KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Landwirtschaftliche Guts-, bäuerl. und nichtbäuerl. Betriebe S
Salzburg · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
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Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
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Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Lohntafel
Gültig ab 01.01.2026
| LOHNGRUPPEN | Monatslohn brutto in € | |
|---|---|---|
| 1. | Wirtschafter; Landwirtschaftsmeister, sofern diese als Wirtschafter verwendet werden und alle Meister in den Sondergebieten der Landwirtschaft, sofern sie in ihrem erlernten Beruf verwendet werden | 2.780,00 |
| 2. | Schaffer, Obermelker, Obergärtner, Gutshandwerker, Kraftfahrer | 2.628,00 |
| 3. | Land- und forstwirtschaftlicher Facharbeiter, Köchin | 2.366,00 |
| 4. | Melker, Senner sowie Landarbeiter, die auch als Traktorführer in Verwendung stehen oder auch Stallarbeiten verrichten | 2.198,00 |
| 5. | Alle sonstigen Landarbeiter | 2.074,00 |
| 6. | LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG | |
| 1. Lehrjahr | 815,00 | |
| 2. Lehrjahr | 1.091,00 | |
| 3. Lehrjahr | 1.334,00 | |
| Zu den vorstehenden Bruttolöhnen der Lohngruppen 1 bis 6 erhalten die Dienstnehmer (Lehrlinge) eine Schmutzzulage von € 42,00 monatlich. | ||
| 7. | Für echte Praktikanten im 1. Praktikumsjahr findet der Kollektivvertrag keine Anwendung. Es ist eine monatliche Entschädigung zu leisten, wie folgt: | 535,00 |
| Für echte Praktikanten im 2. Praktikumsjahr findet der Kollektivvertrag bei Leistung der empfohlenen Entschädigung Anwendung. Es wird eine monatliche Entschädigung empfohlen, wie folgt: | 681,00 |
Lohntafel
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| LOHNGRUPPEN | Monatslohn brutto in Euro | |
|---|---|---|
| 1. | Wirtschafter; Landwirtschaftsmeister, soferne diese als Wirtschafter verwendet werden und alle Meister in den Sondergebieten der Landwirtschaft, sofern sie in ihrem erlernten Beruf verwendet werden | 2.705,00 |
| 2. | Schaffer, Obermelker, Obergärtner, Gutshandwerker, Kraftfahrer | 2.557,00 |
| 3. | Land- und forstwirtschaftliche Facharbeiter, Koch | 2.304,00 |
| 4. | Melker, Senner sowie Landarbeiter, die auch als Traktorführer in Verwendung stehen oder auch Stallarbeiten verrichten | 2.139,00 |
| 5. | Alle sonstigen Landarbeiter | 2.018,00 |
| 6. | LEHRLINGSEINKOMMEN – Bäuerliche Betriebe | |
| im 1. Lehrjahr | 730,00 | |
| im 2. Lehrjahr | 862,00 | |
| im 3. Lehrjahr | 1.142,00 | |
| 7. | LEHRLINGSEINKOMMEN – Gutsbetriebe | |
| 1. Lehrjahr | 815,00 | |
| 2. Lehrjahr | 1.091,00 | |
| 3. Lehrjahr | 1.334,00 |
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