1. Lehrjahr monatlich€ 940,00
im 2. Lehrjahr monatlich€ 1.140,00
im 3. Lehrjahr monatlich€ 1.480,00
im 4. Lehrjahr monatlich€ 1.920,00
2.Für Aushilfskräfte, die kurzfristig – das ist bis zu maximal 8 Wochen – beschäftigt werden, erfolgt die Entlohnung wie für Lehrlinge im 4. Lehrjahr.
3.Hilfsarbeiter(in)€ 14,73
4.Angelernte Arbeiter, ständige Mitfahrer, Fahrer mit Führerschein B und/oder F und angelernte Arbeiter (als angelernte Arbeiter gelten Hilfsarbeiter nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit) mit einer Betriebszugehörigkeit
a)bis 10 Jahre€ 15,56
b)über 10 Jahre€ 16,27
c)über 20 Jahre€ 16,74
5.Angelernte Facharbeiter, Maschinisten, Staplerfahrer mit Prüfung, Kraftfahrer mit Führerschein der Gruppe C, wenn sie ihre Fahrzeuge instandhalten und zu gewöhnlichen kleinen Reparaturen verpflichtet sind, mit einer Betriebszugehörigkeit
a)bis 10 Jahre€ 16,88
b)über 10 Jahre€ 17,07
c)über 20 Jahre€ 17,50
6.Facharbeiter mit einschlägiger Prüfung
a)im 1. und 2. Jahr€ 16,97
mit einer Betriebszugehörigkeit
b)über 2 Jahre€ 17,32
c)über 10 Jahre€ 17,74
d)über 20 Jahre€ 18,24
7.Facharbeiter (Meister) mit Weisungsbefugnis bis fünf Dienstnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit
a)bis 10 Jahre€ 18,24
b)über 10 Jahre€ 18,58
c)über 20 Jahre€ 19,22
8.Facharbeiter mit Meisterprüfung und als Meister eingesetzt mit Weisungsbefugnis über mehr als fünf Dienstnehmer, mit einer Betriebszugehörigkeit
a)bis 10 Jahre€ 19,60
b)über 10 Jahre€ 20,19
c)über 20 Jahre€ 20,84
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Erschwerniszulagen:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1.von Melkanlagen pauschal je Anlage€ 19,70
2.von Viehtränkeanlagen pauschal je Tränkebecken€ 1,46
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Jubiläumszuwendungen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)bei Vollendung von 25 Dienstjahrenzwei Monatsbruttolöhne;
b)bei Vollendung von 35 Dienstjahrendrei Monatsbruttolöhne;
c)bei Vollendung von 45 Dienstjahrenvier Monatsbruttolöhne.
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Jubiläumszuwendungen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)bei Vollendung von 25 Dienstjahrenzwei Monatsbruttolöhne;
b)bei Vollendung von 35 Dienstjahrendrei Monatsbruttolöhne;
c)bei Vollendung von 45 Dienstjahrenvier Monatsbruttolöhne.
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Erschwerniszulagen:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1.von Melkanlagen pauschal je Anlage€ 19,70
2.von Viehtränkeanlagen pauschal je Tränkebecken€ 1,46
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