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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH / Versorgungsbetriebe

Steiermark · Arbeiter · Angestellte

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
1013.075,83
023.156,82
033.244,41
043.333,10
053.395,55
063.459,50
073.524,72
083.593,33
093.664,92
103.735,42
113.805,43
123.875,14
133.945,44
144.015,76
154.085,49
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
2012.964,51
023.014,61
033.061,14
043.108,47
053.160,34
063.214,05
073.268,63
083.323,83
093.380,68
103.438,37
113.499,47
123.560,38
133.625,32
143.691,74
153.756,50
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
3012.884,73
022.933,01
032.976,88
043.020,96
053.065,68
063.109,86
073.159,07
083.210,05
093.260,87
103.313,27
113.365,76
123.420,20
133.477,40
143.534,81
153.594,18
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
4012.816,12
022.860,51
032.902,16
042.944,60
052.987,78
063.029,36
073.070,65
083.113,17
093.159,07
103.206,77
113.254,87
123.303,24
133.353,17
143.404,03
153.456,39
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
5012.748,63
022.793,25
032.832,45
042.870,81
052.913,22
062.950,83
072.989,99
083.029,23
093.067,78
103.106,67
113.149,34
123.193,95
133.238,89
143.284,46
153.330,05
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
6012.706,32
022.744,47
032.777,95
042.811,22
052.844,51
062.877,76
072.914,06
082.950,12
092.987,78
103.024,34
113.063,36
123.103,57
133.143,48
143.183,94
153.226,87
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
7012.670,17
022.708,92
032.741,78
042.774,61
052.807,86
062.839,31
072.871,37
082.905,83
092.941,14
102.975,96
113.011,23
123.047,14
133.083,45
143.120,16
153.159,60
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
I015.506,30
025.689,30
035.874,37
046.058,16
056.242,00
066.427,74
076.612,38
086.794,81
096.979,84
107.162,58
117.348,48
127.531,87
137.717,22
147.901,33
158.084,71
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe I

Angestellte, die in direkter Unterstellung unter einer/einem BereichsleiterIn eine technische, kaufmännische oder Verwaltungsabteilung leiten, in der umfangreiche, verantwortungsvolle und fachlich schwierige Aufgaben ausgeführt werden, sowie Angestellte mit überdurchschnittlicher Leistung, die unmittelbar einem Vorstandsmitglied bzw. in Ausnahmefällen unmittelbar dem Leiter eines zentralen oder technischen Unternehmensbereiches unterstellt sind.

Geschäftsführung / Unternehmensleitung · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

Angestellte, die in direkter Unterstellung unter einer/einem BereichsleiterIn eine technische, kaufmännische oder Verwaltungsabteilung leiten, in der umfangreiche, verantwortungsvolle und fachlich schwierige Aufgaben ausgeführt werden, sowie Angestellte mit überdurchschnittlicher Leistung, die unmittelbar einem Vorstandsmitglied bzw. in Ausnahmefällen unmittelbar dem Leiter eines zentralen oder technischen Unternehmensbereiches unterstellt sind.

Gruppenbeschreibung / Quelle

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
II014.876,88
025.025,07
035.174,06
045.324,04
055.472,37
065.622,32
075.770,71
085.920,53
096.068,75
106.217,80
116.367,15
126.516,10
136.665,13
146.814,66
156.962,25
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe II

Angestellte, die innerhalb einer technischen, kaufmännischen oder Verwaltungsabteilung eigenverantwortlich eine Gruppe leiten, in der verantwortungsvolle und fachlich schwierige Aufgaben ausgeführt werden, sowie Angestellte mit besonders qualifizierten Aufgaben, die unmittelbar einer/einem BereichsleiterIn bzw. in Ausnahmefällen Angestellten mit überdurchschnittlicher Leistung, die unmittelbar der/dem LeiterIn einer technischen, kaufmännischen oder Verwaltungsabteilung unterstellt sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
III014.332,99
024.472,57
034.609,58
044.748,91
054.889,10
065.028,43
075.168,22
085.309,58
095.449,85
105.590,11
115.731,85
125.871,41
136.011,71
146.152,08
156.293,59
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe III

Angestellte an besonders verantwortungsvollen Positionen, die selbständig einen größeren Aufgabenkreis zu besorgen haben, dessen Erfüllung ein sicheres, vielseitiges, gründliches Fachwissen aus gediegener theoretischer oder praktischer Vorbildung voraussetzt, sowie Angestellte, die mit der Führung von Angestellten- und/oder ArbeiterInnengruppen betraut sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
IV013.795,10
023.922,88
034.050,41
044.178,24
054.305,43
064.434,11
074.565,30
084.695,41
094.827,59
104.957,22
115.088,46
125.220,11
135.353,30
145.483,52
155.615,37
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe IV

Angestellte, die vorwiegend selbständige Arbeiten im Rahmen der ihnen erteilten Weisungen verrichten, wobei einschlägige Fachkenntnisse und spezielle praktische Erfahrung notwendig sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
V013.209,80
023.313,50
033.425,14
043.537,06
053.654,79
063.773,63
073.893,63
084.012,87
094.131,26
104.250,67
114.370,07
124.491,86
134.614,42
144.736,43
154.857,17
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe V

Angestellte, die einen geschlossenen Aufgabenkreis ihres Fachgebietes nach gegebenen Weisungen bearbeiten.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
VI012.844,96
022.913,57
032.986,35
043.068,28
053.152,44
063.239,71
073.330,59
083.426,72
093.521,00
103.621,84
113.724,81
123.826,34
133.929,62
144.029,77
154.131,26
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe VI

Angestellte, die schematische Arbeiten nach gegebenen Richtlinien oder erteilten Anweisungen verrichten, für die in der Regel theoretische und praktische Kenntnisse durch Einarbeitung erworben werden.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
VII012.699,96
022.755,73
032.810,65
042.866,52
052.925,76
062.986,60
073.054,52
083.125,84
093.198,47
103.273,16
113.350,94
123.431,34
133.511,78
143.594,32
153.679,64
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe VII

Angestellte, die mechanische oder schematische Arbeiten verrichten. Hierzu gehören unter anderen: a) ZählerableserInnen, b) KanzleibotInnen. (1.1.1991) Angestellte mit Eintritt ab 1.7.2005 werden eingereiht in:

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
FA013.137,79
023.173,15
033.243,72
043.437,91
053.826,27
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
ARB012.934,84
023.005,43
033.137,79
043.296,67
053.517,30
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
HE012.761,65
022.821,80
032.939,97
043.088,25
053.294,18
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
R012.354,58
022.371,82
032.426,35
042.501,73
052.596,12
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
AN I015.472,37
025.770,71
036.217,80
046.427,74
056.612,38
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
AN II014.889,10
025.168,22
035.590,11
045.920,53
056.218,05
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
AN III014.305,43
024.565,30
034.957,22
045.309,58
055.590,16
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
AN IV013.654,79
023.893,63
034.250,67
044.565,30
054.827,59
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
AN V013.123,20
023.417,06
033.724,81
044.012,87
054.250,67
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab 01.11.2024

Lehrlingsentschädigungab 01.11.2024
1. Lehrjahr1.146,08
2. Lehrjahr1.386,21
3. Lehrjahr1.773,69
4. Lehrjahr2.303,07
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab 01.11.2025

Lehrlingsentschädigungab 01.11.2025
1. Lehrjahr1.186,19
2. Lehrjahr1.434,73
3. Lehrjahr1.835,77
4. Lehrjahr2.383,68
Originalquelle zur Tabelle ↗

§ 11a

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im ersten Lehrjahr€ 900,00
im zweiten Lehrjahr€ 1.090,00
im dritten Lehrjahr€ 1.425,00
im allfälligen vierten Lehrjahr€ 1.870,00
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
1013.075,83
023.156,82
033.244,41
043.333,10
053.395,55
063.459,50
073.524,72
083.593,33
093.664,92
103.735,42
113.805,43
123.875,14
133.945,44
144.015,76
154.085,49
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
2012.964,51
023.014,61
033.061,14
043.108,47
053.160,34
063.214,05
073.268,63
083.323,83
093.380,68
103.438,37
113.499,47
123.560,38
133.625,32
143.691,74
153.756,50
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
3012.884,73
022.933,01
032.976,88
043.020,96
053.065,68
063.109,86
073.159,07
083.210,05
093.260,87
103.313,27
113.365,76
123.420,20
133.477,40
143.534,81
153.594,18
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
4012.816,12
022.860,51
032.902,16
042.944,60
052.987,78
063.029,36
073.070,65
083.113,17
093.159,07
103.206,77
113.254,87
123.303,24
133.353,17
143.404,03
153.456,39
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
5012.748,63
022.793,25
032.832,45
042.870,81
052.913,22
062.950,83
072.989,99
083.029,23
093.067,78
103.106,67
113.149,34
123.193,95
133.238,89
143.284,46
153.330,05
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
6012.706,32
022.744,47
032.777,95
042.811,22
052.844,51
062.877,76
072.914,06
082.950,12
092.987,78
103.024,34
113.063,36
123.103,57
133.143,48
143.183,94
153.226,87
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
7012.670,17
022.708,92
032.741,78
042.774,61
052.807,86
062.839,31
072.871,37
082.905,83
092.941,14
102.975,96
113.011,23
123.047,14
133.083,45
143.120,16
153.159,60
Originalquelle zur Tabelle ↗

(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
I015.506,30
025.689,30
035.874,37
046.058,16
056.242,00
066.427,74
076.612,38
086.794,81
096.979,84
107.162,58
117.348,48
127.531,87
137.717,22
147.901,33
158.084,71
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe I

Angestellte, die in direkter Unterstellung unter einer/einem BereichsleiterIn eine technische, kaufmännische oder Verwaltungsabteilung leiten, in der umfangreiche, verantwortungsvolle und fachlich schwierige Aufgaben ausgeführt werden, sowie Angestellte mit überdurchschnittlicher Leistung, die unmittelbar einem Vorstandsmitglied bzw. in Ausnahmefällen unmittelbar dem Leiter eines zentralen oder technischen Unternehmensbereiches unterstellt sind.

Geschäftsführung / Unternehmensleitung · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

Angestellte, die in direkter Unterstellung unter einer/einem BereichsleiterIn eine technische, kaufmännische oder Verwaltungsabteilung leiten, in der umfangreiche, verantwortungsvolle und fachlich schwierige Aufgaben ausgeführt werden, sowie Angestellte mit überdurchschnittlicher Leistung, die unmittelbar einem Vorstandsmitglied bzw. in Ausnahmefällen unmittelbar dem Leiter eines zentralen oder technischen Unternehmensbereiches unterstellt sind.

Gruppenbeschreibung / Quelle

Quelle der Gruppenbeschreibung

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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
II014.876,88
025.025,07
035.174,06
045.324,04
055.472,37
065.622,32
075.770,71
085.920,53
096.068,75
106.217,80
116.367,15
126.516,10
136.665,13
146.814,66
156.962,25
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe II

Angestellte, die innerhalb einer technischen, kaufmännischen oder Verwaltungsabteilung eigenverantwortlich eine Gruppe leiten, in der verantwortungsvolle und fachlich schwierige Aufgaben ausgeführt werden, sowie Angestellte mit besonders qualifizierten Aufgaben, die unmittelbar einer/einem BereichsleiterIn bzw. in Ausnahmefällen Angestellten mit überdurchschnittlicher Leistung, die unmittelbar der/dem LeiterIn einer technischen, kaufmännischen oder Verwaltungsabteilung unterstellt sind.

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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
III014.332,99
024.472,57
034.609,58
044.748,91
054.889,10
065.028,43
075.168,22
085.309,58
095.449,85
105.590,11
115.731,85
125.871,41
136.011,71
146.152,08
156.293,59
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe III

Angestellte an besonders verantwortungsvollen Positionen, die selbständig einen größeren Aufgabenkreis zu besorgen haben, dessen Erfüllung ein sicheres, vielseitiges, gründliches Fachwissen aus gediegener theoretischer oder praktischer Vorbildung voraussetzt, sowie Angestellte, die mit der Führung von Angestellten- und/oder ArbeiterInnengruppen betraut sind.

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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
IV013.795,10
023.922,88
034.050,41
044.178,24
054.305,43
064.434,11
074.565,30
084.695,41
094.827,59
104.957,22
115.088,46
125.220,11
135.353,30
145.483,52
155.615,37
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe IV

Angestellte, die vorwiegend selbständige Arbeiten im Rahmen der ihnen erteilten Weisungen verrichten, wobei einschlägige Fachkenntnisse und spezielle praktische Erfahrung notwendig sind.

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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
V013.209,80
023.313,50
033.425,14
043.537,06
053.654,79
063.773,63
073.893,63
084.012,87
094.131,26
104.250,67
114.370,07
124.491,86
134.614,42
144.736,43
154.857,17
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe V

Angestellte, die einen geschlossenen Aufgabenkreis ihres Fachgebietes nach gegebenen Weisungen bearbeiten.

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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
VI012.844,96
022.913,57
032.986,35
043.068,28
053.152,44
063.239,71
073.330,59
083.426,72
093.521,00
103.621,84
113.724,81
123.826,34
133.929,62
144.029,77
154.131,26
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe VI

Angestellte, die schematische Arbeiten nach gegebenen Richtlinien oder erteilten Anweisungen verrichten, für die in der Regel theoretische und praktische Kenntnisse durch Einarbeitung erworben werden.

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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages, Stufenvorrückung alle 2 Jahre)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
VII012.699,96
022.755,73
032.810,65
042.866,52
052.925,76
062.986,60
073.054,52
083.125,84
093.198,47
103.273,16
113.350,94
123.431,34
133.511,78
143.594,32
153.679,64
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe VII

Angestellte, die mechanische oder schematische Arbeiten verrichten. Hierzu gehören unter anderen: a) ZählerableserInnen, b) KanzleibotInnen. (1.1.1991) Angestellte mit Eintritt ab 1.7.2005 werden eingereiht in:

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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
FA013.137,79
023.173,15
033.243,72
043.437,91
053.826,27
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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
ARB012.934,84
023.005,43
033.137,79
043.296,67
053.517,30
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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
HE012.761,65
022.821,80
032.939,97
043.088,25
053.294,18
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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohngruppeStufeMonatslohn
R012.354,58
022.371,82
032.426,35
042.501,73
052.596,12
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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
AN I015.472,37
025.770,71
036.217,80
046.427,74
056.612,38
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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
AN II014.889,10
025.168,22
035.590,11
045.920,53
056.218,05
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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
AN III014.305,43
024.565,30
034.957,22
045.309,58
055.590,16
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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
AN IV013.654,79
023.893,63
034.250,67
044.565,30
054.827,59
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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeStufeMonatsgehalt
AN V013.123,20
023.417,06
033.724,81
044.012,87
054.250,67
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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab 01.11.2024

Lehrlingsentschädigungab 01.11.2024
1. Lehrjahr1.146,08
2. Lehrjahr1.386,21
3. Lehrjahr1.773,69
4. Lehrjahr2.303,07
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(§ 11 des VSB-Kollektivvertrages)

Gültig ab 01.11.2025

Lehrlingsentschädigungab 01.11.2025
1. Lehrjahr1.186,19
2. Lehrjahr1.434,73
3. Lehrjahr1.835,77
4. Lehrjahr2.383,68
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§ 8

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe 1FacharbeiterInnen mit Konzessions- oder WerkmeisterInnenprüfung nach 18-jähriger Betriebszugehörigkeit; FacharbeiterInnen ohne Konzessions- oder WerkmeisterInnenprüfung nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit (1.7.2006)
Lohngruppe 2FacharbeiterInnen mit Konzessions- oder WerkmeisterInnenprüfung nach 12-jähriger Betriebszugehörigkeit; FacharbeiterInnen ohne Konzessions- oder WerkmeisterInnenprüfung nach 13-jähriger Betriebszugehörigkeit; angelernte ArbeiterInnen der Lohngruppe 3 in fachlich qualifizierter handwerklicher Verwendung nach 25-jähriger Betriebszugehörigkeit (1.7.2006, 1.1.2011)
Lohngruppe 3FacharbeiterInnen nach 6-jähriger Betriebszugehörigkeit; angelernte ArbeiterInnen der Lohngruppe 4 mit selbständiger und verantwortungsvoller Tätigkeit sowie 20-jähriger Betriebszugehörigkeit; KraftwagenlenkerInnen, BademeisterInnen und BestatterInnen mit Eintritt vor dem 1.1.1999 ab Lohnstufe 11; KraftwagenlenkerInnen, BademeisterInnen und BestatterInnen mit Eintritt ab 1.1.1999 mit mindestens 15-jähriger Betriebszugehörigkeit (1.7.2006)
Lohngruppe 4FacharbeiterInnen mit abgeschlossener Berufsausbildung in einschlägiger Verwendung, angelernte ArbeiterInnen mit 10-jähriger Betriebszugehörigkeit; KraftwagenlenkerInnen mit abgeschlossener Berufsausbildung als MechanikerInnen und Gesellenbrief oder Facharbeiterbrief; KraftwagenlenkerInnen und BademeisterInnen mit Eintritt vor dem 1.1.1999 ab Lohnstufe 6; KraftwagenlenkerInnen und BademeisterInnen mit Eintritt ab 1.1.1999 mit mindestens 10-jähriger Betriebszugehörigkeit; BestatterInnen der Lohngruppe 5 mit mindestens 10-jähriger Betriebszugehörigkeit (1.7.2006)
Lohngruppe 5Angelernte ArbeiterInnen mit siebenjähriger Betriebszugehörigkeit; KraftwagenlenkerInnen, BademeisterInnen und BestatterInnen mit mindestens siebenjähriger Betriebszugehörigkeit; PortierInnen mit mindestens zehnjähriger Betriebszugehörigkeit und siebenjähriger betrieblicher Verwendung als PortierIn. (1.7.2006)
Lohngruppe 6Angelernte ArbeiterInnen nach dreijähriger Betriebszugehörigkeit; BestatterInnen nach mindestens dreijähriger Betriebszugehörigkeit; PortierInnen (1.7.1993) (1.7.2006)
Lohngruppe 7HilfsarbeiterInnen.
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