KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Österreichweit · Angestellte
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 39 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Entgelt bei Arbeitsverhinderung und Zusatzleistung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Dauer des Dienstverhältnisses | volles Entgelt | halbes Entgelt |
|---|---|---|
| weniger als 1 Jahr | 6 Wochen | 4 Wochen |
| 1 bis 15 Jahre | 8 Wochen | 4 Wochen |
| 15 bis 25 Jahre | 10 Wochen | 4 Wochen |
| mind. 25 Jahre | 12 Wochen | 4 Wochen |
Entgelt bei Arbeitsverhinderung und Zusatzleistung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Arbeitsjahre | Wochen |
|---|---|
| ab Vollendung des 1. Arbeitsjahres bis zur Vollendung des 15. Arbeitsjahres | für 8 Wochen |
| ab 15. Arbeitsjahr | für 10 Wochen |
| ab 25. Arbeitsjahr | für 12 Wochen |
Sonstige Arbeitsverhinderung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Grund | Arbeitstage |
|---|---|
| Bei eigener Eheschließung oder Eintragung der Partnerschaft im Sinne des EPG | 3 Arbeitstage |
| Wohnungswechsel, im Falle eines bereits bestehenden eigenen Haushaltes oder im Falle der Gründung eines eigenen Haushaltes | 2 Arbeitstage |
| Bei Eheschließung naher Angehöriger (Kinder, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder sowie Kinder des/der eingetragenen Partners/Partnerin im Sinne des EPG), Geschwister, Eltern | 1 Arbeitstag |
| Geburt eigener Kinder | 3 Arbeitstage |
| Beim Tod des Ehegatten (-gattin), eingetragene(r) Partnerin (Partner), Lebensgefährten (-gefährtin), eines Elternteiles und beim Tod eines Kindes | 3 Arbeitstage |
| Beim Tod von Geschwistern, Schwieger- und Großeltern sowie Schwieger- und Enkelkindern | 1 Arbeitstag |
| Bei Lehrlingen zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung | 3 Arbeitstage |
Abschnitt VII: Verwendungsgruppenschema, Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Verwendungsgruppe | I | IIb | IIa | III | IV | V | Va |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Grundstufe | — | 2.574,00 | 2.655,00 | 3.171,00 | 3.885,00 | 5.522,00 | 5.929,00 |
| Fachstufe | 2.414,00 | 2.948,00 | 3.079,00 | 3.616,00 | 4.345,00 | 5.980,00 | 6.386,00 |
| Fachstufe 1 | 2.493,00 | 3.171,00 | 3.352,00 | 3.975,00 | 4.650,00 | 6.348,00 | 6.755,00 |
| Fachstufe 2 | 2.613,00 | 3.439,00 | 3.570,00 | 4.241,00 | 4.924,00 | 6.714,00 | 7.119,00 |
| Fachstufe 3 | 2.693,00 | 3.529,00 | 3.661,00 | 4.419,00 | 5.157,00 | 6.897,00 | 7.303,00 |
| Expertenstufe | — | 3.570,00 | 3.750,00 | 4.512,00 | 5.429,00 | — | — |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Verwendungsgruppe I
Mitarbeiter, die einfache und schematische Tätigkeiten verrichten, u. a. Portiere Telefonisten Mitarbeiter ohne Lehrabschluss mit tätigkeitsspezifischen Vorkenntnissen (,,Angelernte“).
Verwendungsgruppe III
Mitarbeiter, die im kaufmännischen und technischen Bereich weitgehend selbständig und eigenverantwortlich nach bestimmten Vorgaben tätig werden, u. a.: Hausverwalter mit Befähigungsnachweis (z. B. Kaufmännischer Objektmanager) Techniker mit ausgezeichneten hochbautechnischen-, haustechnischen- oder IT- Fachkenntnissen (z. B. Technischer Objektmanager, Fachkräfte Zustandserfassung und -analyse) Fachkräfte, die in komplexen Gebäuden Facility Services Aufgaben ausführen und Mitarbeiter koordinieren (Service Manager) Kaufmännische Mitarbeiter mit ausgezeichneten Fachkenntnissen, die eigenverantwortlich Tätigkeiten verrichten, einem besonders hohen Arbeitsdruck ausgesetzt sind und unter erhöhtem Zeitdruck stehen.
Verwendungsgruppe IV
Mitarbeiter, die auf Grund ihrer einschlägigen fach- und berufsspezifischen Kenntnisse selbständig und eigenverantwortlich Tätigkeiten ausführen u. a.: Technische Mitarbeiter mit herausragenden hochbautechnischen-, haustechnischenoder IT-Fachkenntnissen und praktischer Erfahrung, die selbständig Projekte abwickeln (z. B. Projektmanager, Experte Zustandserfassung und -planer) Kaufmännische Mitarbeiter, Juristen, Betriebswirte bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Ausbildung, die herausragende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung aufweisen und die in einer besonderen Verwendung stehen Mitarbeiter, die regelmäßig (z. B. im Organisationsablauf vorgesehen oder rund ein Drittel der Normalarbeitszeit) Leiter von selbständigen Organisationseinheiten der Verwendungsgruppe V vertreten.
Verwendungsgruppe V
Leiter von selbständigen Organisationseinheiten bzw. Leiter im Rahmen des dualen Führungsprinzips, die mit der Führung von Mitarbeitergruppen betraut sind.
Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
Abschnitt VII: Verwendungsgruppenschema, Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen
Gültig ab 01.01.2026
| im 1. Lehrjahr | € | 1.206,00 |
|---|---|---|
| im 2. Lehrjahr | € | 1.548,00 |
| im 3. Lehrjahr | € | 1.863,00 |
| im 4. Lehrjahr | € | 2.194,00 |
Mindestgrundgehälter
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Grundstufe | Nach jedenfalls 5 Jahren Grundstufe ⇨ bei Erfüllung der Kriterien kann schon früher die Einstufung der Grundstufe in die Fachstufe erreicht werden. | ||
|---|---|---|---|
| Fachstufe | ⇨Fachstufe 1 nach 5 Jahren | ⇨Fachstufe 2 nach 7 Jahren | ⇨Fachstufe 3 nach 10 Jahren |
| nach Einstufung in die Fachstufe erfolgt • nach weiteren 5 Jahren die Einstufung in die Fachstufe 1, • nach weiteren 7 Jahren eine Einstufung in die Fachstufe 2, • nach weiteren 10 Jahren eine Einstufung in die Fachstufe 3 bzw. kann schon früher bei Erfüllung der Kriterien die Expertenstufe erreicht werden | |||
| Expertenstufe |
Mindestgrundgehälter
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Verwendungsgruppe | I | IIb | IIa | III | IV | V | Va |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Grundstufe | — | 2.574,00 | 2.655,00 | 3.171,00 | 3.885,00 | 5.522,00 | 5.929,00 |
| Fachstufe | 2.414,00 | 2.948,00 | 3.079,00 | 3.616,00 | 4.345,00 | 5.980,00 | 6.386,00 |
| Fachstufe 1 | 2.493,00 | 3.171,00 | 3.352,00 | 3.975,00 | 4.650,00 | 6.348,00 | 6.755,00 |
| Fachstufe 2 | 2.613,00 | 3.439,00 | 3.570,00 | 4.241,00 | 4.924,00 | 6.714,00 | 7.119,00 |
| Fachstufe 3 | 2.693,00 | 3.529,00 | 3.661,00 | 4.419,00 | 5.157,00 | 6.897,00 | 7.303,00 |
| Expertenstufe | — | 3.570,00 | 3.750,00 | 4.512,00 | 5.429,00 | — | — |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Verwendungsgruppe I
Mitarbeiter, die einfache und schematische Tätigkeiten verrichten, u. a. Portiere Telefonisten Mitarbeiter ohne Lehrabschluss mit tätigkeitsspezifischen Vorkenntnissen (,,Angelernte“).
Verwendungsgruppe III
Mitarbeiter, die im kaufmännischen und technischen Bereich weitgehend selbständig und eigenverantwortlich nach bestimmten Vorgaben tätig werden, u. a.: Hausverwalter mit Befähigungsnachweis (z. B. Kaufmännischer Objektmanager) Techniker mit ausgezeichneten hochbautechnischen-, haustechnischen- oder IT- Fachkenntnissen (z. B. Technischer Objektmanager, Fachkräfte Zustandserfassung und -analyse) Fachkräfte, die in komplexen Gebäuden Facility Services Aufgaben ausführen und Mitarbeiter koordinieren (Service Manager) Kaufmännische Mitarbeiter mit ausgezeichneten Fachkenntnissen, die eigenverantwortlich Tätigkeiten verrichten, einem besonders hohen Arbeitsdruck ausgesetzt sind und unter erhöhtem Zeitdruck stehen.
Verwendungsgruppe IV
Mitarbeiter, die auf Grund ihrer einschlägigen fach- und berufsspezifischen Kenntnisse selbständig und eigenverantwortlich Tätigkeiten ausführen u. a.: Technische Mitarbeiter mit herausragenden hochbautechnischen-, haustechnischenoder IT-Fachkenntnissen und praktischer Erfahrung, die selbständig Projekte abwickeln (z. B. Projektmanager, Experte Zustandserfassung und -planer) Kaufmännische Mitarbeiter, Juristen, Betriebswirte bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Ausbildung, die herausragende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung aufweisen und die in einer besonderen Verwendung stehen Mitarbeiter, die regelmäßig (z. B. im Organisationsablauf vorgesehen oder rund ein Drittel der Normalarbeitszeit) Leiter von selbständigen Organisationseinheiten der Verwendungsgruppe V vertreten.
Verwendungsgruppe V
Leiter von selbständigen Organisationseinheiten bzw. Leiter im Rahmen des dualen Führungsprinzips, die mit der Führung von Mitarbeitergruppen betraut sind.
Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
Mindestgrundgehälter
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H | |
|---|---|
| Trabrennstraße 2c, 1020 Wien | |
| Dr. Christine Dornaus | DI Gerald Beck |
| Geschäftsführerin | Geschäftsführer |
| Österreichischer Gewerkschaftsbund | |
| Gewerkschaft Öffentlicher Dienst | |
| Teinfaltstraße 7, 1010 Wien | |
| Mag. Dr. Eckehard Quin | Thomas Rasch |
| Vorsitzender | Bundesvertretung Finanz |
| Vorsitzender des Betriebsrates |
Lehrlingseinkommen
Gültig ab 01.01.2026
| im 1. Lehrjahr | € | 1.206,00 |
|---|---|---|
| im 2. Lehrjahr | € | 1.548,00 |
| im 3. Lehrjahr | € | 1.863,00 |
| im 4. Lehrjahr | € | 2.194,00 |
Qualitätskriterien für Qualifikationskarrieren
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Verwendungsgruppe IIa und IIb | 3 Kriterien |
|---|---|
| Verwendungsgruppe III | 4 Kriterien |
| Verwendungsgruppe IV | 5 Kriterien |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Verwendungsgruppe III
Mitarbeiter, die im kaufmännischen und technischen Bereich weitgehend selbständig und eigenverantwortlich nach bestimmten Vorgaben tätig werden, u. a.: Hausverwalter mit Befähigungsnachweis (z. B. Kaufmännischer Objektmanager) Techniker mit ausgezeichneten hochbautechnischen-, haustechnischen- oder IT- Fachkenntnissen (z. B. Technischer Objektmanager, Fachkräfte Zustandserfassung und -analyse) Fachkräfte, die in komplexen Gebäuden Facility Services Aufgaben ausführen und Mitarbeiter koordinieren (Service Manager) Kaufmännische Mitarbeiter mit ausgezeichneten Fachkenntnissen, die eigenverantwortlich Tätigkeiten verrichten, einem besonders hohen Arbeitsdruck ausgesetzt sind und unter erhöhtem Zeitdruck stehen.
Verwendungsgruppe IV
Mitarbeiter, die auf Grund ihrer einschlägigen fach- und berufsspezifischen Kenntnisse selbständig und eigenverantwortlich Tätigkeiten ausführen u. a.: Technische Mitarbeiter mit herausragenden hochbautechnischen-, haustechnischenoder IT-Fachkenntnissen und praktischer Erfahrung, die selbständig Projekte abwickeln (z. B. Projektmanager, Experte Zustandserfassung und -planer) Kaufmännische Mitarbeiter, Juristen, Betriebswirte bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Ausbildung, die herausragende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung aufweisen und die in einer besonderen Verwendung stehen Mitarbeiter, die regelmäßig (z. B. im Organisationsablauf vorgesehen oder rund ein Drittel der Normalarbeitszeit) Leiter von selbständigen Organisationseinheiten der Verwendungsgruppe V vertreten.
Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
Mindestgrundgehälter
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Grundstufe | Nach jedenfalls 5 Jahren Grundstufe ⇨ bei Erfüllung der Kriterien kann schon früher die Einstufung der Grundstufe in die Fachstufe erreicht werden. | ||
|---|---|---|---|
| Fachstufe | ⇨Fachstufe 1 nach 5 Jahren | ⇨Fachstufe 2 nach 7 Jahren | ⇨Fachstufe 3 nach 10 Jahren |
| nach Einstufung in die Fachstufe erfolgt • nach weiteren 5 Jahren die Einstufung in die Fachstufe 1, • nach weiteren 7 Jahren eine Einstufung in die Fachstufe 2, • nach weiteren 10 Jahren eine Einstufung in die Fachstufe 3 bzw. kann schon früher bei Erfüllung der Kriterien die Expertenstufe erreicht werden | |||
| Expertenstufe |
Mindestgrundgehälter
Gültig ab 01.01.2026
| Verwendungsgruppe | I | IIb | IIa | III | IV | V | Va |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Grundstufe | — | 2.574,00 | 2.655,00 | 3.171,00 | 3.885,00 | 5.522,00 | 5.929,00 |
| Fachstufe | 2.414,00 | 2.948,00 | 3.079,00 | 3.616,00 | 4.345,00 | 5.980,00 | 6.386,00 |
| Fachstufe 1 | 2.493,00 | 3.171,00 | 3.352,00 | 3.975,00 | 4.650,00 | 6.348,00 | 6.755,00 |
| Fachstufe 2 | 2.613,00 | 3.439,00 | 3.570,00 | 4.241,00 | 4.924,00 | 6.714,00 | 7.119,00 |
| Fachstufe 3 | 2.693,00 | 3.529,00 | 3.661,00 | 4.419,00 | 5.157,00 | 6.897,00 | 7.303,00 |
| Expertenstufe | — | 3.570,00 | 3.750,00 | 4.512,00 | 5.429,00 | — | — |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Verwendungsgruppe I
Mitarbeiter, die einfache und schematische Tätigkeiten verrichten, u. a. Portiere Telefonisten Mitarbeiter ohne Lehrabschluss mit tätigkeitsspezifischen Vorkenntnissen (,,Angelernte“).
Verwendungsgruppe III
Mitarbeiter, die im kaufmännischen und technischen Bereich weitgehend selbständig und eigenverantwortlich nach bestimmten Vorgaben tätig werden, u. a.: Hausverwalter mit Befähigungsnachweis (z. B. Kaufmännischer Objektmanager) Techniker mit ausgezeichneten hochbautechnischen-, haustechnischen- oder IT- Fachkenntnissen (z. B. Technischer Objektmanager, Fachkräfte Zustandserfassung und -analyse) Fachkräfte, die in komplexen Gebäuden Facility Services Aufgaben ausführen und Mitarbeiter koordinieren (Service Manager) Kaufmännische Mitarbeiter mit ausgezeichneten Fachkenntnissen, die eigenverantwortlich Tätigkeiten verrichten, einem besonders hohen Arbeitsdruck ausgesetzt sind und unter erhöhtem Zeitdruck stehen.
Verwendungsgruppe IV
Mitarbeiter, die auf Grund ihrer einschlägigen fach- und berufsspezifischen Kenntnisse selbständig und eigenverantwortlich Tätigkeiten ausführen u. a.: Technische Mitarbeiter mit herausragenden hochbautechnischen-, haustechnischenoder IT-Fachkenntnissen und praktischer Erfahrung, die selbständig Projekte abwickeln (z. B. Projektmanager, Experte Zustandserfassung und -planer) Kaufmännische Mitarbeiter, Juristen, Betriebswirte bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Ausbildung, die herausragende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung aufweisen und die in einer besonderen Verwendung stehen Mitarbeiter, die regelmäßig (z. B. im Organisationsablauf vorgesehen oder rund ein Drittel der Normalarbeitszeit) Leiter von selbständigen Organisationseinheiten der Verwendungsgruppe V vertreten.
Verwendungsgruppe V
Leiter von selbständigen Organisationseinheiten bzw. Leiter im Rahmen des dualen Führungsprinzips, die mit der Führung von Mitarbeitergruppen betraut sind.
Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
Lehrlingseinkommen
Gültig ab 01.01.2026
| im 1. Lehrjahr | € | 1.186,00 |
|---|---|---|
| im 2. Lehrjahr | € | 1.522,00 |
| im 3. Lehrjahr | € | 1.832,00 |
| im 4. Lehrjahr | € | 2.158,00 |
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