KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Teigwarenindustrie
Österreichweit · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 39 / 40 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Lohnsätze –
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Gruppe | Bezeichnung / Voraussetzungen | Stundenlohn € |
|---|---|---|
| 1. | SchichtführerInnen | 16,35 |
| 2. | ProfessionistInnen, soweit sie in ihrem erlernten Beruf tätig sind, ChauffeurInnen | 15,37 |
| 3. | Maschinen- und PressenführerInnen in der Produktion einschließlich Trocknung, MitfahrerInnen mit Inkasso | 13,91 |
| 4. | PresserInnen, MagazinarbeiterInnen, MitfahrerInnen ohne Inkasso | 12,41 |
| 5. | Angelernte ArbeitnehmerInnen an Verpackungsmaschinen | 12,37 |
| 6. | Sonstige ArbeitnehmerInnen | 12,06 |
Dienstalterszulage
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Zulage zum kollektivvertraglichen Stundenlohn | € |
|---|---|
| Nach dem vollendeten 5. Dienstjahr | 0,18 |
| Nach dem vollendeten 10. Dienstjahr | 0,23 |
| Nach dem vollendeten 15. Dienstjahr | 0,28 |
| Nach dem vollendeten 20. Dienstjahr | 0,32 |
| Nach dem vollendeten 25. Dienstjahr | 0,36 |
an Werktagen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| für Überstunden | 50 %, |
|---|---|
| für Nachtstunden | 50 %, |
| für Nachtüberstunden | 100 %, |
an Sonntagen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| für die ersten 7 Sonntagsstunden während der Tageszeit | 100 %, |
|---|---|
| für darüber hinausgehende Stunden sowie Sonntagsnachtstunden | 150 %, |
Lohnsätze –
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Gruppe | Bezeichnung / Voraussetzungen | Stundenlohn € |
|---|---|---|
| 1. | SchichtführerInnen | 16,35 |
| 2. | ProfessionistInnen, soweit sie in ihrem erlernten Beruf tätig sind, ChauffeurInnen | 15,37 |
| 3. | Maschinen- und PressenführerInnen in der Produktion einschließlich Trocknung, MitfahrerInnen mit Inkasso | 13,91 |
| 4. | PresserInnen, MagazinarbeiterInnen, MitfahrerInnen ohne Inkasso | 12,41 |
| 5. | Angelernte ArbeitnehmerInnen an Verpackungsmaschinen | 12,37 |
| 6. | Sonstige ArbeitnehmerInnen | 12,06 |
Dienstalterszulage
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Zulage zum kollektivvertraglichen Stundenlohn | € |
|---|---|
| Nach dem vollendeten 5. Dienstjahr | 0,18 |
| Nach dem vollendeten 10. Dienstjahr | 0,23 |
| Nach dem vollendeten 15. Dienstjahr | 0,28 |
| Nach dem vollendeten 20. Dienstjahr | 0,32 |
| Nach dem vollendeten 25. Dienstjahr | 0,36 |
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