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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi)

Österreichweit · Angestellte

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Beschäftigungsgruppe 1:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)2.167,00
b)2.235,90
c)2.318,70
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Beschäftigungsgruppe 2:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)2.335,50
b)2.418,20
c)2.501,20
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Beschäftigungsgruppe 3:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)2.676,30
b)2.786,60
c)2.883,20
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Beschäftigungsgruppe 4:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)3.109,40
b)3.247,80
c)3.523,40
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Lehrlingseinkommen (gemäß Artikel XV/1)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Lehrjahr758,50
2. Lehrjahr1.083,50
3. Lehrjahr1.516,90
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Gehaltstafel

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)2.167,00
b)2.235,90
c)2.318,70
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Gehaltstafel

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)2.335,50
b)2.418,20
c)2.501,20
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Gehaltstafel

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)2.676,30
b)2.786,60
c)2.883,20
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Gehaltstafel

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)3.109,40
b)3.247,80
c)3.523,40
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Lehrlingseinkommen (gemäß Artikel XV/1)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Lehrjahr758,50
2. Lehrjahr1.083,50
3. Lehrjahr1.516,90
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Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)bei eigener Eheschließung2 Tage
b)bei eigener Ehescheidung1 Tag
c)bei Niederkunft der Ehegattin oder der im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährtin2 Tage
d)bei Tod des Ehegatten oder des im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährten2 Tage
e)Tod der Eltern, Schwiegereltern oder der eigenen Kinder2 Tage
f)bei Wohnungswechsel mit eigenem Mobiliar1 Tag
g)Teilnahme an der Beerdigung von Geschwistern und Großeltern1 Tag
h)Teilnahme an der Eheschließung der Kinder, Geschwister und Eltern1 Tag
i)bei Ablegung der Lehrabschlussprüfung1 Tag
j)bei Eintritt des leiblichen Kindes oder des Adoptivkindes in die Volksschuleder erste Schultag
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