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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

General-KV 40-Stunden-Woche

Österreichweit · Arbeiter · Angestellte

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Berechnungsbeispiele zu § 10 Abs. 2 und 3

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Arbeitszeitdifferenz x 100
neue wöchentliche Normalarbeitszeit
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Berechnungsbeispiele zu § 10 Abs. 2 und 3

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bisherige wöchentliche Normalarbeitszeit44 Stunden
Neue wöchentliche Normalarbeitszeit43 Stunden
Differenz1 Stunde
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Berechnungsbeispiele zu § 10 Abs. 2 und 3

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

(Differenz) 1 x 100 = 100
43
Originalquelle zur Tabelle ↗

Berechnungsbeispiele zu § 10 Abs. 2 und 3

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bisherige wöchentliche Normalarbeitszeit42,5 Stunden
Neue wöchentliche Normalarbeitszeit42,0 Stunden
Differenz0,5 Stunden
Originalquelle zur Tabelle ↗

Berechnungsbeispiele zu § 10 Abs. 2 und 3

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

(Differenz) 0,5 x 100 = 50
50 : 42 = 1,19
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Berechnungsbeispiele zu § 10 Abs. 2 und 3

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bisherige wöchentliche Normalarbeitszeit41,5 Stunden
Neue wöchentliche Normalarbeitszeit40,0 Stunden
Differenz1,5 Stunden
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Berechnungsbeispiele zu § 10 Abs. 2 und 3

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

(Differenz) 1,5 x 100 = 150
150 : 40 = 3,75
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Verlängerte Arbeitszeiten

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

(45–43)x100= 4,65.
43
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Verlängerte Arbeitszeiten

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

(43–42)x100= 2,38.
42
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Verlängerte Arbeitszeiten

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

(42–40)x100= 5.
40
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Verlängerte Arbeitszeiten

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

(44–43)x100= 2,33.
43
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Verlängerte Arbeitszeiten

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

(45–43)x100=2x100= 4,65.
4343
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Verlängerte Arbeitszeiten

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Etappe bei 1970:(48–45) x 100=3 x 100= 6,66
4545
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Verlängerte Arbeitszeiten

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

2. Etappe bei 1972:(45–43) x 100=2 x 100= 4,65
4343
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Verlängerte Arbeitszeiten

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

3. Etappe bei 1975:(43–40)x100=3x100= 7,50
4040
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