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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Chemische Industrie / Treibacher Industrie AG

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

IST-Erhöhung · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Der Abschluss erfasst auch die tatsächlich bezahlten Löhne oder Gehälter. KV-Minimum, IST-Basis, Deckelungen und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

1. Mai 2025

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Monatsbezug in Euro
Kat. 1:entfällt
Kat. 2:Arbeiten, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können2.574,76
Kat. 2a:Arbeiten mit höherer Komplexität im Sinne höherer Anforderungen, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können2.681,98
Anrechnungsbestimmung: siehe Anhang XIII
Kat. 3:Angelernte Arbeiten bis zu einer sechsmonatigen Tätigkeit in dieser Kategorie im Betrieb2.681,98
Kat. 4:Angelernte Arbeiten nach einer sechsmonatigen Tätigkeit in der Kategorie 3 im Betrieb2.772,51
Kat. 5:Geprüfte Dampfkesselwärter(innen) an kleinen Anlagen. Maschinenverantwortliche für selbstständige Betreuung von mehrstufigen Produktionsanlagen nach Abschluss einer betrieblichen Qualifizierung, hauptberufliche Staplerfahrer(innen), die besonders qualifizierte Arbeiten ausführen2.995,60
Anrechnungsbestimmung:
Kat. 6:Professionisten(innen) bis zu einer einjährigen Betriebszugehörigkeit; Spezialarbeiter(innen) mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten, die besonders qualifizierte Arbeiten selbstständig ausführen; Chauffeure3.124,98
Kat. 7:Professionisten(innen); Spezialarbeiter(innen) und Chauffeure mit qualifizierten Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbstständig ausführen3.413,83
Kat. 8:Professionisten(innen) oder Spezialarbeiter( innen) mit hervorragenden theoretischen und praktischen Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbstständig ausführen3.679,31
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1. Mai 2025

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Lehrjahr€ 1.250,00
2. Lehrjahr€ 1.562,50
3. Lehrjahr€ 1.875,00
4. Lehrjahr€ 2.187,50
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1. Mai 2025

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Monatsbezug in Euro
Kat. 1:entfällt
Kat. 2:Arbeiten, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können2.574,76
Kat. 2a:Arbeiten mit höherer Komplexität im Sinne höherer Anforderungen, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können2.681,98
Anrechnungsbestimmung: siehe Anhang XIII
Kat. 3:Angelernte Arbeiten bis zu einer sechsmonatigen Tätigkeit in dieser Kategorie im Betrieb2.681,98
Kat. 4:Angelernte Arbeiten nach einer sechsmonatigen Tätigkeit in der Kategorie 3 im Betrieb2.772,51
Kat. 5:Geprüfte Dampfkesselwärter(innen) an kleinen Anlagen. Maschinenverantwortliche für selbstständige Betreuung von mehrstufigen Produktionsanlagen nach Abschluss einer betrieblichen Qualifizierung, hauptberufliche Staplerfahrer(innen), die besonders qualifizierte Arbeiten ausführen2.995,60
Anrechnungsbestimmung: siehe Anhang XIII
Kat. 6:Professionisten(innen) bis zu einer einjährigen Betriebszugehörigkeit; Spezialarbeiter( innen) mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten, die besonders qualifizierte Arbeiten selbstständig ausführen; Chauffeure3.124,98
Kat. 7:Professionisten(innen); Spezialarbeiter(innen) und Chauffeure mit qualifizierten Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbstständig ausführen3.413,83
Kat. 8:Professionisten(innen) oder Spezialarbeiter( innen) mit hervorragenden theoretischen und praktischen Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbstständig ausführen3.679,31
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1. Mai 2025

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Lehrjahr€ 1.250,00
2. Lehrjahr€ 1.562,50
3. Lehrjahr€ 1.875,00
4. Lehrjahr€ 2.187,50
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1. Mai 2025

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Monatsbezug in Euro
Kat. 1:entfällt
Kat. 2:Arbeiten, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können2.574,76
Kat. 2a:Arbeiten mit höherer Komplexität im Sinne höherer Anforderungen, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können2.681,98
Anrechnungsbestimmung: siehe Anhang XIII
Kat. 3:Angelernte Arbeiten bis zu einer sechsmonatigen Tätigkeit in dieser Kategorie im Betrieb2.681,98
Kat. 4:Angelernte Arbeiten nach einer sechsmonatigen Tätigkeit in der Kategorie 3 im Betrieb2.772,51
Kat. 5:Geprüfte Dampfkesselwärter(innen) an kleinen Anlagen. Maschinenverantwortliche für selbstständige Betreuung von mehrstufigen Produktionsanlagen nach Abschluss einer betrieblichen Qualifizierung, hauptberufliche Staplerfahrer(innen), die besonders qualifizierte Arbeiten ausführen2.995,60
Anrechnungsbestimmung: siehe Anhang XIII
Kat. 6:Professionisten(innen) bis zu einer einjährigen Betriebszugehörigkeit; Spezialarbeiter(innen) mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten, die besonders qualifizierte Arbeiten selbstständig ausführen; Chauffeure3.124,98
Kat. 7:Professionisten(innen); Spezialarbeiter(innen) und Chauffeure mit qualifizierten Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbstständig ausführen3.413,83
Kat. 8:Professionisten(innen) oder Spezialarbeiter( innen) mit hervorragenden theoretischen und praktischen Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbstständig ausführen3.679,31
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1. Mai 2025

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Lehrjahr€ 1.250,00
2. Lehrjahr€ 1.562,50
3. Lehrjahr€ 1.875,00
4. Lehrjahr€ 2.187,50
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(Beilage F zum Kollektivvertrag vom 23. April 2025)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

KategorieBezeichnungMonatsgrundwert EURO
15Spezialfacharbeiter Sonderklasse I3.682,65
14Spezialfacharbeiter Sonderklasse II3.590,51
13Spezialfacharbeiter I3.498,49
12Spezialfacharbeiter II3.406,56
11Qualifizierte Facharbeiter I3.314,62
10Qualifizierte Facharbeiter II3.222,66
9Facharbeiter I3.136,38
8Facharbeiter II3.063,51
7Angelernte Arbeiter I2.976,18
6Angelernte Arbeiter II2.902,15
5Angelernte Arbeiter III2.827,42
4Angelernte Arbeiter, Sonst. Arbeiter I2.759,09
3Sonstige Arbeiter II2.684,32
2Sonstige Arbeiter III2.622,73
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(Beilage F zum Kollektivvertrag vom 23. April 2025)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

EURO/Monat
Lehrlinge im 4. Lehrjahr2.187,50
Lehrlinge im 3. Lehrjahr1.875,00
Lehrlinge im 2. Lehrjahr1.562,50
Lehrlinge im 1. Lehrjahr1.250,00
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