KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
General-KV 40-Stunden-Woche
Österreichweit · Arbeiter · Angestellte
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Noch nicht belegt · Offen
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Berechnungsbeispiele zu § 10 Abs. 2 und 3
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Arbeitszeitdifferenz x 100 |
|---|
| neue wöchentliche Normalarbeitszeit |
Berechnungsbeispiele zu § 10 Abs. 2 und 3
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bisherige wöchentliche Normalarbeitszeit | 44 Stunden |
|---|---|
| Neue wöchentliche Normalarbeitszeit | 43 Stunden |
| Differenz | 1 Stunde |
Berechnungsbeispiele zu § 10 Abs. 2 und 3
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| (Differenz) 1 x 100 = 100 |
|---|
| 43 |
Berechnungsbeispiele zu § 10 Abs. 2 und 3
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bisherige wöchentliche Normalarbeitszeit | 42,5 Stunden |
|---|---|
| Neue wöchentliche Normalarbeitszeit | 42,0 Stunden |
| Differenz | 0,5 Stunden |
Berechnungsbeispiele zu § 10 Abs. 2 und 3
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| (Differenz) 0,5 x 100 = 50 |
|---|
| 50 : 42 = 1,19 |
Berechnungsbeispiele zu § 10 Abs. 2 und 3
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bisherige wöchentliche Normalarbeitszeit | 41,5 Stunden |
|---|---|
| Neue wöchentliche Normalarbeitszeit | 40,0 Stunden |
| Differenz | 1,5 Stunden |
Berechnungsbeispiele zu § 10 Abs. 2 und 3
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| (Differenz) 1,5 x 100 = 150 |
|---|
| 150 : 40 = 3,75 |
Verlängerte Arbeitszeiten
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| (45–43)x100 | = 4,65. |
|---|---|
| 43 |
Verlängerte Arbeitszeiten
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| (43–42)x100 | = 2,38. |
|---|---|
| 42 |
Verlängerte Arbeitszeiten
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| (42–40)x100 | = 5. |
|---|---|
| 40 |
Verlängerte Arbeitszeiten
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| (44–43)x100 | = 2,33. |
|---|---|
| 43 |
Verlängerte Arbeitszeiten
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| (45–43)x100 | = | 2x100 | = 4,65. |
|---|---|---|---|
| 43 | 43 |
Verlängerte Arbeitszeiten
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. Etappe bei 1970: | (48–45) x 100 | = | 3 x 100 | = 6,66 |
|---|---|---|---|---|
| 45 | 45 |
Verlängerte Arbeitszeiten
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 2. Etappe bei 1972: | (45–43) x 100 | = | 2 x 100 | = 4,65 |
|---|---|---|---|---|
| 43 | 43 |
Verlängerte Arbeitszeiten
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 3. Etappe bei 1975: | (43–40)x100 | = | 3x100 | = 7,50 |
|---|---|---|---|---|
| 40 | 40 |
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