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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Schuhindustrie

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

IST-Erhöhung · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Der Abschluss erfasst auch die tatsächlich bezahlten Löhne oder Gehälter. KV-Minimum, IST-Basis, Deckelungen und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Richtlinie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppen ALTLohngruppen NEU
5, 6, 7A
8B
9C
10D
11E
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Akkorde Und Akkordähnliche Prämien

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LG A0,86120
LG B0,86771
LG C0,86833
LG D0,87796
LG E0,90521
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Lohngruppe A

Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe B

Tätigkeiten komplexerer Art, mit fachspezifischer Einweisung und längerer Einarbeitungszeit

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe C

Tätigkeiten, die entsprechende Fachkenntnisse, selbstständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe D

Facharbeiter/innen Oberteilherrichter

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe E

Facharbeiter/innen Schuhfertiger Erschwernis-, Staub- oder Schmutzzulagen können mit dem Betriebsrat vereinbart werden. Soweit in diesem Kollektivvertrag bei Bestimmungen über die Verdienstfortzahlung auf den Stundenverdienst Bezug genommen wird, ist dies der Stundenlohn zuzüglich jener Zulagen und Zuschläge, die in der entsprechenden Zahl angefallen wären. Überstundenentgelte bleiben dabei ausgenommen. Der Akkord- oder Prämiendurchschnittsverdienst ist aus dem persönlichen Durchschnittsverdienst der letzten 13 voll bezahlten Wochen bzw. bei monatlicher Abrechnung aus den letzten 3 Kalendermonaten zu ermitteln. Soweit in diesem Kollektivvertrag auf den Durchschnittsverdienst Bezug genommen wird, ist dieser aus dem persönlichen Durchschnittsverdienst der letzten voll bezahlten Wochen bzw. bei monatlicher Lohnabrechnung aus den letzten 3 Kalendermonaten, zuzüglich der Zulagen nach Abs. 6 und der Zulagen zu ermitteln. Überstundenentgelte bleiben dabei ausgenommen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Richtlinie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppen ALTLohngruppen NEU
5, 6, 7A
8B
9C
10D
11E
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(für Dienstverhältnisse, die nach dem 27.3.2024 begonnen haben)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1.Name und Anschrift des / der Arbeitgeber/in:
2.Name und Anschrift des / der Arbeitnehmer/in:
3.Beginn des Arbeitsverhältnisses:
4.Das Dienstverhältnis ist unbefristet* / befristet bis Datum *
5.Für die Kündigungsfrist gelten die Bestimmungen des ABGB bzw. § 18 des anzuwendenden Kollektivvertrages für Arbeiter/innen in der Schuhindustrie. Kündigungstermin: Kündigungsverfahren: Die Kündigung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Weiters wird auf das Kündigungsverfahren in § 105 ArbVG verwiesen.
6.Gewöhnlicher Arbeits- bzw. Einsatzort: (Falls zutreffend:) Wechselnde Arbeitsorte:* Sitz des Unternehmens, falls von obiger Adresse abweichend:
7.Einstufung laut Kollektivvertrag*, Betriebsvereinbarung*, innerbetriebliches Lohnschema* in Lohngruppe:
8.Vorgesehene Verwendung und kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung:
9.Bruttolohn monatlich: Pramie*: Fälligkeit und Art der Auszahlung: Allfällige sonstige Entgeltbestandteile*: Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) richten sich nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag. Überstundenvergütung erfolgt gemäß AZG bzw. dem anzuwendenden Kollektivvertrag. Die Bezüge werden auf das vom Arbeitnehmer / von der Arbeitnehmerin bekanntgegebene Konto überwiesen.
10.Das Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes richtet sich nach den Bestimmungen des Urlaubsgesetzes und allenfalls anzuwendenden Bestimmungen des Nachtschwerarbeitsgesetzes sowie des Kollektivvertrages. Urlaubsausmaß pro Arbeits-* / Kalenderjahr*: Werktage* / Arbeitstage*.
11.Die wöchentliche Normalarbeitszeit richtet sich nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag und beträgt Stunden.* Bei Teilzeitbeschäftigten: Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt Stunden.* Die Verteilung der Normalarbeitszeit auf die einzelnen Wochentage richtet sich nach der Vereinbarung* / Betriebsvereinbarung*. (Falls zutreffend:)* Die Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen richtet sich nach der Vereinbarung* / Betriebsvereinbarung*.
12.Anwendbarer Kollektivvertrag: Kollektivvertrag für Arbeiter/innen in der Schuhindustrie. Anwendbare Betriebsvereinbarungen:* Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen* liegen im (Einsichtnahmeort) zur Einsichtnahme auf.
13.Sozialversicherungsträger: Österreichische Gesundheitskasse, 1100 Wien, Wienerbergstraße 15–19. Betriebliche Vorsorgekasse: (Name und Adresse).
14.Die Probezeit beträgt gemäß § 18 (2) des Kollektivvertrages für Arbeiter/innen in der Schuhindustrie 4 Wochen. Probezeit bis: (Datum).
15.(Falls zutreffend:) Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung:
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(für Dienstverhältnisse, die nach dem 27.3.2024 begonnen haben)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Ort, Datum
(Unterschrift Arbeitgeber/in)Dienstzettel übernommen: (Unterschrift Arbeitnehmer/in)
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ab 1. Juni 2026

Gültig ab 01.06.2026

Kategorie:kollektivvertraglicher Mindestlohn pro Woche (40 Stunden) in Eurodas sind pro Stunde EuroRelationstabelle (Akkordbasis bzw. Prämien)
A (alt V)462,2911,560,86120
B (alt VIII)467,6111,690,86771
C (alt IX)472,9411,820,86833
D (alt X)478,2611,960,87796
E (alt XI)483,5912,090,90521
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Lehrlingseinkommen ab 1. Juni 2026 monatlich

Gültig ab 01.06.2026

Euro
1. Lehrjahr768,00
2. Lehrjahr961,00
3. Lehrjahr1.233,00
4. Lehrjahr1.415,00
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Lehrlingseinkommen ab 1. Juni 2026 monatlich

Gültig ab 01.06.2026

Euro
1. Lehrjahr768,00
2. Lehrjahr1.059,00
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Akkorde Und Akkordähnliche Prämien

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LG A0,86120
LG B0,86771
LG C0,86833
LG D0,87796
LG E0,90521
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Lohngruppe A

Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe B

Tätigkeiten komplexerer Art, mit fachspezifischer Einweisung und längerer Einarbeitungszeit

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe C

Tätigkeiten, die entsprechende Fachkenntnisse, selbstständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe D

Facharbeiter/innen Oberteilherrichter

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe E

Facharbeiter/innen Schuhfertiger Erschwernis-, Staub- oder Schmutzzulagen können mit dem Betriebsrat vereinbart werden. Soweit in diesem Kollektivvertrag bei Bestimmungen über die Verdienstfortzahlung auf den Stundenverdienst Bezug genommen wird, ist dies der Stundenlohn zuzüglich jener Zulagen und Zuschläge, die in der entsprechenden Zahl angefallen wären. Überstundenentgelte bleiben dabei ausgenommen. Der Akkord- oder Prämiendurchschnittsverdienst ist aus dem persönlichen Durchschnittsverdienst der letzten 13 voll bezahlten Wochen bzw. bei monatlicher Abrechnung aus den letzten 3 Kalendermonaten zu ermitteln. Soweit in diesem Kollektivvertrag auf den Durchschnittsverdienst Bezug genommen wird, ist dieser aus dem persönlichen Durchschnittsverdienst der letzten voll bezahlten Wochen bzw. bei monatlicher Lohnabrechnung aus den letzten 3 Kalendermonaten, zuzüglich der Zulagen nach Abs. 6 und der Zulagen zu ermitteln. Überstundenentgelte bleiben dabei ausgenommen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Richtlinie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppen ALTLohngruppen NEU
5, 6, 7A
8B
9C
10D
11E
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ab 1. Juni 2025

Gültig ab 01.06.2025

Kategorie:kollektivvertraglicher Mindestlohn pro Woche (40 Stunden) in Eurodas sind pro Stunde EuroRelationstabelle (Akkordbasis bzw. Prämien)
A (alt V)449,2611,240,86120
B (alt VIII)454,4311,370,86771
C (alt IX)459,6111,500,86833
D (alt X)464,7811,620,87796
E (alt XI)469,9611,750,90521
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Lehrlingseinkommen ab 1. Juni 2025 monatlich

Gültig ab 01.06.2025

Euro
1. Lehrjahr746,00
2. Lehrjahr933,00
3. Lehrjahr1.198,00
4. Lehrjahr1.375,00
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Lehrlingseinkommen ab 1. Juni 2025 monatlich

Gültig ab 01.06.2025

Euro
1. Lehrjahr746,00
2. Lehrjahr1.029,00
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Akkorde Und Akkordähnliche Prämien

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LG A0,86120
LG B0,86771
LG C0,86833
LG D0,87796
LG E0,90521
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Lohngruppe A

Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe B

Tätigkeiten komplexerer Art, mit fachspezifischer Einweisung und längerer Einarbeitungszeit

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe C

Tätigkeiten, die entsprechende Fachkenntnisse, selbstständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe D

Facharbeiter/innen Oberteilherrichter

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe E

Facharbeiter/innen Schuhfertiger Erschwernis-, Staub- oder Schmutzzulagen können mit dem Betriebsrat vereinbart werden. Soweit in diesem Kollektivvertrag bei Bestimmungen über die Verdienstfortzahlung auf den Stundenverdienst Bezug genommen wird, ist dies der Stundenlohn zuzüglich jener Zulagen und Zuschläge, die in der entsprechenden Zahl angefallen wären. Überstundenentgelte bleiben dabei ausgenommen. Der Akkord- oder Prämiendurchschnittsverdienst ist aus dem persönlichen Durchschnittsverdienst der letzten 13 voll bezahlten Wochen bzw. bei monatlicher Abrechnung aus den letzten 3 Kalendermonaten zu ermitteln. Soweit in diesem Kollektivvertrag auf den Durchschnittsverdienst Bezug genommen wird, ist dieser aus dem persönlichen Durchschnittsverdienst der letzten voll bezahlten Wochen bzw. bei monatlicher Lohnabrechnung aus den letzten 3 Kalendermonaten, zuzüglich der Zulagen nach Abs. 6 und der Zulagen zu ermitteln. Überstundenentgelte bleiben dabei ausgenommen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

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