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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Ang. bei Architekten und Ingenieurkonsulenten

Österreichweit · Angestellte

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Erhöhungsart

IST-Erhöhung · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Der Abschluss erfasst auch die tatsächlich bezahlten Löhne oder Gehälter. KV-Minimum, IST-Basis, Deckelungen und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Lehrlingseinkommen:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Im 1. Lehrjahr€ 1.000,00
Im 2. Lehrjahr€ 1.267,00
Im 3. Lehrjahr€ 1.507,00
Im 4. Lehrjahr€ 1.972,00
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Beschäftigungsgruppen (BG) 1–6

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im JahrBeschäftigungsgruppe
Beträge in €123456
12.211,002.329,002.579,003.145,003.840,004.940,00
32.263,002.435,002.741,003.349,004.118,005.210,00
52.315,002.538,002.900,003.572,004.394,005.478,00
82.367,002.645,003.065,003.796,004.675,005.745,00
112.419,002.747,003.230,004.019,004.957,006.012,00
142.472,002.848,003.393,004.235,005.193,006.278,00
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Zulagen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)für Verschmutzungen unter Tage nach § 21 (1) lit a) je Arbeitsstunde€ 6,10
b)für zusätzliche Erschwernis unter 1,7 m Höhe nach § 21 (1) lit b) je Arbeitsstunde€ 5,50
c)für zusätzliche Verschmutzung in Fäkalkanälen nach § 21 (1) lit c) je Arbeitsstunde€ 9,70
d)für Erschwernisse über 1.600 Meter Höhe nach § 21 (1) lit d) je Arbeitsstunde€ 8,00
e)für Verschmutzung auf Baustellen unter den Voraussetzungen gemäß § 21 (1) lit e) je Arbeitstag€ 13,40
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Allgemeine Mindestgehälter

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Im 1. Lehrjahr€ 1.000,00
Im 2. Lehrjahr€ 1.267,00
Im 3. Lehrjahr€ 1.507,00
Im 4. Lehrjahr€ 1.972,00
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Allgemeine Mindestgehälter

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im JahrBeschäftigungsgruppe
Beträge in €123456
12.211,002.329,002.579,003.145,003.840,004.940,00
32.263,002.435,002.741,003.349,004.118,005.210,00
52.315,002.538,002.900,003.572,004.394,005.478,00
82.367,002.645,003.065,003.796,004.675,005.745,00
112.419,002.747,003.230,004.019,004.957,006.012,00
142.472,002.848,003.393,004.235,005.193,006.278,00
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Zulagen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)für Verschmutzungen unter Tage nach § 21 (1) lit a) je Arbeitsstunde€ 6,10
b)für zusätzliche Erschwernis unter 1,7 m Höhe nach § 21 (1) lit b) je Arbeitsstunde€ 5,50
c)für zusätzliche Verschmutzung in Fäkalkanälen nach § 21 (1) lit c) je Arbeitsstunde€ 9,70
d)für Erschwernisse über 1.600 Meter Höhe nach § 21 (1) lit d) je Arbeitsstunde€ 8,00
e)für Verschmutzung auf Baustellen unter den Voraussetzungen gemäß § 21 (1) lit e) je Arbeitstag€ 13,40
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