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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Speditions- und Lagereibetriebe

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

Überzahlung bleibt erhalten · Quellengeprüft

Der Eurobetrag der jeweiligen KV-Mindesterhöhung wird auf den bestehenden IST-Bezug aufgeschlagen; bei Teilzeit anteilig.

Spedition/Logistik · April 2026

Keine pauschale prozentuelle IST-Erhöhung. Angestellte und Arbeiter haben unterschiedliche Tabellen; vorweggenommene Zahlungen nach dem Abschluss prüfen.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Anrechnung von Vordienstzeiten

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kategorie/BerufsgruppeBrutto Monats-Lohn/€
1.Packmeister im Möbel- und Schwergewichtstransport sowie Kranfahrer; Dienstnehmer, die ausschließlich mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit mehr als 20t Eigengewicht beschäftigt sind
a)2.687,85
b)2.687,85
c)2.709,79
d)2.751,54
e)2.824,36
f)2.892,31
2.LKW-Fahrer und Magazinmeister; Teamleiter (früher: Partieführer)
a)2.641,20
b)2.641,20
c)2.665,61
d)2.709,79
e)2.771,15
f)2.843,15
3.PKW-Fahrer und Dienstnehmer, die überwiegend mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit bis zu 20 t Eigengewicht beschäftigt sind, sowie Platzmeister, kundenbezogene Kommissionäre und Hochregalfahrer
a)2.592,98
b)2.592,98
c)2.611,77
d)2.653,57
e)2.720,60
f)2.788,38
4.Speditionsarbeiter, Transport- und Logistikarbeiter allgemein sowie Elektrokarrenfahrer
a)2.408,10
b)2.408,10
c)2.426,15
d)2.463,07
e)2.520,18
f)2.580,62
5.Einfache Lagerarbeiten, Ver- und Umpackungstätigkeiten bis 12 kg pro Packstück, ohne Elektrokarren bzw. motorisierte Hubstapler, weiters Bürohilfskräfte, Förderbandarbeiter und Be- und Entlader im Paketdienst sowie Copacker und Portiere und RaumpflegerInnen.
a)2.344,41
b)2.344,41
c)2.365,70
d)2.395,92
e)2.452,26
f)2.520,18
6.Möbelarbeiter
a)2.516,56
b)2.516,56
c)2.534,61
d)2.571,51
e)2.628,64
f)2.689,06
7.Professionisten mit Lehrabschlussprüfung (Facharbeiter mit Verwendung im erlernten Beruf) und LKW-Fahrer mit Lehrabschlussprüfung als Berufskraftfahrer; Kraftfahrer mit Lenkerausbildung, die überwiegend zur Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werden
a)2.730,45
b)2.730,45
c)2.751,54
d)2.793,20
e)2.869,16
f)2.941,91
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im 1. Lehrjahr931,23
im 2. Lehrjahr1.195,79
im 3. Lehrjahr1.534,42
im 4. Lehrjahr (Doppellehre)2.326,51
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Jubiläumsgeld

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

25 Jahre2 kollektivvertragliche Monatslöhne
30 Jahre2 kollektivvertragliche Monatslöhne
35 Jahre2,5 kollektivvertragliche Monatslöhne
40 Jahre3,5 kollektivvertragliche Monatslöhne
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I. Entfernungszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand gebührt jedem Dienstnehmer, der in den Lagereibetrieben Albern und Freudenau Hafen beschäftigt ist, eine Zulage pro Tag von€ 2,68.
Werden Dienstnehmer außerhalb des Standortes des Betriebes beschäftigt, gebührt ihnen eine Zulage pro Tag von€ 6,17.
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II. Erschwernis- und Gefahrenzulagen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1.Für die bei der Getreideentladung an den Motorschaufeln und an den Saugdüsen der pneumatischen Saugheber (maximal 2 Mann an der Motorschaufel bzw. Saugdüse) und beim manuellen Schaufeln auf den Schüttböden verwendeten Dienstnehmer gebührt eine Staubzulage für die Dauer dieser Verwendung
je Stunde€ 0,61.
2.Für die Dauer seiner Beschäftigung in Kühlräumen eines Kühllagerhauses gebührt dem Dienstnehmer
pro Stunde€ 2,48.
Anmerkung: Unter Kühlräumen werden jene Räume verstanden, deren Raumtemperatur durch Kühlaggregate oder klimasteuernde Geräte permanent zwischen + 8 und - 30° C gehalten werden.
3.Für die Reinigung von Silozellen wird dem in der Silozelle tätigen Dienstnehmer
je Zelle eine Zulage gewährt von€ 5,35.
4.Bei Schichtarbeit für die 1. und 2. Schicht pro Schicht und Mann€ 1,60.
für die 3. Schicht pro Schicht und Mann€ 4,16.
5.Für Reparaturarbeiten an Kränen oder an pneumatischen Saughebern außerhalb der Führerkabine in einer Höhe ab 5,50 m vom Niveau derselben gebührt eine Gefahrenzulage
pro Mann und Stunde von€ 1,13.
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Anrechnung von Vordienstzeiten

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kategorie/BerufsgruppeBrutto Monatslohn/€
1.Packmeister im Möbel- und Schwergewichtstransport sowie Kranfahrer; Dienstnehmer, die ausschließlich mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit mehr als 20t Eigengewicht beschäftigt sinda)2.687,85
b)2.687,85
c)2.709,79
d)2.751,54
e)2.824,36
f)2.892,31
2.LKW-Fahrer und Magazinmeister; Teamleiter (früher: Partieführer)a)2.641,20
b)2.641,20
c)2.665,61
d)2.709,79
e)2.771,15
f)2.843,15
3.PKW-Fahrer und Dienstnehmer, die überwiegend mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit bis zu 20t Eigengewicht beschäftigt sind, sowie Platzmeister, kundenbezogene Kommissionäre und Hochregalfahrera)2.592,98
b)2.592,98
c)2.611,77
d)2.653,57
e)2.720,60
f)2.788,38
4.Speditionsarbeiter, Transport- und Logistikarbeiter allgemein sowie Elektrokarrenfahrera)2.408,10
b)2.408,10
c)2.426,15
d)2.463,07
e)2.520,18
f)2.580,62
5.Einfache Lagerarbeiten, Ver- und Umpackungstätigkeiten bis 12 kg pro Packstück, ohne Elektrokarren bzw. motorisierte Hubstapler, weiters Bürohilfskräfte, Förderbandarbeiter und Be- und Entlader im Paketdienst, sowie Copacker und Portiere und RaumpflegerInnena)2.344,41
b)2.344,41
c)2.365,70
d)2.395,92
e)2.452,26
f)2.520,18
6.Möbelarbeitera)2.516,56
b)2.516,56
c)2.534,61
d)2.571,51
e)2.628,64
f)2.689,06
7.Professionisten mit Lehrabschlussprüfung (Facharbeiter mit Verwendung im erlernten Beruf) und LKW-Fahrer mit Lehrabschlussprüfung als Berufskraftfahrer; Kraftfahrer mit Lenkerausbildung, die überwiegend zur Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werdena)2.730,45
b)2.730,45
c)2.751,54
d)2.793,20
e)2.869,16
f)2.941,91
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im 1. Lehrjahr931,23
im 2. Lehrjahr1.195,79
im 3. Lehrjahr1.534,42
im 4. Lehrjahr (Doppellehre)2.326,51
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Jubiläumsgeld

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

25 Jahre2 kollektivvertragliche Monatslöhne
30 Jahre2 kollektivvertragliche Monatslöhne
35 Jahre2,5 kollektivvertragliche Monatslöhne
40 Jahre3,5 kollektivvertragliche Monatslöhne
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I. Entfernungszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand gebührt jedem Dienstnehmer, der in den Lagereibetrieben Albern und Freudenau Hafen beschäftigt ist, eine Zulage pro Tag von€ 2,68.
Werden Dienstnehmer außerhalb des Standortes des Betriebes beschäftigt, gebührt ihnen eine Zulage pro Tag von€ 6,17.
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II. Erschwernis- und Gefahrenzulagen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1.Für die bei der Getreideentladung an den Motorschaufeln und an den Saugdüsen der pneumatischen Saugheber (maximal 2 Mann an der Motorschaufel bzw. Saugdüse) und beim manuellen Schaufeln auf den Schüttböden verwendeten Dienstnehmer gebührt eine Staubzulage für die Dauer dieser Verwendung
je Stunde€ 0,61.
2.Für die Dauer seiner Beschäftigung in Kühlräumen eines Kühllagerhauses gebührt dem Dienstnehmer
pro Stunde€ 2,48.
Anmerkung: Unter Kühlräumen werden jene Räume verstanden, deren Raumtemperatur durch Kühlaggregate oder klimasteuernde Geräte permanent zwischen + 8 und - 30° C gehalten werden.
3.Für die Reinigung von Silozellen wird dem in der Silozelle tätigen Dienstnehmer
je Zelle eine Zulage gewährt von€ 5,35.
4.Bei Schichtarbeit für die 1. und 2. Schicht pro Schicht und Mann€ 1,60.
für die 3. Schicht pro Schicht und Mann€ 4,16.
5.Für Reparaturarbeiten an Kränen oder an pneumatischen Saughebern außerhalb der Führerkabine in einer Höhe ab 5,50 m vom Niveau derselben gebührt eine Gefahrenzulage
pro Mann und Stunde von€ 1,13.
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Anrechnung von Vordienstzeiten

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kategorie/BerufsgruppeBrutto Monatslohn/€
1.Packmeister im Möbel- und Schwergewichtstransport sowie Kranfahrer; Dienstnehmer, die ausschließlich mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit mehr als 20t Eigengewicht beschäftigt sinda)2.687,85
b)2.687,85
c)2.709,79
d)2.751,54
e)2.824,36
f)2.892,31
2.LKW-Fahrer und Magazinmeister; Teamleiter (früher: Partieführer)a)2.641,20
b)2.641,20
c)2.665,61
d)2.709,79
e)2.771,15
f)2.843,15
3.PKW-Fahrer und Dienstnehmer, die überwiegend mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit bis zu 20t Eigengewicht beschäftigt sind, sowie Platzmeister, kundenbezogene Kommissionäre und Hochregalfahrera)2.592,98
b)2.592,98
c)2.611,77
d)2.653,57
e)2.720,60
f)2.788,38
4.Speditionsarbeiter, Transport- und Logistikarbeiter allgemein sowie Elektrokarrenfahrera)2.408,10
b)2.408,10
c)2.426,15
d)2.463,07
e)2.520,18
f)2.580,62
5.Einfache Lagerarbeiten, Ver- und Umpackungstätigkeiten bis 12 kg pro Packstück, ohne Elektrokarren bzw. motorisierte Hubstapler, weiters Bürohilfskräfte, Förderbandarbeiter und Be- und Entlader im Paketdienst, sowie Copacker und Portiere und RaumpflegerInnena)2.344,41
b)2.344,41
c)2.365,70
d)2.395,92
e)2.452,26
f)2.520,18
6.Möbelarbeitera)2.516,56
b)2.516,56
c)2.534,61
d)2.571,51
e)2.628,64
f)2.689,06
7.Professionisten mit Lehrabschlussprüfung (Facharbeiter mit Verwendung im erlernten Beruf) und LKW-Fahrer mit Lehrabschlussprüfung als Berufskraftfahrer; Kraftfahrer mit Lenkerausbildung, die überwiegend zur Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werdena)2.730,45
b)2.730,45
c)2.751,54
d)2.793,20
e)2.869,16
f)2.941,91
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im 1. Lehrjahr931,23
im 2. Lehrjahr1.195,79
im 3. Lehrjahr1.534,42
im 4. Lehrjahr (Doppellehre)2.326,51
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Jubiläumsgeld

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

25 Jahre2 kollektivvertragliche Monatslöhne
30 Jahre2 kollektivvertragliche Monatslöhne
35 Jahre2,5 kollektivvertragliche Monatslöhne
40 Jahre3,5 kollektivvertragliche Monatslöhne
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I. Entfernungszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand gebührt jedem Dienstnehmer, der in den Lagereibetrieben Albern und Freudenau Hafen beschäftigt ist, eine Zulage pro Tag von€ 2,68.
Werden Dienstnehmer außerhalb des Standortes des Betriebes beschäftigt, gebührt ihnen eine Zulage pro Tag von€ 6,17.
Originalquelle zur Tabelle ↗

II. Erschwernis- und Gefahrenzulagen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1.Für die bei der Getreideentladung an den Motorschaufeln und an den Saugdüsen der pneumatischen Saugheber (maximal 2 Mann an der Motorschaufel bzw. Saugdüse) und beim manuellen Schaufeln auf den Schüttböden verwendeten Dienstnehmer gebührt eine Staubzulage für die Dauer dieser Verwendung
je Stunde€ 0,61.
2.Für die Dauer seiner Beschäftigung in Kühlräumen eines Kühllagerhauses gebührt dem Dienstnehmer
pro Stunde€ 2,48.
Anmerkung: Unter Kühlräumen werden jene Räume verstanden, deren Raumtemperatur durch Kühlaggregate oder klimasteuernde Geräte permanent zwischen + 8 und - 30° C gehalten werden.
3.Für die Reinigung von Silozellen wird dem in der Silozelle tätigen Dienstnehmer
je Zelle eine Zulage gewährt von€ 5,35.
4.Bei Schichtarbeit für die 1. und 2. Schicht pro Schicht und Mann€ 1,60.
für die 3. Schicht pro Schicht und Mann€ 4,16.
5.Für Reparaturarbeiten an Kränen oder an pneumatischen Saughebern außerhalb der Führerkabine in einer Höhe ab 5,50 m vom Niveau derselben gebührt eine Gefahrenzulage
pro Mann und Stunde von€ 1,13.
Originalquelle zur Tabelle ↗

Anrechnung von Vordienstzeiten

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kategorie/BerufsgruppeBrutto Monatslohn/€
1.Packmeister im Möbel- und Schwergewichtstransport sowie Kranfahrer; Dienstnehmer, die ausschließlich mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit mehr als 20t Eigengewicht beschäftigt sinda)2.687,85
b)2.687,85
c)2.709,79
d)2.751,54
e)2.824,36
f)2.892,31
2.LKW-Fahrer und Magazinmeister; Teamleiter (früher: Partieführer)a)2.641,20
b)2.641,20
c)2.665,61
d)2.709,79
e)2.771,15
f)2.843,15
3.PKW-Fahrer und Dienstnehmer, die überwiegend mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit bis zu 20t Eigengewicht beschäftigt sind, sowie Platzmeister, kundenbezogene Kommissionäre und Hochregalfahrera)2.592,98
b)2.592,98
c)2.611,77
d)2.653,57
e)2.720,60
f)2.788,38
4.Speditionsarbeiter, Transport- und Logistikarbeiter allgemein sowie Elektrokarrenfahrera)2.408,10
b)2.408,10
c)2.426,15
d)2.463,07
e)2.520,18
f)2.580,62
5.Einfache Lagerarbeiten, Ver- und Umpackungstätigkeiten bis 12 kg pro Packstück, ohne Elektrokarren bzw. motorisierte Hubstapler, weiters Bürohilfskräfte, Förderbandarbeiter und Be- und Entlader im Paketdienst, sowie Copacker und Portiere und RaumpflegerInnena)2.344,41
b)2.344,41
c)2.365,70
d)2.395,92
e)2.452,26
f)2.520,18
6.Möbelarbeitera)2.516,56
b)2.516,56
c)2.534,61
d)2.571,51
e)2.628,64
f)2.689,06
7.Professionisten mit Lehrabschlussprüfung (Facharbeiter mit Verwendung im erlernten Beruf) und LKW-Fahrer mit Lehrabschlussprüfung als Berufskraftfahrer; Kraftfahrer mit Lenkerausbildung, die überwiegend zur Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werdena)2.730,45
b)2.730,45
c)2.751,54
d)2.793,20
e)2.869,16
f)2.941,91
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im 1. Lehrjahr931,23
im 2. Lehrjahr1.195,79
im 3. Lehrjahr1.534,42
im 4. Lehrjahr (Doppellehre)2.326,51
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Jubiläumsgeld

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

25 Jahre2 kollektivvertragliche Monatslöhne
30 Jahre2 kollektivvertragliche Monatslöhne
35 Jahre2,5 kollektivvertragliche Monatslöhne
40 Jahre3,5 kollektivvertragliche Monatslöhne
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Zulagenordnung B für die Dienstnehmer der Lagereibetriebe (ausgenommen Speditions- u. Möbellager) gem. Art. II lit. b) Zif. 2 des Kollektivvertrages

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand gebührt jedem Dienstnehmer, der in den Lagereibetrieben Albern und Freudenau Hafen beschäftigt ist, eine Zulage pro Tag von€ 2,68.
Werden Dienstnehmer außerhalb des Standortes des Betriebes beschäftigt, gebührt ihnen eine Zulage pro Tag von€ 6,17.
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Zulagenordnung B für die Dienstnehmer der Lagereibetriebe (ausgenommen Speditions- u. Möbellager) gem. Art. II lit. b) Zif. 2 des Kollektivvertrages

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1.Für die bei der Getreideentladung an den Motorschaufeln und an den Saugdüsen der pneumatischen Saugheber (maximal 2 Mann an der Motorschaufel bzw. Saugdüse) und beim manuellen Schaufeln auf den Schüttböden verwendeten Dienstnehmer gebührt eine Staubzulage für die Dauer dieser Verwendung
je Stunde€ 0,61.
2.Für die Dauer seiner Beschäftigung in Kühlräumen eines Kühllagerhauses gebührt dem Dienstnehmer
pro Stunde€ 2,48.
Anmerkung: Unter Kühlräumen werden jene Räume verstanden, deren Raumtemperatur durch Kühlaggregate oder klimasteuernde Geräte permanent zwischen + 8 und - 30° C gehalten werden.
3.Für die Reinigung von Silozellen wird dem in der Silozelle tätigen Dienstnehmer
je Zelle eine Zulage gewährt von€ 5,35.
4.Bei Schichtarbeit für die 1. und 2. Schicht pro Schicht und Mann€ 1,60.
für die 3. Schicht pro Schicht und Mann€ 4,16.
5.Für Reparaturarbeiten an Kränen oder an pneumatischen Saughebern außerhalb der Führerkabine in einer Höhe ab 5,50 m vom Niveau derselben gebührt eine Gefahrenzulage
pro Mann und Stunde von€ 1,13.
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