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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Ordenskrankenhäuser / Ärzte

Oberösterreich · Angestellte

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Gehalt

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GSt.in der Funktionslaufbahn (LD)
121110987
Euro
13.955,504.259,304.609,705.006,405.462,005.986,00
24.060,204.375,304.737,305.148,005.620,306.163,70
34.164,704.491,304.864,605.289,505.779,206.341,90
44.269,604.607,804.991,205.431,405.937,606.519,80
54.374,304.722,805.118,505.573,006.096,406.697,70
64.479,204.837,105.245,805.714,406.254,806.875,60
74.584,104.951,005.372,905.855,906.413,507.053,60
84.688,105.065,505.500,005.997,706.572,107.231,90
94.791,605.179,605.627,106.139,206.730,907.409,60
104.894,805.294,105.753,806.281,006.889,307.587,70
114.997,605.408,305.881,406.422,407.047,507.765,60
125.101,505.522,906.008,306.563,9007.206,607.943,80
135.204,505.636,906.135,306.705,707.365,108.122,30
145.307,305.751,106.262,506.846,907.523,708.300,10
155.411,105.865,406.389,806.988,807.682,708.478,00
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Gehalt

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GSt.in der Funktionslaufbahn (LD)
151413
Euro
13.260,303.461,503.690,90
23.339,803.548,003.786,40
33.419,203.633,803.880,80
43.498,503.720,503.975,40
53.577,703.806,704.070,60
63.656,603.893,304.165,30
73.735,503.980,004.260,10
83.814,904.066,204.355,10
93.893,604.152,504.450,20
103.972,804.152,504.545,60
114.051,704.325,704.640,20
124.130,704.411,804.734,60
134.209,404.498,204.827,30
144.288,304.585,604.921,50
154.367,304.671,705.014,60
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Gehalt

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

StufeTAATAA+TAFTAF+AA
13.744,203.859,904.312,704.622,304.622,30
23.835,303.955,404.424,204.742,304.742,30
33.927,404.050,404.535,204.861,904.861,90
44.018,404.146,004.645,504.981,504.981,50
54.109,504.241,004.754,205.101,305.101,30
64.200,004.336,104.862,205.221,205.221,20
74.291,204.431,504.971,005.341,205.341,20
84.382,004.526,505.079,605.461,905.461,90
94.472,604.621,505.188,005.583,005.583,00
104.563,704.714,605.297,105.703,805.703,80
114.654,204.808,005.405,805.823,705.823.70
124.742,604.900,705.515,905.945,405.945,40
134.831,504.993,905.624,806.065,806.065,80
144.919,905.086,905.734,706.186,006.186,00
155.008,605.180,305.843,606.307,606.307,60
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Gehalt

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

StufeAA+FAFA+PA8
15.270,205.746,206.494,906.527,00
25.415,105.898,706.674,806.716,70
35.559,806.051,406.855,206.907,20
45.704,306.203,307.035,507.097,70
55.849,706.356,107.215,307.288,00
65.994,406.508,907.395,607.478,50
76.139,506.661,507.575,807.668,80
86.284,406.813,807.755,907.858,80
96.429,506.966,607.936,108.049,50
106.574,107.118,608.116,308.239,60
116.719,307.271,708.295,908.429,50
126.864,307.423,808.476,308.620,50
137.009,107.576,308.656,408.810,50
147.154,207.729,008.836,309.001,00
157.299,307.881,909.016,809.191,50
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Fortbildungszuschuss:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1.1.Ärzte in der Basisausbildung€ 50,90
1.2.Turnusärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, in Ausbildung zum Facharzt, Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte€ 280,40
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Nachtdienstpauschale:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bei Leistung von 1 bis 2 Nachtdiensten im Monat insgesamt€ 420,40
Für den 3. Nachtdienst im Monat weitere€ 245,20
Für den 4. Nachtdienst im Monat weitere€ 280,30
Für den 5. Nachtdienst im Monat weitere€ 420,40
Ab dem 6. Nachtdienst im Monat pro Dienst weitere€ 490,50
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Entschädigung für Rufbereitschaft:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

5.1.Rufbereitschaft an Sonn- und Feiertagen beginnend, pro Dienst€ 435,20
5.2.Rufbereitschaft an Samstagen beginnend, pro Dienst€ 261,20
5.3.Rufbereitschaft außerhalb der in 5.1. und 5.2. angeführten Zeiten beginnend, pro Dienst€ 174,10
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Dienstvergütung:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

6.1.Ärzte, die in AA+, FA, FA+ oder PAS eingestuft sind€ 220,10
6.2.Ärzte für Allgemeinmedizin, die in AA und AA+ eingereiht sind, erhalten zusätzlich zu 6.1 .€ 582,50
6.3.Ärzte für Allgemeinmedizin, die in AA und AA+ eingereiht sind und der interdisziplinären zentralen ambulanten Erstversorgungseinheit dauerhaft organisatorisch zugeordnet sind (für mindestens l Monat diensteingeteilt, keine Einspringdienste), erhalten zusätzlich zu 6.1.€ 113,00
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Erschwerniszulage bei regelmäßiger Nachtdienst- und/oder Rufbereitschaftsleistung:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Ärzte in AA+, FA. FA+ und PA8€ 349,60/Monat
Ärzte in TAF und TAF+ und AA€ 209,80/Monat
Ärzte in TAA und TAA+€ 70,10/Monat
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Erschwerniszulage bei regelmäßiger Nachtdienst- und/oder Rufbereitschaftsleistung:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Werden im Beobachtungszeitraum von einem Kalenderjahr mehr als 60 Rufbereitschaftsdienste/ Jahr geleistet, erhöht sich die unter 7.1. angeführte Zulage um€ 100,90/Monat;
bei mehr als 70 Rufbereitschaftsdiensten/ Jahr erhöht sich diese Zulage um€ 163,70/Monat;
bei mehr als 90 Rufbereitschaftsdiensten/ Jahr erhöht sich diese Zulage um€ 226,70/Monat.
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Mangelfächer:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Facharzt€ 841,40
Turnusarzt in Ausbildung zum Facharzt€ 582,50
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Abteilungsleiter-Stellvertreter:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Der Stellvertreter ( l. Oberarzt) des Leiters der Organisationseinheit (9 .2.) erhält eine monatliche Dienstvergütung in Höhe von wenn an der Organisationseinheit neben dem Leiter der Organisationseinheit zumindest 3 weitere Vollzeitäquivalente an Fachärzten beschäftigt sind.€ 998,20/Monat
Wenn in einer Organisationseinheit mehr als 12 Vollzeitäquivalente an Fachärzten (inklusive Leiter der Organisationseinheit) beschäftigt sind, beträgt die Funktionszulage€ 1.247,80/Monat
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Fortbildungszuschuss:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1.1Ärzte in der Basisausbildung€ 50,90
1.2Turnusärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, in Ausbildung zum Facharzt, Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte€ 280,40
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Nachtdienstpauschale:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bei Leistung von 1 bis 2 Nachtdiensten im Monat insgesamt€ 420,40
Für den 3. Nachtdienst im Monat weitere€ 245,20
Für den 4. Nachtdienst im Monat weitere€ 280,30
Für den 5. Nachtdienst im Monat weitere€ 420,40
Ab dem 6. Nachtdienst im Monat pro Dienst weitere€ 490,50
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Entschädigung für Rufbereitschaft:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

5.1.Rufbereitschaft an Sonn- und Feiertagen beginnend, pro Dienst€ 435,20
5.2.Rufbereitschaft an Samstagen beginnend, pro Dienst€ 261,20
5.3.Rufbereitschaft außerhalb der in 5.1. und 5.2. angeführten Zeiten beginnend, pro Dienst€ 174,10
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Dienstvergütung:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

6.1.Ärzte, die in LD 10, 9 oder 8 eingestuft sind€ 220,10
6.2.Ärzte für Allgemeinmedizin, die in LD 12 oder 11 eingereiht sind, erhalten zusätzlich zu 6.1 .€ 582,50
6.3.Ärzte für Allgemeinmedizin, die in LD 12 oder 11 eingereiht sind und der interdisziplinären zentralen ambulanten Erstversorgungseinheit dauerhaft organisatorisch zugeordnet sind (für mindestens l Monat diensteingeteilt, keine Einspringdienste), erhalten zusätzlich zu 6.1. Bereits überkollektivvertraglich gewährte Zulagen oder Zahlungen werden auf die Dienstvergütung gemäß Pkt. 6.3 angerechnet.€ 113,00
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Erschwerniszulage bei regelmäßiger Nachtdienst- und/oder Rufbereitschaftsleistung:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Ärzte für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen, Fachärzte, mit spezifischen Kenntnissen und Departmentleiter€ 349,60/Monat
Turnusärzte und Ärzte für Allgemeinmedizin€ 209,80/Monat
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Erschwerniszulage bei regelmäßiger Nachtdienst- und/oder Rufbereitschaftsleistung:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Werden im Beobachtungszeitraum von einem Kalenderjahr mehr als 60 Rufbereitschaftsdienste/ Jahr geleistet, erhöht sich die unter 7.1. angeführte Zulage um€ 100,90/Monat;
bei mehr als 70 Rufbereitschaftsdiensten/ Jahr erhöht sich diese Zulage um€ 163,70/Monat:
bei mehr als 90 Rufbereitschaftsdiensten/ Jahr erhöht sich diese Zulage um€ 226,70/Monat.
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Gehaltszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

14-mal jährlich für Fachärzte€ 246,30
Bei der Vereinbarung von Teilzeitarbeit wird dieser Betrag aliquotiert.
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Mangelfächer:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Facharzt€ 841,40
Turnusarzt in Ausbildung zum Facharzt€ 582,50
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Abteilungsleiter-Stellvertreter:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Der Stellvertreter ( 1. Oberarzt) des Leiters der Organisationseinheit (9 .2.) erhält eine monatliche Dienstvergütung in Höhe von wenn an der Organisationseinheit neben dem Leiter der Organisationseinheit zumindest 3 weitere Vollzeitäquivalente an Fachärzten beschäftigt sind.€ 998,20/Monat
Wenn in einer Organisationseinheit mehr als 12 Vollzeitäquivalente an Fachärzten (inklusive Leiter der Organisationseinheit) beschäftigt sind, beträgt die Funktionszulage€ 1.247,80/Monat
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Zonenzulage:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

2.1Konventhospital der Barmherzigen Brüder A.ö. Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Linz [Ordensklinikum Linz Barmherzige Schwestern) A.ö. Krankenhaus der Elisabethinen Linz (Ordensklinikum Linz Elisabethinen)€ 118,70
2.2Klinikum Wels - Grieskirchen€ 197,10
2.3Krankenhaus Sierning A.ö. Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried A.ö. Krankenhaus St. Josef Braunau€ 472,70
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Gefahrenzulage:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

3.1für Ärzte im Strahlendienst€ 161,60
3.2für Ärzte im Labor, in der Prosektur, auf Dialysestationen€ 135,10
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Nachtdienstpauschale:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bei Leistung von 1 bis 2 Nachtdiensten im Monat gesamt€ 420,40
Für den 3. Nachtdienst im Monat weitere€ 245,20
Für den 4. Nachtdienst im Monat weitere€ 280,30
Für den 5. Nachtdienst im Monat weitere€ 420,40
Ab dem 6. Nachtdienst im Monat pro Dienst weitere€ 490,50
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Entschädigung für Rufbereitschaft:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

6.1.Rufbereitschaft an Sonn- und Feiertagen beginnend, pro Dienst€ 435,20
6.2.Rufbereitschaft an Samstagen beginnend, pro Dienst€ 261,20
6.3.Rufbereitschaft außerhalb der in 5.1. und 5.2. angeführten Zeiten beginnend, pro Dienst€ 174,10
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Dienstvergütung:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Ärzte für Allgemeinmedizin mit Spezialkenntnissen auf Grund einer mindestens 1 Ojährigen krankenhaus-spezifischen ärztlichen Tätigkeit und Fachärzte Bei der Vereinbarung von Teilzeitarbeit wird dieser Betrag aliquotiert.€ 220,10
Ärzte für Allgemeinmedizin, die nicht die Bezeichnung Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin führen dürfen, erhalten zusätzlich€ 582,50
Ärzte für Allgemeinmedizin, die nicht die Bezeichnung Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin führen dürfen und der interdisziplinären zentralen ambulanten Erstversorgungseinheit dauerhaft organisatorisch zugeordnet sind (für mindestens 1 Monat diensteingeteilt, keine Einspringdienste), erhalten zusätzlich€ 113,00
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Erschwerniszulage bei regelmäßiger Nachtdienst- und/oder Rufbereitschaftsleistung:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Fachärzte, Ärzte für Allgemeinmedizin nach mindestens l 0-jähriger krankenhausspezifischer Tätigkeit€ 349,60/Monat
Ärzte für Allgemeinmedizin€ 209,80/Monat
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Erschwerniszulage bei regelmäßiger Nachtdienst- und/oder Rufbereitschaftsleistung:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Werden im Beobachtungszeitraum von einem Kalenderjahr mehr als 60 Rufbereitschaftsdienste/ Jahr geleistet, erhöht sich die unter 7 .1. angeführte Zulage um€ 109,00/Monat;
bei mehr als 70 Rufbereitschaftsdiensten/ Jahr erhöht sich diese Zulage um€ 163,70/Monat;
bei mehr als 90 Rufbereitschaftsdiensten/ Jahr erhöht sich diese Zulage um€ 226,70/Monat.
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Verwaltungsdienstzulage:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Entlohnungsstufe 8€ 222,50
ab Entlohnungsstufe 9€ 282,70
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Mangelfächer:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Facharzt€ 841,40
Turnusarzt in Ausbildung zum Facharzt€ 582,50
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Abteilungsleiter-Stellvertreter:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Der Stellvertreter ( 1. Oberarzt) des Leiters der Organisationseinheit (9 .2.) erhält eine monatliche Dienstvergütung in Höhe von wenn an der Organisationseinheit neben dem Leiter der Organisationseinheit zumindest 3 weitere Vollzeitäquivalente an Fachärzten beschäftigt sind.€ 998,20/Monat
Wenn in einer Organisationseinheit mehr als 12 Vollzeitäquivalente an Fachärzten [inklusive Leiter der Organisationseinheit) beschäftigt sind, beträgt die Funktionszulage€ 1.247,80/Monat
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