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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Mozarteum Orchester Salzburg

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Bezugsordnung per 01.07.2026

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bezüge § 33SNF-Zulage § 33/7Gesamt
Grundbezug2.813,55492,313.305,92LA 1
Akademikerzulage202,1435,38237,52LA 620
Funktionszulage A1 (ohne Sonderzulage)629,30110,13739,43LA 611
Funktionszulage A2 (mit Sonderzulage)476,1283,32559,44LA 610 (Stufe 2)
Funktionszulage B345,8160,52406,33LA 610 (Stufe 3)
Funktionszulage C250,0143,75293,76LA 610 (Stufe 4)
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im 3. und 4. Dienstjahr206,1836,08242,27Stufe 1a
im 5. und 6. Dienstjahr242,4742,43284,90Stufe 1b
im 7. und 8. Dienstjahr294,3151,50345,81Stufe 2
im 9. und 10. Dienstjahr445,8578,02523,87Stufe 3
im 11. und 12. Dienstjahr652,91114,61769,52Stufe 4
im 13. und 14. Dienstjahr833,03145,78978,81Stufe 5
im 15. und 16. Dienstjahr979,25171,371.150,62Stufe 6
im 17. und 18. Dienstjahr1.094,36191,511.285,87Stufe 7
im 19. bis 24. Dienstjahr1.178,27206,201.384,47Stufe 8
im 25. und 26. Dienstjahr1.376,23240,841.617,07Stufe 9
im 27. bis 29. Dienstjahr1.458,59255,251.713,84Stufe 10
ab dem 30. Dienstjahr1.692,25296,141.988,39Stufe 11
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Sonderzulagen301,13LA 640
Bekleidungszulage (1/55 des Grundbezugs)60,11—
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Anlage C Zulagenordnung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1)Festspielzulage je Dienst § 14 Abs. 31/50 des Monatsbezuges
2)Nebeninstrument § 15 Abs. 1 lit. b)1/2 Tagesgage je Monat
3)Spielen nicht artverwandter Instrumente oder solcher, für die der Musiker vertraglich nicht verpflichtet ist § 15 Abs. 1 lit. d)nach freier Vereinbarung
4)Bühnendienste bei gleichzeitigem Dienst im Orchester § 15 Abs. 2 lit. d)1/3 Tagesgage je Vorstellung
5)Höherwertige Stimme § 15 Abs. 1 lit. e)1/2 Tagesgage je Konzert oder Vorstellung
6)Bühnendienste in Kostüm und Maske § 15 Abs. 2 lit. b)1/2 bis 1 Tagesgage je Vorstellung (ab Hauptprobe)
7)Bühnendienste mit größeren solistischen Leistungen § 15 Abs. 2 lit c)nach freier Vereinbarung
8)Zweites Konzert bzw. Vorstellung am selben Tag § 20 Abs. 21/2 Tagesgage
9)Verkürzung der Ruhezeiten § 21 Abs. 31/3 Tagesgage
10)Nachtarbeit § 221 Tagesgage
11)Dritt- und Mehrdienste § 23 Abs. 31 Tagesgage
12)Sonn- Feiertagsproben § 24 Abs. 21 Tagesgage
12a)Sonn- Feiertagsproben im Rahmen von Gastspielen § 24 Abs. 2 , § 32; Sonn- Feiertagsproben für die Mozartwoche, die Salzburger Festpiele oder für die Kulturtage1/2 Tagesgage
13)Konzerte und Vorstellungen an Feiertagen § 24 Abs. 31 Tagesgage
14)Für die Dienstleitung während der Wochenruhe § 25 Abs. 51/2 Tagesgage
Für die Verschiebung der Wochenruhe § 25 Abs. 61/2 Tagesgage
15)Leistungszulagen § 33 Abs. 6nach freier Vereinbarung
16)Beistellungsgebühr1/100 des Grundbezuges
für jedes weitere Instrument1/200 des Grundbezuges
17)Instandhaltungsgebühr § 35 Abs. 2
Flötisten, Blechbläser, Schlagwerker1/120 des Grundbezuges
Geiger, Bratscher, Kontrabassisten1/100 des Grundbezuges
Cellisten1/65 des Grundbezuges
Harfinisten1/30 des Grundbezuges
Holzbläser1/25 des Grundbezuges
für jedes weitere Instrument die Hälfte dieses Satzes
18)Bekleidungszulage § 37 Abs. 21/55 des Grundbezuges
19)Sonderleistungennach freier Vereinbarung
20)Den Diensteinteilern gebührt für ihre Tätigkeit ein Dienststrich monatlich
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Beistellung, Instandhaltung, Reparatur von Instrumenten

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

AltflöteBassetthorn
BachtrompeteBasstrompete
AltklarinetteAltposaune
BassklarinetteKontraposaune
Es-KlarinettePauke
C-KlarinetteSchlagzeug
Wagner-TubaKontrabass
EnglischhornKontrafagott
Harfe
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Bezugsordnung per 1.1.2025

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bezüge § 33SNF-Zulage § 33/7Gesamt
Grundbezug2.723,66476,643.200,31LA 1
Akademikerzulage195,6934,25229,93LA 620
Funktionszulage A1 (ohne Sonderzulage)609,20106,61715,81LA 611
Funktionszulage A2 (mit Sonderzulage)460,9180,66541,57LA 610 (Stufe 2)
Funktionszulage B334,7758,58393,35LA 610 (Stufe 3)
Funktionszulage C242,0342,35284,38LA 610 (Stufe 4)
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Bezugsordnung per 1.1.2025

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Dienstalterszulage
im 3. und 4. Dienstjahr199,6034,93234,53Stufe 1a
im 5. und 6. Dienstjahr234,7241,08275,80Stufe 1b
im 7. und 8. Dienstjahr284,9149,86334,77Stufe 2
im 9. und 10. Dienstjahr431,6075,53507,13Stufe 3
im 11. und 12. Dienstjahr633,99110,95744,93Stufe 4
im 13. und 14. Dienstjahr806,41141,12947,54Stufe 5
im 15. und 16. Dienstjahr947,97165,891.113,87Stufe 6
im 17. und 18. Dienstjahr1,059,40185,391.244,79Stufe 7
im 19. bis 24. Dienstjahr1.140,63199,611.340,24Stufe 8
im 25. und 26. Dienstjahr1.332,26233,151.565,41Stufe 9
im 27. bis 29. Dienstjahr1.411,99247,101.659,09Stufe 10
ab dem 30. Dienstjahr1.638,19286,68€ 1.924,87Stufe 11
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Bezugsordnung per 1.1.2025

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Sonderzulagen291,51LA 640
Bekleidungszulage (1/55 des Grundbezugs)58,19
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Anlage C Zulagenordnung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1)Festspielzulage je Dienst § 14 Abs. 31/50 des Monatsbezuges
2)Nebeninstrument § 15 Abs. 1 lit. b)1/2 Tagesgage je Monat
3)Spielen nicht artverwandter Instrumente oder solcher, für die der Musiker vertraglich nicht verpflichtet ist § 15 Abs. 1 lit. d)nach freier Vereinbarung
4)Bühnendienste bei gleichzeitigem Dienst im Orchester § 15 Abs. 2 lit. d)1/3 Tagesgage je Vorstellung
5)Höherwertige Stimme § 15 Abs. 1 lit. e)1/2 Tagesgage je Konzert oder Vorstellung
6)Bühnendienste in Kostüm und Maske § 15 Abs. 2 lit. b)1/2 bis 1 Tagesgage je Vorstellung (ab Hauptprobe)
7)Bühnendienste mit größeren solistischen Leistungen § 15 Abs. 2 lit c)nach freier Vereinbarung
8)Zweites Konzert bzw. Vorstellung am selben Tag § 20 Abs. 21/2 Tagesgage
9)Verkürzung der Ruhezeiten § 21 Abs. 31/3 Tagesgage
10)Nachtarbeit § 221 Tagesgage
11)Dritt- und Mehrdienste § 23 Abs. 31 Tagesgage
12)Sonn- Feiertagsproben § 24 Abs. 21 Tagesgage
12a)Sonn- Feiertagsproben im Rahmen von Gastspielen § 24 Abs. 2 , § 32; Sonn- Feiertagsproben für die Mozartwoche, die Salzburger Festpiele oder für die Kulturtage1/2 Tagesgage
13)Konzerte und Vorstellungen an Feiertagen § 24 Abs. 31 Tagesgage
14)Für die Dienstleitung während der Wochenruhe § 25 Abs. 51/2 Tagesgage
Für die Verschiebung der Wochenruhe § 25 Abs. 61/2 Tagesgage
15)Leistungszulagen § 33 Abs. 6nach freier Vereinbarung
16)Beistellungsgebühr1/100 des Grundbezuges
für jedes weitere Instrument1/200 des Grundbezuges
17)Instandhaltungsgebühr § 35 Abs. 2
Flötisten, Blechbläser, Schlagwerker1/120 des Grundbezuges
Geiger, Bratscher, Kontrabassisten1/100 des Grundbezuges
Cellisten1/65 des Grundbezuges
Harfinisten1/30 des Grundbezuges
Holzbläser1/25 des Grundbezuges
für jedes weitere Instrument die Hälfte dieses Satzes
18)Bekleidungszulage § 37 Abs. 21/55 des Grundbezuges
19)Sonderleistungennach freier Vereinbarung
20)Den Diensteinteilern gebührt für ihre Tätigkeit ein Dienststrich monatlich
Originalquelle zur Tabelle ↗

Beistellung, Instandhaltung, Reparatur von Instrumenten

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

AltflöteBassetthorn
BachtrompeteBasstrompete
AltklarinetteAltposaune
BassklarinetteKontraposaune
Es-KlarinettePauke
C-KlarinetteSchlagzeug
Wagner-TubaKontrabass
EnglischhornKontrafagott
Harfe
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