KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Winzergenossenschaften NÖ
Österreichweit · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
A. Anspruch
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Dienstzeit | volles Entgelt | halbes Entgelt |
|---|---|---|
| bis zu 1 Jahr | 6 Wochen | 4 Wochen |
| vom 1. bis zum 15. Jahr | 8 Wochen | 4 Wochen |
| vom 16. bis zum 25. Jahr | 10 Wochen | 4 Wochen |
| ab dem 26. Jahr | 12 Wochen | 4 Wochen |
Lohntafel
Gültig ab 01.01.2026
| Kategorie | Monatslohn in Euro | |||
|---|---|---|---|---|
| gewöhnlich | Facharbeiter * | Meister * | ||
| 1. | Kellermeister, Maschinenmeister, Vorarbeiter | 2.724,00 | 10 % | 20 % |
| 2. | Professionisten, Kraftfahrer, Staplerfahrer mit einer Betriebszugehörigkeit | |||
| a) | unter einem Jahr | 2.567,00 | 10 % | — |
| b) | über einem Jahr | 2.659,00 | 10 % | — |
| 3. | Kellerarbeiter und Kellerarbeiterinnen mit einer Betriebszugehörigkeit | |||
| a) | unter einem Jahr | 2.468,00 | 10 % | 20 % |
| b) | über einem Jahr | 2.534,00 | 10 % | 20 % |
| 4. | Personal der Abfüllgruppe und des Expedits mit einer Betriebszugehörigkeit | |||
| a) | unter einem Jahr | 2.371,00 | 10 % | 20 % |
| b) | über einem Jahr | 2.420,00 | 10 % | 20 % |
| 5. | Putz- und Wartepersonal mit einer Betriebszugehörigkeit | |||
| a) | unter einem Jahr | 2.371,00 | — | — |
| b) | über einem Jahr | 2.420,00 | — | — |
Jubiläumsgeld
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| von 10 Jahren mindestens | ein halber Bruttomonatslohn |
|---|---|
| von 25 Jahren mindestens | ein Bruttomonatslohn |
| von 30 Jahren mindestens | zwei Bruttomonatslöhne |
| von 40 Jahren mindestens | drei Bruttomonatslöhne |
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