KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Wr. Bühnenverein / Künstlerisches Personal
Wien · Angestellte
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Noch nicht belegt · Offen
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Aktuelle Mindestgagen und Gehaltserhöhungen für Bühnenkünstl
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Mindestgage § 14 | SFN-Zuschlag Zusatz KV § 11(4) | Fester Bezug Gesamt (mindestens) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a) | Solisten/innen | EUR | 2.206,09 | EUR | 386,06 | EUR | 2.592,15 |
| b) | für Inspizienten und Souffleusen | EUR | 2.206,09 | EUR | 386,06 | EUR | 2.592,15 |
| c) | für Solotänzer/innen | EUR | 2.206,09 | EUR | 386,06 | EUR | 2.592,15 |
| d) | für Ballettmitglieder mit Schargesang | EUR | 2.047,29 | EUR | 358,28 | EUR | 2.405,57 |
| e) | für Chormitglieder | EUR | 2.047,29 | EUR | 358,28 | EUR | 2.405,57 |
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