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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Textilindustrie

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

IST-Erhöhung · Quellengeprüft

Die IST-Löhne bzw. tatsächlichen Monatsgehälter werden um 2,5 % erhöht. Das neue KV-Minimum ist anschließend gesondert einzuhalten.

Textilindustrie · April 2026

Akkord, variable Prämien und andere Bezugsformen haben eigene Regeln. Regionale Fassungen und deren Geltungsbereich beachten.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Richtlinie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppen ALT (außer T, V)Lohngruppen ALT – TirolLohngruppen ALT – VorarlbergLohngruppen NEU
11A
122
233
344
455B
566C
677
788D
899
91010E
101111
111212F
121313
1414
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Lohntarif für die Textilindustrie (ausgenommen Tirol und Vorarlberg)

Gültig ab 01.04.2026

Lohngruppe€/Monat
A2.058,00
Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung
B2.090,00
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung
C2.123,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen
D2.163,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern
E2.206,00
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist
F2.255,00
SpitzenfacharbeiterInnen
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Lohngruppe A

Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe B

Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung verrichten

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe C

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe D

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe E

Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe F

SpitzenfacharbeiterInnen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Lohntarif für die Textilindustrie (ausgenommen Tirol und Vorarlberg)

Gültig ab 01.04.2026

Bei 3- bzw. 4-jähriger Lehrzeit in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr916,001.124,00
im 2. Lehrjahr1.116,001.481,00
im 3. Lehrjahr1.417,001.829,00
im 4. Lehrjahr1.743,002.108,00
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Lohntarif für die Textilindustrie (ausgenommen Tirol und Vorarlberg)

Gültig ab 01.04.2026

Bei 2-jähriger Lehrzeit pro Monat in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr916,001.124,00
im 2. Lehrjahr1.246,001.616,00
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Lohntarif für die Textilindustrie Tirol

Gültig ab 01.04.2026

LohngruppeEuro/Monat
A Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung2.058,00
B Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung2.104,00
C Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen2.152,00
D Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntisse, selbstständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern2.295,00
E Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist2.498,00
F SpitzenfacharbeiterInnen2.926,00
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab 01.04.2026

Bei 4-jähriger Lehrzeit in Euro:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr916,001.124,00
im 2. Lehrjahr1.116,001.481,00
im 3. Lehrjahr1.417,001.829,00
im 4. Lehrjahr1.743,002.108,00
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab 01.04.2026

Bei 2-jähriger Lehrzeit in Euro:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr916,001.124,00
im 2. Lehrjahr1.246,001.616,00
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Lohntarif für die Textilindustrie Vorarlberg

Gültig ab 01.04.2026

Lohngruppe€/Monat
A Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung2.058,00
B Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung2.138,00
C Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen2.233,00
D Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern2.351,00
E Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist2.539,00
F SpitzenfacharbeiterInnen2.940,00
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab 01.04.2026

Bei 4-jähriger Lehrzeit in Euro:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr916,001.124,00
im 2. Lehrjahr1.116,001.481,00
im 3. Lehrjahr1.417,001.829,00
im 4. Lehrjahr1.743,002.108,00
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab 01.04.2026

Bei 2-jähriger Lehrzeit in Euro:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr916,001.124,00
im 2. Lehrjahr1.246,001.616,00
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Lohntarif für die Textilindustrie(ausgenommen Tirol und Vorarlberg)

Gültig ab 01.04.2025

Lohngruppe€/Monat
A2.000,00
Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung
B2.031,00
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung
C2.063,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen
D2.102,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern
E2.144,00
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist
F2.191,00
SpitzenfacharbeiterInnen
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Lohngruppe A

Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe B

Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung verrichten

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe C

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe D

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe E

Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe F

SpitzenfacharbeiterInnen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Lohntarif für die Textilindustrie(ausgenommen Tirol und Vorarlberg)

Gültig ab 01.04.2025

Bei 3- bzw. 4-jähriger Lehrzeit in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr890,001.092,00
im 2. Lehrjahr1.084,001.439,00
im 3. Lehrjahr1.377,001.777,00
im 4. Lehrjahr1.693,002.048,00
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Lohntarif für die Textilindustrie(ausgenommen Tirol und Vorarlberg)

Gültig ab 01.04.2025

Bei 2-jähriger Lehrzeit pro Monat in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr890,001.092,00
im 2. Lehrjahr1.210,001.570,00
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Lohntarif für die TextilindustrieTirol

Gültig ab 01.04.2025

Lohngruppe€/Monat
A2.000,00
Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung
B2.045,00
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung
C2.091,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen
D2.230,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern
E2.428,00
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist
F2.844,00
SpitzenfacharbeiterInnen
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Lohngruppe A

Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe B

Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung verrichten

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe C

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe D

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe E

Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe F

SpitzenfacharbeiterInnen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Lohntarif für die TextilindustrieTirol

Gültig ab 01.04.2025

Bei 3- bzw. 4-jähriger Lehrzeit in Euro:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr890,001.092,00
im 2. Lehrjahr1.084,001.439,00
im 3. Lehrjahr1.377,001.777,00
im 4. Lehrjahr1.693,002.048,00
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Lohntarif für die TextilindustrieTirol

Gültig ab 01.04.2025

Bei 2-jähriger Lehrzeit in Euro:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr890,001.092,00
im 2. Lehrjahr1.210,001.570,00
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Lohntarif für die TextilindustrieVorarlberg

Gültig ab 01.04.2025

Lohngruppe€/Monat
A2.000,00
Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung
B2.078,00
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung
C2.170,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen
D2.285,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern
E2.467,00
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist
F2.857,00
SpitzenfacharbeiterInnen
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Lohngruppe A

Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe B

Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung verrichten

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe C

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe D

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe E

Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe F

SpitzenfacharbeiterInnen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Lohntarif für die TextilindustrieVorarlberg

Gültig ab 01.04.2025

Bei 3- bzw. 4-jähriger Lehrzeit in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr890,001.092,00
im 2. Lehrjahr1.084,001.439,00
im 3. Lehrjahr1.377,001.777,00
im 4. Lehrjahr1.693,002.048,00
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Lohntarif für die TextilindustrieVorarlberg

Gültig ab 01.04.2025

Bei 2-jähriger Lehrzeit pro Monat in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr890,001.092,00
im 2. Lehrjahr1.210,001.570,00
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Lohntarif für die Textilindustrie (ausgenommen Tirol und Vorarlberg)

Gültig ab 01.04.2026

Lohngruppe€/Monat
A2.058,00
Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung
B2.090,00
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung
C2.123,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen
D2.163,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern
E2.206,00
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist
F2.255,00
SpitzenfacharbeiterInnen
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Lohngruppe A

Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe B

Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung verrichten

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe C

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe D

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe E

Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe F

SpitzenfacharbeiterInnen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Lohntarif für die Textilindustrie (ausgenommen Tirol und Vorarlberg)

Gültig ab 01.04.2026

Bei 3- bzw. 4-jähriger Lehrzeit in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr916,001.124,00
im 2. Lehrjahr1.116,001.481,00
im 3. Lehrjahr1.417,001.829,00
im 4. Lehrjahr1.743,002.108,00
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Lohntarif für die Textilindustrie (ausgenommen Tirol und Vorarlberg)

Gültig ab 01.04.2026

Bei 2-jähriger Lehrzeit pro Monat in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr916,001.124,00
im 2. Lehrjahr1.246,001.616,00
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Lohntarif für die Textilindustrie Tirol

Gültig ab 01.04.2026

LohngruppeEuro/Monat
A Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung2.058,00
B Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung2.104,00
C Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen2.152,00
D Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntisse, selbstständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern2.295,00
E Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist2.498,00
F SpitzenfacharbeiterInnen2.926,00
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Lohntarif für die Textilindustrie Tirol

Gültig ab 01.04.2026

Bei 4-jähriger Lehrzeit in Euro:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr916,001.124,00
im 2. Lehrjahr1.116,001.481,00
im 3. Lehrjahr1.417,001.829,00
im 4. Lehrjahr1.743,002.108,00
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Lohntarif für die Textilindustrie Tirol

Gültig ab 01.04.2026

Bei 2-jähriger Lehrzeit in Euro:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr916,001.124,00
im 2. Lehrjahr1.246,001.616,00
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Lohntarif für die Textilindustrie Vorarlberg

Gültig ab 01.04.2026

Lohngruppe€/Monat
A Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung2.058,00
B Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung2.138,00
C Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen2.233,00
D Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern2.351,00
E Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist2.539,00
F SpitzenfacharbeiterInnen2.940,00
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Lohntarif für die Textilindustrie Vorarlberg

Gültig ab 01.04.2026

Bei 4-jähriger Lehrzeit in Euro:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr916,001.124,00
im 2. Lehrjahr1.116,001.481,00
im 3. Lehrjahr1.417,001.829,00
im 4. Lehrjahr1.743,002.108,00
Originalquelle zur Tabelle ↗

Lohntarif für die Textilindustrie Vorarlberg

Gültig ab 01.04.2026

Bei 2-jähriger Lehrzeit in Euro:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr916,001.124,00
im 2. Lehrjahr1.246,001.616,00
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Lohntarif für die Textilindustrie(ausgenommen Tirol und Vorarlberg)

Gültig ab 01.04.2025

Lohngruppe€/Monat
A2.000,00
Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung
B2.031,00
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung
C2.063,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen
D2.102,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern
E2.144,00
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist
F2.191,00
SpitzenfacharbeiterInnen
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Lohngruppe A

Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe B

Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung verrichten

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe C

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe D

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe E

Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe F

SpitzenfacharbeiterInnen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Lohntarif für die Textilindustrie(ausgenommen Tirol und Vorarlberg)

Gültig ab 01.04.2025

Bei 3- bzw. 4-jähriger Lehrzeit in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr890,001.092,00
im 2. Lehrjahr1.084,001.439,00
im 3. Lehrjahr1.377,001.777,00
im 4. Lehrjahr1.693,002.048,00
Originalquelle zur Tabelle ↗

Lohntarif für die Textilindustrie(ausgenommen Tirol und Vorarlberg)

Gültig ab 01.04.2025

Bei 2-jähriger Lehrzeit pro Monat in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr890,001.092,00
im 2. Lehrjahr1.210,001.570,00
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Lohntarif für die TextilindustrieTirol

Gültig ab 01.04.2025

Lohngruppe€/Monat
A2.000,00
Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung
B2.045,00
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung
C2.091,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen
D2.230,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern
E2.428,00
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist
F2.844,00
SpitzenfacharbeiterInnen
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Lohngruppe A

Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe B

Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung verrichten

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe C

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe D

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe E

Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe F

SpitzenfacharbeiterInnen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Lohntarif für die TextilindustrieTirol

Gültig ab 01.04.2025

Bei 3- bzw. 4-jähriger Lehrzeit in Euro:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr890,001.092,00
im 2. Lehrjahr1.084,001.439,00
im 3. Lehrjahr1.377,001.777,00
im 4. Lehrjahr1.693,002.048,00
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Lohntarif für die TextilindustrieTirol

Gültig ab 01.04.2025

Bei 2-jähriger Lehrzeit in Euro:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr890,001.092,00
im 2. Lehrjahr1.210,001.570,00
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Lohntarif für die TextilindustrieVorarlberg

Gültig ab 01.04.2025

Lohngruppe€/Monat
A2.000,00
Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung
B2.078,00
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung
C2.170,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen
D2.285,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern
E2.467,00
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist
F2.857,00
SpitzenfacharbeiterInnen
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Lohngruppe A

Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe B

Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung verrichten

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe C

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe D

Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe E

Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe F

SpitzenfacharbeiterInnen

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Lohntarif für die TextilindustrieVorarlberg

Gültig ab 01.04.2025

Bei 3- bzw. 4-jähriger Lehrzeit in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr890,001.092,00
im 2. Lehrjahr1.084,001.439,00
im 3. Lehrjahr1.377,001.777,00
im 4. Lehrjahr1.693,002.048,00
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Lohntarif für die TextilindustrieVorarlberg

Gültig ab 01.04.2025

Bei 2-jähriger Lehrzeit pro Monat in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr890,001.092,00
im 2. Lehrjahr1.210,001.570,00
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