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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Lichtspieltheater BGL

Burgenland · Arbeiter

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2026

Gültig ab 01.04.2026

Bruttomindeststundenlöhne für Eintritte bis 31.3.2019zuletztneu ab 1.4.2026
Filmvorführer (mindestens 4 Säle)€ 12,10€ 12,45
Filmvorführer (bis zu 3 Säle)€ 10,38€ 10,68
Kassier(in)€ 9,77€ 10,05
Billeteur(in) / Bediener(in)€ 9,77€ 10,05
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Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2026

Gültig ab 01.04.2019 / 01.04.2026 (gemäß Spaltenüberschriften)

Bruttomindeststundenlöhne für Eintritte ab dem 1.4.2019zuletztneu ab 1.4.2026
Lohngruppe II€ 10,38€ 10,68
Lohngruppe I€ 9,77€ 10,05
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Lohngruppe II

ArbeitnehmerInnen, die andere Tätigkeiten als jene der Lohngruppe I. ausführen. Für diese Tätigkeiten sind vertiefte Fachkenntnisse und längere praktische Arbeitserfahrung erforderlich. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Filmvorführ- oder Haustechniktätigkeiten (letztere mit einschlägigem Berufsabschluss) verrichten.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe I

ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiter- (ohne einschlägigen Berufsabschluss), Bediener-, Kinokassenkraft- und Kinobüffetkrafttätigkeiten verrichten.

Reinigungskraft · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiter- (ohne einschlägigen Berufsabschluss), Bediener-, Kinokassenkraft- und Kinobüffetkrafttätigkeiten verrichten.

Gruppenbeschreibung / Quelle

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Jubiläumsgelder

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

15 Jahren1 kollektivvertraglicher Monatslohn
20 Jahren1,5 kollektivvertragliche Monatslöhne
25 Jahren2 kollektivvertragliche Monatslöhne
30 Jahren3 kollektivvertragliche Monatslöhne
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Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2025

Gültig ab 01.04.2025

für Eintritte bis 31.3.2019Bruttomindeststundenlöhne
zuletztneu ab 1.4.2025
Filmvorführer (mindestens 4 Säle)€ 11,27€ 12,10
Filmvorführer (bis zu 3 Säle)€ 10,10€ 10,38
Kassier(in)€ 9,50€ 9,77
Billeteur(in) / Bediener(in)€ 9,50€ 9,77
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Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2025

Gültig ab 01.04.2019 / 01.04.2025 (gemäß Spaltenüberschriften)

für Eintritte ab dem 1.4.2019Bruttomindeststundenlöhne
zuletztneu ab 1.4.2025
Lohngruppe II€ 10,10€ 10,38
Lohngruppe I€ 9,50€ 9,77
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Lohngruppe II

ArbeitnehmerInnen, die andere Tätigkeiten als jene der Lohngruppe I. ausführen. Für diese Tätigkeiten sind vertiefte Fachkenntnisse und längere praktische Arbeitserfahrung erforderlich. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Filmvorführ- oder Haustechniktätigkeiten (letztere mit einschlägigem Berufsabschluss) verrichten.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Lohngruppe I

ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiter- (ohne einschlägigen Berufsabschluss), Bediener-, Kinokassenkraft- und Kinobüffetkrafttätigkeiten verrichten.

Reinigungskraft · Fundstelle im KV-Text

Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.

ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiter- (ohne einschlägigen Berufsabschluss), Bediener-, Kinokassenkraft- und Kinobüffetkrafttätigkeiten verrichten.

Gruppenbeschreibung / Quelle

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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