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Österreichweit · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 / 40 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Entgelt bei Arbeitsverhinderungen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| bei eigener Eheschließung bzw. Eintragung der Partnerschaft | 3 Tage |
|---|---|
| bei Wohnungswechsel im Falle eines bereits bestehenden eigenen Haushaltes oder im Falle der Gründung eines eigenen Haushaltes | 2 Tage |
| bei Niederkunft der Ehefrau beziehungsweise der Lebensgefährtin | 1 Tag |
| bei Eheschließung von Geschwistern oder Kindern (eigene leibliche Kinder sowie Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) | 1 Tag |
| beim Tod des Ehepartners bzw. des eingetragenen Partners | 3 Tage |
| beim Tod des Lebensgefährten (Lebensgefährtin), wenn er (sie) mit dem Arbeitnehmer im gemeinsamen Haushalt lebte | 3 Tage |
| beim Tod eines Elternteiles | 3 Tage |
| beim Tod eines Kindes (eigene leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) | 3 Tage |
| beim Tod von Geschwistern, Großeltern, Schwiegereltern oder eines Elternteiles des eingetragenen Partners, Enkelkindern, (Adoptiv- oder Pflegeeltern), wenn der Arbeitnehmer mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt lebte, | 2 Tage |
| ansonsten | 1 Tag |
Lohnordnung
Gültig ab 01.03.2026
| Lohngruppen | Bezeichnung | Monatslohn § 6 Abs. 1 und § 6a | Monatslohn § 6 Abs. 7 und § 6b | Stundenlohn § 6 Abs. 1 |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Arbeiter, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden , wie z.B.: Pflanzarbeiten, Unkrautregulierung (händisch oder mit Maschine), Maisentfahnen, händische Ernte, Arbeiten auf Erntemaschinen (Sortieren, Reinigen), händische Mäharbeiten, Abdecken von Siloanlagen, Bedienung von Maschinen im Stationärbetrieb, mechanische Reinigungstätigkeiten | 2.017,84 | 2.116,11 | 12,05 |
| 2 | Angelernter Arbeiter (Arbeitnehmer/ in ohne landwirtschaftliche Lehrabschlussprüfung (LAP) sowie Arbeitnehmer/ in mit Zweckausbildung) Facharbeiter mit Fachschulabschluss im 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.080,35 | 2.181,67 | 12,43 |
| 3 | Facharbeiter mit landwirtschaftlicher LAP Facharbeiter mit Fachschulabschluss nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.205,36 | 2.312,76 | 13,17 |
| 4 | Maschinenführer (Traktorfahrer/ in, Fahrer/in von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. ohne landwirtschaftliche LAP mit Zweckausbildung ab dem 5. Dienstjahr | 2.355,40 | 2.470,11 | 14,07 |
| 5 | Professionisten , sofern sie überwiegend in ihrem erlernten Beruf verwendet werden (Bau- und Landmaschinentechniker/ in, Metalltechniker/ in, KFZ-Techniker/in) | 2.456,45 | 2.576,08 | 14,67 |
Lohntafel (Anhang A)
Gültig ab 01.03.2026
| Lohngruppen | Bezeichnung | Monatslohn § 6 Abs. 1 und § 6a | Monatslohn § 6 Abs. 7 und 6b | Stundenlohn § 6 Abs. 7 |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Arbeiter, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden , wie z. B.: Pflanzarbeiten, Unkrautregulierung (händisch oder mit Maschine), Maisentfahnen, händische Ernte, Arbeiten auf Erntemaschinen (Sortieren, Reinigen), händische Mäharbeiten, Abdecken von Siloanlagen, Bedienung von Maschinen im Stationärbetrieb, mechanische Reinigungstätigkeiten | € 2.017,84 | € 2.116,11 | € 12,05 |
| 2 | Angelernter Arbeiter (Arbeitnehmer/in ohne landwirtschaftliche Lehrabschlussprüfung (LAP) sowie Arbeitnehmer/in mit Zweckausbildung) Facharbeiter mit Fachschulabschluss im 1. Jahr der Berufstätigkeit | € 2.080,35 | € 2.181,67 | € 12,43 |
| 3 | Facharbeiter mit landwirtschaftlicher LAP Facharbeiter mit Fachschulabschluss nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit | € 2.205,36 | € 2.312,76 | € 13,17 |
| 4 | Maschinenführer (Traktorfahrer/in, Fahrer/in von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. ohne landwirtschaftlicher LAP mit Zweckausbildung ab dem 5. Dienstjahr | € 2.355,40 | € 2.470,11 | € 14,07 |
| 5 | Professionisten , sofern sie überwiegend in ihrem erlernten Beruf verwendet werden (Bau- und Landmaschinentechniker/in, Metalltechniker/in, KFZ-Techniker/in | € 2.456,45 | € 2.576,08 | € 14,67 |
Lohnordnung
Gültig ab 01.03.2025
| Lohngruppen | Bezeichnung | Monatslohn § 6 Abs. 1 und § 6a | Monatslohn § 6 Abs. 7 und § 6b | Stundenlohn § 6 Abs. 1 |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Arbeiter, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden , wie z.B.: Pflanzarbeiten, Unkrautregulierung (händisch oder mit Maschine), Maisentfahnen, händische Ernte, Arbeiten auf Erntemaschinen (Sortieren, Reinigen), händische Mäharbeiten, Abdecken von Siloanlagen, Bedienung von Maschinen im Stationärbetrieb, mechanische Reinigungstätigkeiten | 1.962,84 | 2.058,43 | 11,73 |
| 2 | Angelernter Arbeiter (Arbeitnehmer/ in ohne landwirtschaftliche Lehrabschlussprüfung (LAP) sowie Arbeitnehmer/ in mit Zweckausbildung) Facharbeiter mit Fachschulabschluss im 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.025,35 | 2.123,99 | 12,10 |
| 3 | Facharbeiter mit landwirtschaftlicher LAP Facharbeiter mit Fachschulabschluss nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.150,36 | 2.255,09 | 12,85 |
| 4 | Maschinenführer (Traktorfahrer/ in, Fahrer/in von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. ohne landwirtschaftliche LAP mit Zweckausbildung ab dem 5. Dienstjahr | 2.300,40 | 2.412,43 | 13,74 |
| 5 | Professionisten , sofern sie überwiegend in ihrem erlernten Beruf verwendet werden (Bau- und Landmaschinentechniker/ in, Metalltechniker/ in, KFZ-Techniker/in) | 2.401,45 | 2.518,40 | 14,35 |
Lohnordnung
Gültig ab 01.03.2026
| Lohngruppen | Bezeichnung | Monatslohn § 6 Abs. 1 und § 6a | Monatslohn § 6 Abs. 7 und § 6b | Stundenlohn § 6 Abs. 1 |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Arbeiter, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden , wie z.B.: Pflanzarbeiten, Unkrautregulierung (händisch oder mit Maschine), Maisentfahnen, händische Ernte, Arbeiten auf Erntemaschinen (Sortieren, Reinigen), händische Mäharbeiten, Abdecken von Siloanlagen, Bedienung von Maschinen im Stationärbetrieb, mechanische Reinigungstätigkeiten | 2.017,84 | 2.116,11 | 12,05 |
| 2 | Angelernter Arbeiter (Arbeitnehmer/ in ohne landwirtschaftliche Lehrabschlussprüfung (LAP) sowie Arbeitnehmer/ in mit Zweckausbildung) Facharbeiter mit Fachschulabschluss im 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.080,35 | 2.181,67 | 12,43 |
| 3 | Facharbeiter mit landwirtschaftlicher LAP Facharbeiter mit Fachschulabschluss nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.205,36 | 2.312,76 | 13,17 |
| 4 | Maschinenführer (Traktorfahrer/ in, Fahrer/in von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. ohne landwirtschaftliche LAP mit Zweckausbildung ab dem 5. Dienstjahr | 2.355,40 | 2.470,11 | 14,07 |
| 5 | Professionisten , sofern sie überwiegend in ihrem erlernten Beruf verwendet werden (Bau- und Landmaschinentechniker/ in, Metalltechniker/ in, KFZ-Techniker/in) | 2.456,45 | 2.576,08 | 14,67 |
Lohnordnung
Gültig ab 01.03.2026
| Lohngruppen | Bezeichnung | Monatslohn § 6 Abs. 1 und § 6a | Monatslohn § 6 Abs. 7 und § 6b | Stundenlohn § 6 Abs. 1 |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Arbeiter, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden , wie z.B.: Pflanzarbeiten, Unkrautregulierung (händisch oder mit Maschine), Maisentfahnen, händische Ernte, Arbeiten auf Erntemaschinen (Sortieren, Reinigen), händische Mäharbeiten, Abdecken von Siloanlagen, Bedienung von Maschinen im Stationärbetrieb, mechanische Reinigungstätigkeiten | 2.017,84 | 2.116,11 | 12,05 |
| 2 | Angelernter Arbeiter (Arbeitnehmer/ in ohne landwirtschaftliche Lehrabschlussprüfung (LAP) sowie Arbeitnehmer/ in mit Zweckausbildung) Facharbeiter mit Fachschulabschluss im 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.080,35 | 2.181,67 | 12,43 |
| 3 | Facharbeiter mit landwirtschaftlicher LAP Facharbeiter mit Fachschulabschluss nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.205,36 | 2.312,76 | 13,17 |
| 4 | Maschinenführer (Traktorfahrer/ in, Fahrer/in von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. ohne landwirtschaftliche LAP mit Zweckausbildung ab dem 5. Dienstjahr | 2.355,40 | 2.470,11 | 14,07 |
| 5 | Professionisten , sofern sie überwiegend in ihrem erlernten Beruf verwendet werden (Bau- und Landmaschinentechniker/ in, Metalltechniker/ in, KFZ-Techniker/in) | 2.456,45 | 2.576,08 | 14,67 |
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