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Tirol · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Noch nicht belegt · Offen
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Entlohnung, Lohnordnung, Einstufung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. | Lehrlingsentschädigungen | ||
|---|---|---|---|
| im 1. Lehrjahr monatlich | Euro | 940,00 | |
| im 2. Lehrjahr monatlich | Euro | 1.140,00 | |
| im 3. Lehrjahr monatlich | Euro | 1.480,00 | |
| im 4. Lehrjahr monatlich | Euro | 1.920,00 | |
| 2. | Für Ferialarbeiter und Ferialpraktikanten, die kurzfristig - das ist bis zu maximal 4 Monate pro Kalenderjahr - beschäftigt werden, erfolgt die Entlohnung wie für Lehrlinge im 2. Lehrjahr. | ||
| 3. | Hilfsarbeiter(in) | Euro | 14,83 |
| 4. | Angelernte Arbeiter, ständige Mitfahrer, Fahrer mit Führerschein B und/oder F und angelernte Arbeiter (als angelernte Arbeiter gelten Hilfsarbeiter nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit) mit einer Betriebszugehörigkeit | ||
| a) | bis 10 Jahre | Euro | 15,54 |
| b) | über 10 Jahre | Euro | 16,25 |
| c) | über 20 Jahre | Euro | 16,80 |
| 5. | Angelernte Facharbeiter, Maschinisten, Staplerfahrer mit Prüfung, Kraftfahrer mit Führerschein der Gruppe C, wenn sie ihre Fahrzeuge instandhalten und zu gewöhnlichen kleinen Reparaturen verpflichtet sind, mit einer Betriebszugehörigkeit | ||
| a) | bis 10 Jahre | Euro | 16,93 |
| b) | über 10 Jahre | Euro | 17,16 |
| c) | über 20 Jahre | Euro | 17,58 |
| 6. | Facharbeiter mit einschlägiger Prüfung (dies betrifft auch Berufskraftfahrer mit Prüfung und Tankwagenfahrer mit ADR-Ausbildung) im | ||
| a) | 1. und 2. Jahr | Euro | 17,00 |
| mit einer Betriebszugehörigkeit | |||
| b) | über 2 Jahre | Euro | 17,33 |
| c) | über 10 Jahre | Euro | 17,79 |
| d) | über 20 Jahre | Euro | 18,29 |
| 7. | Facharbeiter (Meister) mit Weisungsbefugnis bis fünf Dienstnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit | ||
| a) | bis 10 Jahre | Euro | 18,29 |
| b) | über 10 Jahre | Euro | 18,63 |
| c) | über 20 Jahre | Euro | 19,25 |
| 8. | Facharbeiter mit Meisterprüfung und als Meister eingesetzt mit Weisungsbefugnis über mehr als fünf Dienstnehmer, mit einer Betriebszugehörigkeit | ||
| a) | bis 10 Jahre | Euro | 19,59 |
| b) | über 10 Jahre | Euro | 20,28 |
| c) | über 20 Jahre | Euro | 20,92 |
Jubiläumszuwendungen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | bei Vollendung von 25 Dienstjahren | zwei Monatsbruttolöhne; |
|---|---|---|
| b) | bei Vollendung von 35 Dienstjahren | drei Monatsbruttolöhne; |
| c) | bei Vollendung von 45 Dienstjahren | vier Monatsbruttolöhne. |
Erschwerniszulagen:
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. | von Melkanlagen pauschal je Anlage | Euro 19,00, |
|---|---|---|
| 2. | von Viehtränkeanlagen pauschal je Tränkebecken | Euro 1,40; |
Entgeltfortzahlung bei weiteren Gründen der Dienstverhinderung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | bei eigener Eheschließung / Eintragung der Partnerschaft | 3 Tage; |
|---|---|---|
| b) | bei Teilnahme an der Eheschließung / Eintragung der Partnerschaft der Kinder oder Geschwister | 1 Tag; |
| c) | bei Niederkunft der Ehegattin bzw. der Lebensgefährtin, sofern sie mit dem Arbeiter im gemeinsamen Haushalt lebt | 2 Tage; |
| d) | beim Wohnungswechsel höchstens einmal im Jahr | 2 Tage; |
| e) | beim Tod des Ehegatten/des eingetragenen Partners | 4 Tage; |
| f) | beim Tod eines Elternteiles oder eines Kindes | 2 Tage; |
| g) | beim Tod von Geschwistern, Schwiegereltern oder Großeltern | 1 Tag; |
| h) | notwendige Betreuung eines Kindes (Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) bis zum 12. Lebensjahr infolge Ausfalls der ständigen Betreuungsperson durch Erkrankung, Tod, Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt, Verbüßen einer Freiheitsstrafe - die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung; | |
| i) | für die notwendige ärztliche oder zahnärztliche Behandlung die erforderliche Freizeit, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorgewiesen wird. | |
| j) | für behördliche Vorladungen, die Ausübung öffentlicher Ämter oder Funktionen in der Berufsvertretung die erforderliche Freizeit. |
Entlohnung, Lohnordnung, Einstufung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. | Lehrlingsentschädigungen | ||
|---|---|---|---|
| im 1. Lehrjahr monatlich | Euro | 910,00 | |
| im 2. Lehrjahr monatlich | Euro | 1.100,00 | |
| im 3. Lehrjahr monatlich | Euro | 1.430,00 | |
| im 4. Lehrjahr monatlich | Euro | 1.860,00 | |
| 2. | Für Ferialarbeiter und Ferialpraktikanten, die kurzfristig – das ist bis zu maximal 4 Monate pro Kalenderjahr – beschäftigt werden, erfolgt die Entlohnung wie für Lehrlinge im 2. Lehrjahr. | ||
| 3. | Hilfsarbeiter(in) | Euro | 14,40 |
| 4. | Angelernte Arbeiter, ständige Mitfahrer, Fahrer mit Führerschein B und/oder F und angelernte Arbeiter (als angelernte Arbeiter gelten Hilfsarbeiter nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit) mit einer Betriebszugehörigkeit | ||
| a) | bis 10 Jahre | Euro | 15,09 |
| b) | über 10 Jahre | Euro | 15,78 |
| c) | über 20 Jahre | Euro | 16,31 |
| 5. | Angelernte Facharbeiter, Maschinisten, Staplerfahrer mit Prüfung, Kraftfahrer mit Führerschein der Gruppe C, wenn sie ihre Fahrzeuge instandhalten und zu gewöhnlichen kleinen Reparaturen verpflichtet sind, mit einer Betriebszugehörigkeit | ||
| a) | bis 10 Jahre | Euro | 16,44 |
| b) | über 10 Jahre | Euro | 16,66 |
| c) | über 20 Jahre | Euro | 17,07 |
| 6. | Facharbeiter mit einschlägiger Prüfung (dies betrifft auch Berufskraftfahrer mit Prüfung und Tankwagenfahrer mit ADR-Ausbildung) im | ||
| a) | 1. und 2. Jahr | Euro | 16,51 |
| mit einer Betriebszugehörigkeit | |||
| b) | über 2 Jahre | Euro | 16,83 |
| c) | über 10 Jahre | Euro | 17,28 |
| d) | über 20 Jahre | Euro | 17,76 |
| 7. | Facharbeiter (Meister) mit Weisungsbefugnis bis fünf Dienstnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit | ||
| a) | bis 10 Jahre | Euro | 17,76 |
| b) | über 10 Jahre | Euro | 18,09 |
| c) | über 20 Jahre | Euro | 18,69 |
| 8. | Facharbeiter mit Meisterprüfung und als Meister eingesetzt mit Weisungsbefugnis über mehr als fünf Dienstnehmer, mit einer Betriebszugehörigkeit | ||
| a) | bis 10 Jahre | Euro | 19,02 |
| b) | über 10 Jahre | Euro | 19,69 |
| c) | über 20 Jahre | Euro | 20,32 |
Erschwerniszulagen:
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. | von Melkanlagen pauschal je Anlage | Euro 19,00, |
|---|---|---|
| 2. | von Viehtränkeanlagen pauschal je Tränkebecken | Euro 1,40; |
Jubiläumszuwendungen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | bei Vollendung von 25 Dienstjahren | zwei Monatsbruttolöhne; |
|---|---|---|
| b) | bei Vollendung von 35 Dienstjahren | drei Monatsbruttolöhne; |
| c) | bei Vollendung von 45 Dienstjahren | vier Monatsbruttolöhne. |
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